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Grds. ist die Einhohlung von Alternativangeboten im Falle der Wiederbestellung des amtierenden Verwalters nicht erforderlich. Anderes gilt aber dann, wenn sich der
Sachverhalt seit der Erstbestellung des wieder zu bestellenden Verwalters maßgeblich
verändert hat.

Ein Verwalter ist ungeeignet, wenn er in der Vergangenheit ohne Beschlussfassung erhenliche Ausgaben zu Lasten der Gemeinschaft getätigt hat.
AG Offenbach am Main, AZ: 310 C 72/19, 16.09.2020
Hat das Gericht über die gesamten Kosten des Rechtsstreits vollständig entschieden, so wurde der Kostenpunkt nicht i.S.d. § 321 ZPO übergangen, auch wenn über die Kosten sachlich falsch entschieden worden sein sollte.

Hat das Gericht von der Möglichkeit des § 49 Abs. 2 WEG a.F. keinen Gebrauch gemacht, bleiben davon materiell-rechtliche Schadenersatzansprüche gegen den Verwalter unberührt.
AG Wiesbaden, AZ: 92 C 4398/14, 11.09.2020
Wird in einem Verwaltervertrag eine gesonderte Verwaltergebühr für die Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren vereinbart, so ist damit nur die Erhebung einer solchen Vergütung geregelt, nicht jedoch ihre Verteilung auf die einzelnen Wohnungseigentümer. Dies können nur die Wohnungseigentümer durch einen Beschluss nach § 21 Abs. 7 WEG.

Der klagende Eigentümer besitzt aufgrund einer erfolgreichen Anfechtungsklage einen Folgenbeseitigungsanspruch und einen Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft, nicht gegen den Verwalter.
AG Wiesbaden, AZ: 92 C 287/20, 04.09.2020
Im Falle eines Hausverwalters ist im Zweifel davon auszugehen, dass dieser beispielsweise bei der Vergabe von Reparaturarbeiten im Namen des Eigentümers auftritt. Dies gilt auch dann, wenn der Eigentümer überhaupt nicht genannt wird.

Lag der Zeitpunkt der Auftragserteilung zeitlich nach der Beschlussfassung kann sich die WEG-Verwalterin auf eine entsprechende Ermächtigung und Beauftragung hinsichtlich der dort genannten Maßnahmen berufen, auch wenn ihre Bestellung zur Verwalterin nichtig war.
LG Nürnberg-Fürth, AZ: 12 O 5227/19, 02.09.2020
Eine Jahresabrechnung besteht aus einer geordneten und übersichtlichen, inhaltlich zutreffenden Aufstellung der tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben für das entsprechende Wirtschaftsjahr.

Es dürfen nur Zahlungen berücksichtigt werden, die in dem betreffenden Wirtschaftsjahr dem Konto zugeflossen sind.

Gemäß § 28 Abs. 1 S. 1 WEG ist ein Wirtschaffsplan für ein Kalenderjahr aufzustellen. Für eine von diesen gesetzlichen Vorgaben abweichende Beschlussfassung fehlt der Eigentümergemeinschaff die Beschlusskompetenz.

Ein Beschluss, der nicht erkennen lässt, ob die Hausverwaltung wiedergewählt werden sollte oder die bereits erfolgte bestellugn bestätigt werden sollte, ist nichtig.
AG Bottrop, AZ: 20 C 7/20, 21.08.2020
Der Ausschluss eines bevollmächtigten Rechtsanwaltes von der Teilnahme an der Eigentümerversammlung ist rechtswidrig, da es hierfür keine Rechtsgrundlage gab.

Das Berufen auf diesen rechtswidrigen Ausschluss von der Teilnahme an der Eigentümerversammlung im Rahmen der Anfechtungsklage ist nicht treuwidrig.
LG Düsseldorf, AZ: 10 S 3/20, 20.08.2020
Erfolgte im Urteil keine gesamtschuldnerische Verurteilung, haften die Wohnungseigentümer aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss nur als Teilschuldner.

Dies hat zur Folge, dass es auf die Frage, ob es gegen Treu und Glauben verstößt, wenn nicht zunächst nur ein Eigentümer zur Zahlung aufgefordert wird, nicht ankommt, da jeder Eigentümer nur seinen Bruchteil zu tragen hat.

Bei zwei Vollstreckungsgläubigern entsteht so eine 0,6 Gebühr aus Nr 3309, 1008 VV RVG gegen jeden der 22 Vollstreckungsschuldner aus dem Streitwert der zu bildenden Teilschuld.
LG Essen, AZ: 7 T 114/20, 14.08.2020
Haben sich mehrere Eigentümer zu einer Vermietergemeinschaft zusammengefunden, die eine Hausverwaltung mit der gemeinschaftlichen Verwaltung ihrer Objekte beauftragt haben, gleichwohl aber jeder einzelne Eigentümer mit dem Verwalter einen eigenen Verwaltervertrag geschlossen hat, so sind die einzelnen Streitgegenstände zu addieren, wenn jeder Eigentümer in einer gemeinschaftlichen Klage die Feststellung des Nichtbestehens von Ansprüchen nach der Beendigung des Verwaltervertrages durch Kündigung begehrt.
OLG Nürnberg, AZ: 3 W 2500/20, 05.08.2020
Auch wenn der Verwaltervertrag mit dem Verband der Wohnungseigentümer geschlossen wird, kommen eigene Schadensersatzansprüche der jeweiligen Wohnungseigentümer wegen Pflichtverletzungen des Verwalters in Betracht, weil der Verwaltervertrag Schutzwirkungen zugunsten der Wohnungseigentümer entfaltet.

Nach § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG ist der Verwalter berechtigt und verpflichtet, die für die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums, nicht des Sondereigentums, erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
LG Braunschweig, AZ: 6 S 376/19, 31.07.2020
Bei allen größeren Instandsetzungsmaßnahmen (ab 3.000,00 EUR) sind mindestens drei Vergleichsangebote einzuholen, die vergleichbar sind oder aufgrund der Bepreisung der einzelnen Leistungen vergleichbar gemacht werden können.

Es ist die Aufgabe der Hausverwaltung, für das Vorliegen von drei Vergleichsangeboten in der Eigentümerversammlung zu sorgen.
AG Dinslaken, AZ: 35 C 3/20, 23.07.2020
Für eine Klage auf Ermächtigung zur Einberufung einer Eigentümerversammlung ist regelmäßig die Hälffe des Wertes der Tagesordnungspunkte maßgeblich, über die auf der erstrebten Eigentümerversammlung entschieden werden soll.

Es sind nicht zwei gesonderte Streitwerte für den Tagesordnungspunkt,,Wahl eines Verwalters" sowie den Tagesordnungspunkt,,Abschluss eines Verwaltervertrages" festzusetzen.
LG Dortmund, AZ: 9 T 192/20, 10.07.2020
Es ist dem Verwalter als Vertreter des Vermieters einer Mietwohnung zuzumuten und auch von ihm zu verlangen, dass er dem Mieter die Anschrift des Vermieters und den Vornamen benennt, wenn der zwischen dem Mieter und dem Verwalter laufende Schriftverkehr nicht zu einer Behebung der sich aus dem Mietverhältnis ergebenden Probleme geführt hat und der Mieter die Anschriften des Vermieters benötigt, um eine ausreichend substantiierte Klage erheben zu können.
AG Berlin-Lichtenberg, AZ: 20 C 40/20, 07.07.2020
Die Einsicht in die Verwaltungsunterlagen findet grundsätzlich in den Geschäftsräumen des Verwalters statt, der dafür auf Verlangen des Eigentümers zumindest zeitnahe Termine anzubieten und einzuhalten hat.

Der pauschale Hinweis der Verwaltung, dass die Einhaltung ,,sämtlicher Hygienevorgaben" aufgrund des Corona-Virus bei einer Belegeinsicht nicht gesichert werden könne, lässt nicht erkennen, auf welche Vorschriften sie sich bezieht und welche Bemühungen sie unternommen hat, diese einzuhalten.
AG Geislingen a. d. Steige, AZ: 1 C 172/20 WEG, 06.07.2020
Eine bereits übermittelte, aber noch nicht beschlossene Jahresabrechnung ist rechtlich bedeutungslos.

Es gehört zu den Pflichten eines Verwalters, die Einzahlung der Hausgeldzahlungen durch die Eigentümer zu überwachen und Rückstände einzufordern; dies gilt auch in Bezug auf etwaige Hausgeldrückstände, die noch aus der Zeit vor der Verwalterbestellung stammen.
AG Essen-Steele, AZ: 21 C 34/18, 17.06.2020
Eine Jahresabrechnung muss für einen Wohnungseigentümer auch ohne Zuziehung eines Buchprüfers oder sonstigen Sachverständigen aus sich heraus verständlich sein.

Es genügt nicht, dass sich das maßgebende Zahlenwerk und die Schlüssigkeit der Rechnung für den Eigentümer erst aufgrund einer erläuternden Darstellung des Verwalters erschließt.

Ein Beschluss, der Wohnungseigentümer zum Winterdienst verpflichtet, ist nichtig.
AG Oberhausen, AZ: 34 C 87/19, 03.06.2020
Wurde die Erstbestellung einer Verwalterwahl angefochten, gelten bei der Wiederwahl dieselben Grundsätze für die Überprüfung, ob der angefochtene Beschluss den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Verwaltung gemäß § 21 Abs. 3 und 4 WEG entspricht, wie für die Neuwahl des Verwalters.

Die Bestellung einer Person zum Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft entspricht nur dann ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn dessen finanzielle Leistungsfähigkeit ihn für die Übernahme des Verwalteramts geeignet erscheinen lässt.

Der gewerblich tätige Verwalter benötigt zur Ausübung der Tätigkeit eine Gewerbeerlaubnis nach § 34 c Abs. 1 Nr. 4 GewO.
LG Nürnberg-Fürth, AZ: 14 S 6820/19, 20.05.2020
Die Regelung betriebsverfassungsrechtlicher Fragen iSd. § 1 Abs. 1 TVG, zu denen auch Bestimmungen gehören, die die Errichtung einer Vertretung für Arbeitnehmer des Flugbetriebs vorsehen und die Beziehungen zwischen dieser Interessenvertretung und dem Arbeitgeber näher ausgestalten, kann in einem Tarifvertrag nur durch Bestimmungen erfolgen, denen Rechtsnormcharakter zukommt.
BAG Erfurt, AZ: 1 AZR 402/19, 19.05.2020
Zur ordnungsgemäßen Beschlussfassung einer Indstandsetzungsmaßnahme ist es erforderlich, Vergleichsangebote bereits mit der Einladung den Wohnungseigentümern bekanntzugeben.

Denn es ist einem Wohnungseigentümer nicht zuzumuten, dass er unter dem Druck der Eigentümerversammlung drei Vergleichsangebote, die ihm erstmals in der Versammlung vorgelegt werden, sogleich überprüft, um dann im unmittelbaren Anschluss Beschluss zu fassen.
LG Dortmund, AZ: 1 S 9/20, 15.05.2020
Ob eine konkrete Nutzungsform den Rahmen einer nicht weiter durch Bestimmungen in der Teilungserklärung oder sonstigen Vereinbarungen beschränkten Wohnnutzung überschreitet, bestimmt sich danach, ob diese die anderen Wohnungseigentümer stärker beeinträchtigt, als bei einer Nutzung des Wohneigentums zu Wohnzwecken typischer Weise zu erwarten ist.
LG Bremen, AZ: 4 S 267/19, 12.05.2020
Der Insolvenzverwalter über das Vermögen einer Aktiengesellschaft ist befugt, eine Klage auf Feststellung der Nichtigkeit des Jahresabschlusses gegen die Gesellschaft zu erheben, soweit die Insolvenzmasse betroffen ist.
BGH Karlsruhe, AZ: II ZR 412/17, 21.04.2020
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