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Eine Änderung der ursprünglich vereinbarten Rechte und Pflichten durch Konkretisierung in einen einseitig nicht veränderbaren Vertragsinhalt tritt nicht allein dadurch ein, dass der Arbeitnehmer längere Zeit an einem Ort eingesetzt wird.
ArbG Paderborn, AZ: 1 Ca 775/20, 19.11.2020
Eine in einem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag enthaltene Vermittlungshonorarklausel ist dann wirksam, wenn das Honorar maximal zwei Bruttomonatsgehälter beträgt und sich entsprechend der Dauer der erfolgten Arbeitnehmerüberlassung für jeden vollen Monat um ein Zwölftel reduziert.
BGH Karlsruhe, AZ: III ZR 156/19, 05.11.2020
Die Aufnahmepflicht bzw. ein Kontrahierungszwang eines Krankenhausträgers besteht nicht uneingeschränkt. Für den Fall, dass bereits vor Vertragsschluss ein Recht zur fristlosen Kündigung bestünde, muss ein Vertrag nicht geschlossen werden.

Ein wichtiger Grund kann darin bestehen, dass sich ein Patient weigert, an Maßnahmen zur Testung auf SARS-CoV-2 oder einer Erkrankung an COVID-19 mitzuwirken.
LG Dortmund, AZ: 4 T 1/20, 04.11.2020
Eine fristlose Änderungskündigung mit dem Ziel, eine Einführung von Kurzarbeit zu ermöglichen, kann im Einzelfall als betriebsbedingte Änderungskündigung nach § 626 BGB gerechtfertigt sein.
ArbG Stuttgart, AZ: 11 Ca 2950/20, 22.10.2020
Ein Arbeitsvertrag ist als Scheingeschäft nach § 117 Abs. 1 BGB nichtig, wenn zwischen den Parteien bei Vertragsabschluss Einigkeit darüber besteht, dass das vereinbarte Entgelt ganz oder zumindest teilweise nicht als Gegenleistung für die Erbringung einer Arbeitsleistung, sondern aus anderen Gründen gezahlt werden soll und eine Pflicht zur Arbeitsleistung nicht begründet wird.
BAG Erfurt, AZ: 5 AZR 409/19, 14.10.2020
Das außerordentliche Kündigungsrecht des § 627 Abs. 1 BGB kann durch allgemeine Geschäftsbedingungen grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden.
BGH Karlsruhe, AZ: III ZR 80/20, 08.10.2020
§ 4 S 1 KSchG ist für eine Klage - zumal des Arbeitgebers - gegen eine Eigenkündigung des Arbeitnehmers nicht einschlägig.
BAG Erfurt, AZ: 2 AZR 214/20, 01.10.2020
Das Beschwerdegericht hat uneingeschränkt zu prüfen, ob ein Aussetzungsgrund vorliegt. Ist dies der Fall, kann es die Entscheidung über die Aussetzung des Rechtsstreits nur auf Ermessensfehler hin nachprüfen. Dabei hat es zu prüfen, ob das Arbeitsgericht von den zutreffenden Tatsachen ausgegangen ist und keine Ermessensfehler begangen hat.
LAG Hannover, AZ: 10 Ta 114/20, 24.09.2020
Die MFI-Zinsstatistik stellt eine taugliche Grundlage für die Ermittlung des marktüblichen Zinssatzes im Rahmen der Beurteilung der Sittenwidrigkeit eines Darlehensvertrages dar.
LG Saarbrücken, AZ: 1 O 79/20, 18.09.2020
Eine Klage auf Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses ist jedenfalls dann (nicht mehr) mutwillig, wenn der Arbeitgeber eindeutig im Verfahren erkennen lässt, dass er den Zeugnisanspruch nicht erfüllen wird.
LAG Hamm, AZ: 5 Ta 489/20, 16.09.2020
Grundsätzlich kann ein Wohnraum gemäß § 577 a I a S. 2 BGB nicht wegen Eigenbedarfs vor Ablauf von drei Jahren nach Veräußerung des Eigentums gekündigt werden. Allerdings gilt dies nach § 577 a I a S. 2 BGB nicht, wenn die neuen Eigentümer derselben Familie oder demselben Haushalt angehören.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 35/19, 02.09.2020
Die Arbeitsvertragsparteien können ein gekündigtes Arbeitsverhältnis durch Vereinbarung einvernehmlich verlängern. Aus einer solchen Vereinbarung kann sich ergeben, dass eine vorangegangene Kündigung keine Rechtswirkung mehr entfalten soll.
LAG Rostock, AZ: 5 Sa 208/19, 01.09.2020
Die Formulierung, wonach Urlaubs- und Freizeitansprüche in natura gewährt worden sind, kann uU einen Vergleichsmehrwert auslösen. Das kommt zB in Betracht, wenn mit Ausspruch der Kündigung eine Freistellung unter Anrechnung auf den Urlaub erfolgt ist und sodann im Rahmen des Verfahrens Streit unter den Parteien bestand hat, ob eine solche Freistellung wirksam erfolgen konnte.
LAG Berlin, AZ: 26 Ta (Kost) 6067/20, 28.08.2020
Im Zusammenhang mit dem Ausspruch einer fristlosen Kündigung kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Urlaub vorsorglich für den Fall gewähren, dass die außerordentliche Kündigung das Arbeitsverhältnis nicht auflöst.
BAG Erfurt, AZ: 9 AZR 612/19, 25.08.2020
Der Arbeitnehmer verletzt seine Rücksichtnahmepflicht bei Eingehung eines Vertrages, wenn er sich in kollusivem Zusammenwirken mit einem Vertreter des Arbeitgebers Leistungen versprechen lässt, die aus keinem Gesichtspunkt berechtigt sein können und offensichtlich den Interessen des Arbeitgebers zuwiderlaufen.
LAG Rostock, AZ: 5 Sa 4/19, 11.08.2020
Haben sich mehrere Eigentümer zu einer Vermietergemeinschaft zusammengefunden, die eine Hausverwaltung mit der gemeinschaftlichen Verwaltung ihrer Objekte beauftragt haben, gleichwohl aber jeder einzelne Eigentümer mit dem Verwalter einen eigenen Verwaltervertrag geschlossen hat, so sind die einzelnen Streitgegenstände zu addieren, wenn jeder Eigentümer in einer gemeinschaftlichen Klage die Feststellung des Nichtbestehens von Ansprüchen nach der Beendigung des Verwaltervertrages durch Kündigung begehrt.
OLG Nürnberg, AZ: 3 W 2500/20, 05.08.2020
Ist Art. 38 Abs. 3 Satz 2 der DSGVO dahin auszulegen, dass er einer Bestimmung des nationalen Rechts, wie hier § 38 Abs. 1 und Abs. 2 iVm. § 6 Abs. 4 Satz 2 BDSG, entgegensteht, die die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses des Datenschutzbeauftragten durch den Verantwortlichen, der sein Arbeitgeber ist, für unzulässig erklärt, unabhängig davon, ob sie wegen der Erfüllung seiner Aufgaben erfolgt?
BAG Erfurt, AZ: 2 AZR 225/20 (A), 30.07.2020
Auf Grund des Anspruchs eines Klägers auf ein faires Verfahren ist die Sechs-Monats-Frist des § 5 Abs. 3 Satz 2 KSchG nicht anwendbar, wenn nach Zustellung einer zunächst unerkannt die formalen Anforderungen nicht erfüllenden Klageschrift der darauf bezogene gerichtliche Hinweis erst nach Ablauf der Frist erfolgt ist.

Ein Verschulden einer Partei hinsichtlich einer verspäteten Klageerhebung tritt hinter gerichtliches Verschulden zurück, wenn ohne dieses die Frist gewahrt worden wäre.
BAG Erfurt, AZ: 2 AZR 43/20, 30.07.2020
Fehlt eine höchstrichterliche Rechtsprechung, kann der Rechtsanwalt sich die erforderlichen Kenntnisse durch Einsichtnahme in eines der üblichen Erläuterungsbücher verschaffen und der Entscheidung über sein prozessuales Vorgehen ohne schuldhaften Pflichtverstoß die herrschende Meinung zugrunde legen, wenn sie für seinen Mandanten spricht.
OLG Brandenburg, AZ: 13 U 11/18, 27.07.2020
Dem Mandanten steht nach einer durch ein vertragswidriges Verhalten des Rechtsanwalts veranlassten Kündigung ein Schadensersatzanspruch nur zu, wenn das vertragswidrige Verhalten des Rechtsanwalts einen wichtigen Kündigungsgrund bildet und die insoweit zu beachtende Kündigungsfrist von zwei Wochen gewahrt ist.
BGH Karlsruhe, AZ: IX ZR 298/19, 16.07.2020
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