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Ein wichtiger Grund im Sinne des § 543 Abs. 1 BGB liegt gemäß § 569 Abs. 2 BGB insbesondere aber dann vor, wenn eine Vertragspartei den Hausfrieden derartig nachhaltig stört, dass dem kündigenden Vermieter unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht mehr zugemutet werden kann.
AG Brandenburg an der Havel, AZ: 30 C 86/23, 11.12.2023
Wirbt ein Unternehmen mit seiner Bekanntheit aus namentlich genannten (bekannten) Medien („Bekannt aus: …“) , so geht das Verständnis des angesprochenen Verkehrs dahin, dass die Bekanntheit aus redaktioneller Berichterstattung resultiert, nicht jedoch aus in dem Medium geschalteter Werbung.
OLG Hamburg, AZ: 15 U 108/22, 21.09.2023
Die Werbung mit Kundenbewertungen, für die den Rezensenten vom Werbenden sog. C-Points gewährt werden, ist irreführend i.S.v. § 5 Abs. 1 UWG. Der angesprochene Verkehr erwartet eine grundsätzliche Erstellung von Kundenbewertungen ohne Gegenleistung.
LG Hannover, AZ: 21 O 20/21, 22.12.2022
Ein elektronischer Marktplatzbetreiber für Apotheken, der nach § 5 TMG für die Homepage verantwortlich zeichnet, über die der Kunde zu den in der streitgegenständlichen Werbung beworbenen Dienstleistungen gelangt, kann Schuldner des Unterlassungsanspruchs nach §§ 3, 3a, 8 Abs. 1 UWG i.V.m. § 9 HWG sein, auch wenn er selbst keine Versandapotheke betreibt.
OLG Karlsruhe, AZ: 4 U 262/22, 22.10.2022
Die Werbung mit Kundenbewertungen unter Angabe einer durchschnittlichen Sternebewertung auf einem Internetbewertungsportal ist irreführend i.S.v. § 5a Abs. 1 Nr. 1 UWG, wenn nicht gleichzeitig der Zeitraum der berücksichtigten Kundenbewertungen sowie die Gesamtzahl der abgegebenen Bewertungen angegeben wird.
LG Hamburg, AZ: 315 O 160/21, 16.09.2022
Befindet sich der Lebensgefährte und Vermieter hinter der Wohnungseingangstür und schlägt die Lebensgefährtin und Mieterin mit einer Axt ein Loch in diese Wohnungseingangstür, so ist eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung gerechtfertigt.?
AG Detmold, AZ: 41 C 381/21, 14.04.2022
Konten der Wohnungseigentümergemeinschaft sind seit Anerkennung der Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaften als Fremdkonten anzulegen, bei denen die Eigentümergemeinschaft Kontoinhaberin und der Verwalter lediglich kontoführungsbefugt ist.

Die Führung des WEG-Kontos als offenes Treuhandkonto rechtfertigt ohne vorherige Abmahnung nicht die sofortige Abberufung der Verwalterin aus wichtigem Grund.
LG Berlin I, AZ: 55 S 25/21 WEG, 15.02.2022
Werden das Infektionsschutzgesetz und das Ermächtigungsgesetz im Jahr 1933 in einer Anzeige gleichgesetzt, liegt die Aussage der Anzeige darin, dass der Bundestag durch das Infektionsschutzgesetz die Bürger bewusst und gewollt einem menschunwürdigen, grundrechtswidrigen Schicksal aussetze.

Veröffentlicht eine Polizeiärztin in einer Sonntagszeitung eine Anzeige mit diesem Inhalt, verstößt sie in so schwerwiegendem Maß gegen ihre einfache politische Treuepflicht nach § 3 Abs. 1 Satz 2 TV-L, dass eine ordentliche Kündigung auch ohne vorangegangene Abmahnung gerechtfertigt ist.
LAG Stuttgart, AZ: 10 Sa 66/21, 02.02.2022
E-Mails, die darauf abzielen, dass die angeschriebenen Kunden mit versprochenen Gutscheinen von 50,- EUR zur Abgabe einer Empfehlung hinsichtlich der von dem Unternehmen beworbenen Leistungen bei Google veranlasst werden, sind irreführend.
LG Hildesheim, AZ: 11 O 12/21, 28.12.2021
Einem Lehrer, der trotz Abmahnung sich immer noch weigert, ein Mund-Nasen-Schutz während des Unterrichts zu tragen, kann wirksam gekündigt werden.
LAG Berlin, AZ: 10 Sa 867/21, 07.10.2021
Kommt ein Arbeitnehmer an drei von vier aufeinander folgenden Arbeitstagen erheblich zu spät oder gar nicht zur Arbeit, kann dies je nach den Umständen des Einzelfalls den Rückschluss auf ein hartnäckiges und uneinsichtiges Fehlverhalten zulassen, sodass er vor Ausspruch einer Kündigung keiner ausdrücklichen Abmahnung mehr bedarf.
LAG Kiel, AZ: 1 Sa 70 öD/21, 31.08.2021
Beharrliche Arbeitsverweigerung setzt in der Person des Arbeitnehmers eine Nachhaltigkeit im Willen voraus. Er muss bewusst und nachhaltig die ihm übertragene Arbeit nicht leisten wollen. Dies erfordert in der Regel eine erfolglose vorherige Abmahnung.
LAG Rostock, AZ: 2 Sa 25/21, 27.07.2021
Gehört die Leistung von Rufbereitschaftsdiensten zum Berufsbild des betroffenen Arbeitnehmers, so ist die Anordnung von Rufbereitschaftsdiensten grundsätzlich vom arbeitgeberseitigen Direktionsrecht im Sinne des § 106 GewO gedeckt.
LAG Rostock, AZ: 3 Sa 28/21, 23.07.2021
Beruht die Vertragspflichtverletzung auf einem steuerbaren Verhalten des Arbeitnehmers, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sein künftiges Verhalten schon durch die Androhung von Folgen für den Bestand des Arbeitsverhältnisses positiv beeinflusst werden kann. Ordentliche und außerordentliche Kündigungen wegen einer Vertragspflichtverletzung setzen deshalb regelmäßig eine Abmahnung voraus.
LAG Köln, AZ: 8 Sa 798/20, 01.04.2021
Eine Abmahnung muss sich auf einen ähnlichen Sachverhalt wie die nachfolgende Kündigung beziehen; außerdem muss sie zeitnah und nicht über 10 Jahre vor der fristlosen Kündigung erklärt worden sein.?
AG Paderborn, AZ: 55 C 281/20, 03.03.2021
Eine fristlose Kündigung von Wohnraum wegen nicht genehmigter Haltung eines Hundes ist trotz Verschuldens des Mieters, der von einer Zustimmung zur Hundehaltung nach erfolgter Abmahnung nicht ausgehen konnte, unwirksam, wenn die Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist nicht festzustellen ist, insbesondere weil keine konkreten und akuten Beeinträchtigungen durch den Hund ersichtlich sind.
LG Hanau, AZ: 8 T 29/20, 28.12.2020
Die Wirksamkeit einer Mietvertrags-Klausel, die Kleintiere von dem Genehmigungsvorbehalt ausnimmt und die übrige Tierhaltung nicht generell verbietet, sondern unter ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt stellt, ist zu bejahen.
AG Alsfeld, AZ: 30 C 73/20 (72), 18.12.2020
Für den Antrag einer Vertrauensperson auf Entfernung einer Abmahnung aus ihrer Personalakte ist das Urteilsverfahren nach § 2 Abs 1 Nr 3 Buchst a ArbGG die zulässige Verfahrensart.

Über den Antrag ist nicht deshalb nach § 2a Abs 1 Nr 3a ArbGG im Beschlussverfahren zu entscheiden, weil sich die Vertrauensperson zur Begründung ihres Antrags auch auf das Behinderungsverbot nach § 179 Abs 2 SGB 9 beruft, das die Schwerbehindertenvertretung und ihre Tätigkeit schützt und damit kollektiven Charakter hat.
BAG Erfurt, AZ: 7 AZB 57/20, 03.12.2020
Bewertungen auf Social-Media-Plattform können unlauter sein, wenn diese als Gegenleistung für die Teilnahme an einem Gewinnspiel abgegeben werden.
OLG Frankfurt a. M., AZ: 6 U 270/19, 20.08.2020
Fehlt ein Arbeitnehmer an einem einzigen Tag seines Arbeitsverhältnisses unentschuldigt, rechtfertigt das nicht die fristlose Kündigung. Es sind eine Arbeitsaufforderung und eine Abmahnung erforderlich. Das gilt auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis erst zwei Tage bestanden hat.
LAG Kiel, AZ: 1 Sa 72/20, 03.06.2020
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