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Die Gemeinschaft ist auf Verlangen eines Wohnungseigentümers nach Fristsetzung verpflichtet, umfassende Einsicht in die Verwaltungsunterlagen zu gewähren.

Der Streitwert für die Einsicht in die Verwaltungsunterlagen kann mit 2.500,00 € angesetzt werden.
AG München, AZ: 1294 C 8383/22 WEG, 18.08.2022
Für den Streitwert der Anfechtung von Abrechnungsbeschlüssen nach § 28 Abs. 2 WEG n.F. ist weiter die bisherige Rechtsprechung des BGH heranzuziehen, wonach der Nennbetrag der Jahresabrechnung für das Gesamtinteresse und der auf den Kläger entfallende Anteil als Einzelinteresse maßgeblich ist.
LG Frankfurt am Main, AZ: 2/13 S 35/22, 08.08.2022
Eine eigenständige Kompetenz eines Sondereigentümers zur Geltendmachung von Beeinträchtigungen seines Sondereigentums ist durch die am 01.12.2020 in Kraft getretene Reform des WEG nicht beseitigt worden. Nach wie vor kann gemäß § 1004 BGB der betroffene einzelne Wohnungseigentümer gegen die Störung vorgehen, wenn sein im Grundbuch eingetragenes Recht durch diese beeinträchtigt ist.
AG Kassel, AZ: 800 C 1048/21, 28.07.2022
Da der Gesetzgeber in § 18 Abs. 4 WEG nur das Einsichtsrecht einerseits als Kern der Informationsrechte geregelt hat, ist § 18 Abs. 4 WEG aber mit Blick auf das Informationsrecht des Wohnungseigentümers nicht als abschließend anzusehen.

Ein solcher Auskunftsanspruch setzt aber dann voraus, dass der Anspruchsteller die gewünschte Information nicht bereits im Wege des Einsichtsrechts erlangen kann.
AG Kamenz, AZ: 1 C 305/21, 26.07.2022
Es fehlt am Rechtsschutzbedürfnis, Wohnungseigentümer, die vorgerichtlich ihre Zustimmung zu einer Nutzungsänderung/baulichen Änderung erteilt haben, auf Zustimmung zu verklagen. Dies gilt auch vor dem Hintergrund, dass alle Eigentümer notwendige Streitgenossen sind.

Nach § 10 Abs. 2 WEG kann jeder Eigentümer eine vom Gesetz abweichende Vereinbarung oder die Anpassung einer Vereinbarung verlangen, soweit ein Festhalten an der geltenden Regelung unbillig erscheint.
AG Konstanz, AZ: 4 C 165/21, 18.07.2022
Auch einem Privatinvestor, der erstmals mit der Vermietung von Wohnraum zu tun hat, treffen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Mietwucher, die über die bloße Rücksprache mit anderen Mitgliedern der Wohnungseigentümergemeinschaft hinausgehen.

Wer hinsichtlich der Angemessenheit der Miete unsicher ist, muss vielmehr Auskünfte bei sachkundigen Stellen einholen bzw. deren Veröffentlichungen zu Rate ziehen.
AG Frankfurt am Main, AZ: 940 OWi 862 Js 44556/21, 14.07.2022
1. Da die Bezeichnung der Parteien in der Klageschrift grundsätzlich auslegungsfähig ist, ist durch Auslegung zu ermitteln, gegen wen sich die Klage richten soll.

2. Wurde in der Jahresabrechnung ein falscher Verteilerschlüssel angewendet, ist davon auszgehen, dass sich dieser Fehler auf die zu zahlenden Nachschüsse oder Vorschüsse auswirkt.

3. Ein Beschluss über die Beauftragung von Maßnahmen, die mit einem größeren Kostenaufwand verbunden sind, entspricht nur dann den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn zuvor mehrere, in der Regel mindestens drei, Konkurrenzangebote eingeholt wurden.
LG München I, AZ: 1 S 2338/22, 13.07.2022
Gemäß § 9a Abs. 2 WEG kann die Wohnungseigentümergemeinschaft
verlangen, dass der ursprüngliche Zustand des Gemeinschaftseigentums
wiederhergestellt wird, wenn ein Wohnungseigentümer einen
Durchbruch in der Außenfassade zum Betrieb einer Dunstabzugshaube
geschaffen hat.
AG Frankenthal (Pfalz), AZ: 3a C 82/22, 13.07.2022
Jeder Wohnungseigentümer hat einen Anspruch auf Aufnahme eines Tagesordnungspunktes und Behandlung in der nächsten ordentlichen Eigentümerversammlung, wenn sachliche Gründe vorliegen, den Gegenstand zu erörtern und zum Gegenstand der Abstimmung zu machen.

Der Einladende hat grundsätzlich kein Recht, den gewünschten Tagesordnungspunkt auf Notwendigkeit / Richtigkeit / Sachlichkeit zu prüfen.
LG Hamburg, AZ: 318 T 16/22, 13.07.2022
Werden in einem Prozess gegen eine verwalterlose Gemeinschaft die den Verband vertretenden nicht klagenden Eigentümer von einem Rechtsanwalt vertreten, führt dies nicht zwingend zu einem Mandatsverhältnis des Rechtsanwaltes mit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.
LG Frankfurt am Main, AZ: 2/13 T 32/22, 11.07.2022
Bei Klagen gegen verwalterlose Wohnungseigentümergemeinschaften wird der Verband durch die nicht klagenden Wohnungseigentümer vertreten.

Die insoweit den Verband vertretenen Wohnungseigentümer können daher nicht nur im Prozess wirksam Erklärungen für den Verband abgeben, sondern als notwendiges Hilfsgeschäft auch einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung der Interessen des Verbandes beauftragen, wodurch ein Vertragsverhältnis zwischen Rechtsanwalt und Verband begründet wird.
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 T 32/22, 11.07.2022
Hat die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer keinen Verwalter, führt der
Ausschluss des oder der klagenden Wohnungseigentümer in einem Be-
schlussklageverfahren von der nach § 9b Abs. 1 Satz 2 WEG angeordneten
Gesamtvertretung dazu, dass die Gemeinschaft in diesem Prozess durch die
übrigen Wohnungseigentümer gemeinschaftlich vertreten wird.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 202/21, 08.07.2022
Von Gesetzes wegen besteht keine Beschlusskompetenz, die persönliche Leistungs - und/oder Unterlassungspflicht eines Wohnungseigentümers oder eines Dritten zu begründen.

Hat die Eigentümergemeinschaft keine genaue Kenntnis von ungenehmigten Umbauten eines Wohnungseigentümers, kann sie nicht auf unbestimmte Beseitigung der baulichen Veränderung klagen, sondern muss den jeweiligen Verursacher vorab auf Auskunft in Anspruch nehmen.
AG Essen, AZ: 196 C 90/21, 07.07.2022
Nutzlos ist eine Rechtsverfolgung, wenn ihr Ziel die Erteilung einer Genehmigung ist, die sich mit Rücksicht auf die privatrechtlichen Verhältnisse nicht verwirklichen lässt.

Liegt das klägerische Vorhaben außerhalb der in der Teilungserklärung zulässigen Nutzungszwecke, bedarf dessen Realisierung zwingend einer Änderung des Bestimmungszwecks durch Beschlussfassung der Eigentümerversammlung gem. § 25 WEG.
VG Minden, AZ: 9 K 829/20, 06.07.2022
Den Wohnungseigentümern steht nach § 9a Abs. 2 WEG keine gekorene Ausübungsbefugnis mehr zu, d.h. sie besitzen keine Entscheidungskompetenz mehr über die Vergemeinschaftung bestimmter, an sich den Wohnungseigentümern zustehender Rechte.

Für das Bauträgerrecht gilt dies allerdings nicht. Denn die Möglichkeit einer Vergemeinschaftung beruht in diesem Bereich nicht auf § 10 Abs. 6 Satz 3 Fall 2 WEG aF, sondern auf anderer Rechtsgrundlage.
LG Köln, AZ: 4 OH 8/22, 06.07.2022
Der Beginn einer Eigentümerversammlung um 16.00 Uhr ist nicht zulässig, wenn berufstätige Eigentümer an der Versammlung nicht teilnehmen könnnen und eine mehrstündige Versammlungsdauer nicht zu erwarten ist.
AG Essen, AZ: 196 C 32/22, 05.07.2022
Es ist einem Wohnungseigentümer nicht gestattet, Felssteine auf Gemeinschaftsflächen (hier: Zugang zum Haus) abzulegen. Insoweit ist unerheblich, dass der ursprüngliche, Zugang mittlerweile tatsächlich nicht mehr als Zugang genutzt wird.

Durch das Betreten einer im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Treppe über den Punkt hinaus, ab dem ein Einblick auf die Hochterrasse eines anderen Miteigentümers möglich ist, stellt einen ungerechtfertigten Eingriff in die Privatsphäre dar.
LG Dortmund, AZ: 1 S 165/22, 28.06.2022
Das Aufstellen von Felssteinen auf der nicht sondernutzungsberechtigten Gemeinschaftsfläche bedeutet für übrigen Wohnungseigentümer einen über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgehenden Nachteil i. S. d. § 14 Nr. 2 WEG, da sie auf dem,,Zugang" ein Hindernis darstellen. Insoweit ist unerheblich, dass der ursprüngliche Zugang mittlerweile tatsächlich nicht mehr als Zugang genutzt wird.

Das Aufstellen von Dekorationen auf der Gemeinschaftsfläche beeinträchtigt die übrigen Wohnungseigentümer in der Nutzung dieser Fläche.
LG Dortmund, AZ: 1 S 165/21, 28.06.2022
Zwar ist ein Sondernutzungsrecht im Grundbuch eingetragen, gleichwohl vermittelt das Sondernutzungsrecht lediglich eine schuldrechtliche Rechtsposition. Selbst ein im Grundbuch eingetragenes Sondernutzungsrecht ist wie jede andere Vereinbarung auch weder ein dingliches noch ein grundstücksgleiches Recht.

§ 9a Abs. 2 WEG hat nicht nur materielle, sondern zugleich auch verfahrensrechtliche Wirkungen, da sie der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer das alleinige Recht zur Prozessführung als gesetzlicher Prozessstandschafter verleiht.
VG Frankfurt (Oder), AZ: 5 K 1122/19, 20.06.2022
Für die zulässige Dauer (hier: 10 Stunden) einer Wohnungseigentümerversammlung gibt es keine gesetzliche Regelung.

Bei der Beauftragung eines Fachplanes für die Gefährdungsanalyse ist ähnlich wie bei der Beauftragung eines Sachverständigen eines Rechtsanwaltes die vorherige Einholung von Vergleichsangeboten verschiedener Fachleute unüblich und nicht geboten.
AG Oldenburg (Holstein), AZ: 16 C 32/21, 13.06.2022
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