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Der Vermieter wird durch Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG in seiner Freiheit geschützt, die Wohnung bei Eigenbedarf selbst zu nutzen oder durch privilegierte Angehörige nutzen zu lassen.

Rechtsmissbrauch kann dabei angenommen werden, wenn der Vermieter weit überhöhten Wohnbedarf geltend macht, die Wohnung die Nutzungswünsche des Vermieters nicht erfüllen kann oder der Wohnbedarf des Vermieters in einer anderen Wohnung ohne wesentliche Abstriche befriedigt werden kann.
LG Neuruppin, AZ: 4 T 38/23, 30.06.2023
Der auf künftige Räumung verklagte Mieter von Gewerberäumen ist zur Vermeidung der Kostenfolge des § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO nicht gehalten, sich auf eine Aufforderung des Vermieters zu seiner Bereitschaft zu erklären, die Mieträume bei Vertragsende an den Vermieter herauszugeben.
BGH Karlsruhe, AZ: XII ZB 537/22, 28.06.2023
Ein Anspruch auf Zustimmung zur Untervermietung vermag bezogen auf eine Genossenschaftswohnung bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen nur dann zu bestehen, wenn der Mieter die kostenorientierte Miete anteilig an den Untermieter weiter reicht, auch wenn dies angemessene Zuschläge für Möblierung oder nicht mit der Miete abgedeckte Kosten nicht ausschließt.?
AG Hamburg-Mitte, AZ: 49 C 382/22, 28.06.2023
Der Vermieter genügt seiner Verkehrssicherungspflicht, wenn er Sorge dafür trägt, dass Müllcontainer standsicher sind.
LG Darmstadt, AZ: 19a O 23/23, 23.06.2023
Eine Allgemeine Geschäftsbedingung in einem Mietvertrag über Wohnräume, wonach eine bei Anmietung vorhandene Einbauküche dem Mieter unentgeltlich zur Leihe überlassen wird und der Mieter die Kosten für Instandhaltungen und Reparaturen trägt, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam mit der Folge, dass der Vermieter für die mitvermietete Einbauküche instandhaltungs- und instandsetzungspflichtig ist.
AG Besigheim, AZ: 7 C 442/22, 22.06.2023
Eine mehrmonatige „Workation“ kann ein berechtigtes Interesse eines Wohnungsmieters an der vorübergehenden anteiligen Untervermietung der Wohnung im Sinne des § 553 Abs. 1 BGB begründen.
LG Berlin I, AZ: 64 S 280/22, 22.06.2023
Hat der Mieter im Räumungsprozess unbedingten Klageabweisungsantrag unter Bestreiten des Eigenbedarfs mit Nichtwissen gestellt und gleichzeitig Gleichzeitig Vollstreckungsschutzantrag im Falle des Unterliegens gestellt, Stellt es kein sofortiges Anerkenntnis dar, wenn der MIeter noch vor Ende der Räumungsfrist auszieht.
AG Gelsenkirchen, AZ: 202 C 40/23, 22.06.2023
Die Besonderheiten des Schließfachvertrages unter dem Aspekt der erwarteten höheren Sicherheit prägen den Mietvertrag und die aus ihm folgenden Verpflichtungen der Bank über das übliche gesetzliche Maß hinaus.
LG Dortmund, AZ: 3 O 514/22, 16.06.2023
Der Wunsch eines Wohnungsmieters, ein Zimmer in seiner Wohnung an eine aus dem ukrainischen Kriegsgebiet geflüchteten Person unterzuvermieten, stellt ein berechtigtes Interesse im Sinne des § 553 Abs. 1 Satz 1 BGB dar.?
LG Berlin I, AZ: 65 S 39/23, 06.06.2023
Der Mieter darf die Mieträumlichkeiten nicht einfach verlassen, um seiner Rückgabepflicht zu genügen. Das gilt selbst dann, wenn der Mieter den Vermieter davon informiert und die Schlüssel an der Mietsache zurücklässt, da dies eine Sachherrschaft nicht begründet, sondern nur die Möglichkeit, sich diese zu verschaffen, ohne sie schon zu haben.
AG Oberhausen, AZ: 332 C 1706/22, 01.06.2023
Die Kosten von Schönheitsreparaturen, die der leistungsberechtigten Person aufgrund einer wirksamen mietvertraglichen Vereinbarung obliegen, sind nicht mit dem Regelbedarf abgedeckt, sondern unterfallen ausgehend von Wortlaut und Systematik des § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II den Kosten der Unterkunft.
LSG Hamburg, AZ: L 4 AS 22/22 D, 25.05.2023
Bedroht im Rahmen einer verbalen Auseinandersetzung zwischen den Mietparteien der Mieter den Vermieter mit dem Tode und fordert zugleich Dritte auf, ihm ein Messer zu bringen, kann der Vermieter das Mietverhältnis fristlos kündigen.
AG Hanau, AZ: 34 C 80/22, 22.05.2023
Die Unzulässigkeit bzw. Rechtswidrigkeit einer Beweiserhebung durch nicht genehmigte Ton- und Bildaufnahmen führen nicht ohne Weiteres zu einem Beweisverwertungsverbot.

Allein das allgemeine Interesse an einer funktionstüchtigen Rechtspflege und das Interesse, sich ein Beweismittel für zivilrechtliche Ansprüche zu sichern, reichen jedoch nicht, um im Rahmen der Abwägung von einem höheren Gewicht ausgehen zu können, als es dem Recht am gesprochenen Wort zukommt.

Ein im Mietvertrag nicht erwähnter Schuppen sowie ein Carport führen auch bei längerer Nutzung des Mieters nicht dazu, dass diese Gebäudeteile Gegenstand des Mietvertrages geworden sind.
AG Bottrop, AZ: 11 C 264/22, 17.05.2023
Die Kündigung eines Mietverhältnisses gem. § 573a BGB setzt nicht voraus, dass der Vermieter in dem Wohngebäude seinen Lebensmittelpunkt hat.
LG Traunstein, AZ: 3 S 2451/22, 03.05.2023
Lässt der Mieter einer Eigentumswohnung während des Aufenthalts im Keller den Schlüssel von außen in der Kellertür stecken, muss sich der Wohnungseigentümer dieses im Sinne von § 276 Abs. 2 BGB fahrlässige Verhalten seines Mieters gemäß § 278 BGB zurechnen lassen.
OLG Brandenburg, AZ: 10 U 100/22, 27.04.2023
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können Schadensersatzansprüche statt der Leistung im Mietrecht auch mit den für die Instandsetzung oder -haltung oder für den Rückbau der Mietsache erforderlichen aber (noch) nicht aufgewendeten ("fiktiven") Kosten bemessen werden.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 280/21, 19.04.2023
Der gesetzliche Forderungsübergang nach § 33 Abs. 1 SGB II betrifft jegliche Forderung aus einem Mietverhältnis, die während des Bezugs von Sozialleistungen fällig wird und die der Leistungsberechtigte im Falle ihrer Erfüllung zur Deckung seines Lebensbedarfs hätte verwenden müssen.
LG Berlin I, AZ: 64 S 190/21, 19.04.2023
Sonnt sich der Vermieter unbekleidet auf dem Grundstück, so wird hierdurch die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache nicht beeinträchtigt, wenn keine gezielte Einwirkung beabsichtigt ist.
OLG Frankfurt a. M., AZ: 2 U 43/22, 18.04.2023
Übermäßiger Lärm in Wohnungen ist ausgehend von einem objektiven Maßstab zu bewerten, es also darauf ankommt, ob sich nach der Verkehrsanschauung ein Wohnungseigentümer in der entsprechenden Lage verständlicherweise beeinträchtigt fühlen kann.

Die Verantwortlichkeit eines Wohnungseigentümers als Vermieter, übermäßigen Lärm zu unterbinden, ergibt sich aus seiner Stellung als mittelbarer Handlungsstörer.
AG Hamburg-St. Georg, AZ: 980b C 35/19 WEG, 24.03.2023
Die Kontrolle der ordnungsgemäßen Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes (hier: Berufungsbegründung) über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) erfordert auch die Prüfung anhand des zuvor sinnvoll vergebenen Dateinamens, ob sich die erhaltene automatisierte Eingangsbestätigung gemäß § 130a Abs. 5 Satz 2 ZPO auf die Datei mit dem Schriftsatz bezieht, dessen Übermittlung erfolgen sollte.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZB 80/22, 21.03.2023
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