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Die durch die COVID-19-Pandemie bedingte Schließung eines Einzelhandelsgeschäfts führt nicht zu einem Mangel der Mietsache im Sinne von § 536 Abs. 1 Satz 1 BGB. Dem Vermieter wird dadurch die vertraglich geschuldete Leistung zur Überlassung und Erhaltung der Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand auch nicht ganz oder teilweise unmöglich.
BGH Karlsruhe, AZ: XII ZR 8/21, 12.01.2022
Mietverträge mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr müssen in schriftlicher Form geschlossen werden.
OLG Brandenburg, AZ: 3 U 110/20, 10.01.2022
Die verschuldensunabhängige Garantiehaftung des Vermieters für anfängliche Mängel der Mietsache gemäß § 536a Abs. 1 Satz 1 BGB kann auch durch Allgemeine Geschäftsbedingungen ausgeschlossen werden.
OLG Frankfurt a. M., AZ: 2 U 28/21, 30.12.2021
Dem Vermieter steht - im Bereich der Miete von Gewerberäumen - ein Vermieterpfandrecht wegen einer nicht erfüllten Kautionsforderung (neben Mietrückständen u.a.) zu. Auch das nach § 551 BGB geltende Kumulationsverbot steht der Sicherung durch das Vermieterpfandrecht bei der Gewerbemiete nicht entgegen; es liegt insoweit keine unzulässige doppelte Sicherung vor.
OLG Köln, AZ: 22 U 13/20, 22.12.2021
Ein Mieter kann hinsichtlich der bei einer Betriebskostenabrechnung vom Vermieter geschuldeten Belegvorlage grundsätzlich Einsicht in die Originale der Abrechnungsbelege zur Betriebskostenabrechnung verlangen, ohne insoweit ein besonderes Interesse darlegen zu müssen.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 66/20, 15.12.2021
Bei einem schriftlichen Wohnraummietvertrag und einem separat hiervon abgeschlossenen Mietvertrag über eine Garage oder - wie hier - einen Stellplatz spricht eine tatsächliche Vermutung für die rechtliche Selbständigkeit beider Vereinbarungen.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 94/20, 14.12.2021
Die Voraussetzungen zur begründeten Eigenbedarfskündigung des Vermieters müssen zum Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses vorliegen. Fallen die Eigenbedarfsgründe erst nach Beendigung des Mietverhältnisses weg, kann der Mieter keine Schadensersatzansprüche wegen vorgetäuschtem Eigenbedarfs geltend machen.

Werden bei einer Mehrheit von Mietern Schadensersatzansprüche eines Mieters (Zedent) an einen anderen Mieter (Zessionar) abgetreten und macht der Zessionar die abgetrenen Ansprüche gerichtlich geltend, kann der Vermieter gegen den Zedenten im Wege der Drittwiderklage negative Feststellungsklage auf Nichtbestehen der Ansprüche erheben.
AG Bottrop, AZ: 11 C 294/19, 09.12.2021
Ein Mieter hat einen Anspruch darauf, die gemeinschaftliche Waschküche jederzeit nutzen zu können.

Der Vermieter kann zwar eine Nutzungsregelung treffen, diese muss aber sicherstellen, dass der Mieter die Waschküche auch kurzfristig zum Waschen nutzen kann.

Eine Regelung, dass der Mieter die Waschküche nur alle drei Tage nutzen darf, ist nicht verhältnismäßig.
AG Bottrop, AZ: 11 C 312/21, 09.12.2021
Verweigert der Vermieter unberechtigterweise die Zustimmung zur Untervermietung und unterlässt der Mieter diese daraufhin, hat der Vermieter für den entstandenen Mietausfallschaden in voller Höhe einzustehen (BGH NZM 2014, 631; Meyer-Abich, NZM 2020, 19, 24). Der Mieter kann dann Schadensersatz gem. § 280 Abs. 1 BGB in Höhe der entgangenen Untermiete abzüglich ersparter Kosten verlangen.
LG München I, AZ: 14 S 8944/21, 08.12.2021
Die Erheblichkeit des zur außerordentlichen fristlosen Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses wegen Zahlungsverzugs berechtigenden Mietrückstands ist gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a Alt. 2, § 569 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 BGB allein nach der Gesamthöhe der beiden rückständigen Teilbeträge zu bestimmen.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 32/20, 08.12.2021
Die Durchführung einer Hochzeitsveranstaltung stellt sich aus Sicht der Heiratenden erkennbar als ein ganz besonderes einmaliges Ereignis dar, welches nicht ohne Weiteres verlegbar ist.?
OLG Celle, AZ: 2 U 64/21, 02.12.2021
Widerspricht der Mieter einer an sich gerechtfertigten ordentlichen Kündigung des Vermieters unter Berufung auf § 574 Abs. 1 Satz 1 BGB, können das Alter des Mieters und die lange Mietdauer mit einer damit einhergehenden langjährigen Verwurzelung im bisherigen Umfeld für sich genommen noch nicht die Annahme einer Härte im Sinne des § 574 BGB rechtfertigen.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 81/20, 30.11.2021
Gibt ein Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses die Mietsache nicht zurück, so kann der Vermieter Schadensersatz verlangen, jedoch nicht nach den allgemeinen Verzugsvorschriften, sondern nach den Bestimmungen im Wohnungsmietrecht.
LG Berlin I, AZ: 66 S 196/21, 24.11.2021
Bei einem schriftlichen Wohnraummietvertrag und einem separat hiervon abgeschlossenen Mietvertrag über eine Garage oder einen Stellplatz spricht eine tatsächliche Vermutung für die rechtliche Selbstständigkeit beider Vereinbarungen.

Zwar mag die Tatsache, dass ein Stellplatz sich auf demselben Grundstück befindet wie die vermietete Wohnung, regelmäßig die Annahme rechtfertigen, dass dessen Vermietung nach dem Willen der Parteien in den Wohnraummietvertrag einbezogen sein soll. Zwingend ist dies indes jedenfalls dann nicht, wenn es andere Umstände gibt, die die tatsächliche Vermutung für zwei separate Verträge bekräftigen.

Es ist nicht zu beanstanden, wenn solche Umstände darin gesehen werden, dass der Stellplatzmietvertrag an keiner Stelle auf den Wohnraummietvertrag Bezug nimmt und nicht unter denselben Voraussetzungen wie dieser ordentlich gekündigt werden kann.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 95/20, 14.11.2021
Sowohl bei der Feststellung des Vorliegens einer Härte im Sinne von § 574 Abs. 1 BGB als auch bei deren Gewichtung im Rahmen der Interessenabwägung zwischen den berechtigten Belangen des Mieters und denen des Vermieters ist im Einzelfall zu berücksichtigen, ob und inwieweit sich die mit einem Umzug einhergehenden Folgen durch die Unterstützung des Umfelds des Mieters beziehungsweise durch begleitende ärztliche und/oder therapeutische Behandlungen mindern lassen.
LG Köln, AZ: 1 S 124/20, 11.11.2021
Eine einstweilige Verfügung stellt kein zulässiges Sicherungsmittel dar, mit dem einem Vermieter vorgeschrieben werden kann, an welchen Gläubiger er zu leisten hat.
LG Wiesbaden, AZ: 12 O 57/21, 11.11.2021
Eine formularmäßige Bestimmung, mit der die Fälligkeit der vom Verwender geschuldeten Mietzahlungen von der Inbetriebnahme einer Anlage abhängig gemacht wird, ist unwirksam, wenn die Inbetriebnahme ausschließlich oder teilweise von einer freien Entscheidung des Verwenders abhängt.
BGH Karlsruhe, AZ: IX ZR 237/20, 11.11.2021
Die Kosten der Fällung eines - wie hier - morschen, nicht mehr standsicheren Baums sind grundsätzlich umlagefähige Kosten der Gartenpflege im Sinne von § 2 Nr. 10 BetrKV.?
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 107/20, 10.11.2021
Verweigert ein Mieter – auch während der Corona-Pandemie – dem von dem Vermieter beauftragten Monteur trotz Terminvorgaben und Terminangeboten mehrmals grundlos den Zutritt zu der Wohnung, obwohl dort der Heizkostenverteiler ausgetauscht und der Rauchwarnmelder eingebaut werden soll, kann dies ein berechtigter Grund zur Kündigung des Mietvertrages durch die Vermieter darstellen.
AG Brandenburg an der Havel, AZ: 31 C 32/21, 05.11.2021
Wird eine Wohnung angemietet, zu der der Zutritt jederzeit möglich, aber der Zutritt infolge der Baustelle erschwert ist, ist der bestimmungsgemäße Gebrauch der Mietsache, nämlich das Wohnen, nicht aufgehoben oder eingeschränkt, so dass eine Mietminderung grundsätzlich nicht in Betracht kommt.

Gibt der Mieter nach Ende der Mietsache nicht alle Schlüssel zurück, ist er zur Nutzungsentschädigung in Höhe der ursprünglichen Miete verpflichtet.

Der Mieter muss beweisen, dass er alle Schlüssel zurückgegeben hat.
AG Essen, AZ: 19 C 39/21, 28.10.2021
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