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Verklagt der Leasingnehmer eines verunfallten Leasingfahrzeuges aus eigenem Recht sowie als Prozessstandschafter des Leasingunternehmens nur den Fahrer und den Halter des gegnerischen Unfallfahrzeugs, nachdem dessen Kfz-Haftpflichtversicherung den Unfallschaden zu 50% reguliert hat, können die Beklagten dem die sog. "dolo agit" Einrede in Höhe des Ausgleichsanspruchs unter Gesamtschuldnern gemäß § 426 Abs. 2 BGB von 50% entgegenhalten. Denn ein Kläger kann nicht aus fremden Recht fordern, was er als Gesamtschuldner aus eigener Mithaftung sofort wieder ausgleichen muss.
OLG Nürnberg, AZ: 13 U 45/16, 19.07.2021
Nach § 313 Abs. 1 BGB kann die Anpassung des Vertrags verlangt werden, wenn sich die Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert haben.
LG Augsburg, AZ: 091 O 2329/20, 15.07.2021
Die durch eine landesrechtliche Corona-Schutzverordnung verfügten Verbote der Beherbergung von Privatreisenden und der Öffnung eines Restaurantbetrieb in einem Hotel stellen in der Regel keinen Pachtmangel dar; die damit verbundene Nichtnutzbarkeit des Pachtobjekts fällt in das Verwendungsrisiko des Pächters.?
LG Krefeld, AZ: 2 O 58/21, 14.07.2021
Der Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist im Allgemeinen nicht befugt, den Schuldner einer Gesellschaftsforderung im eigenen Namen - auf Leistung an die Gesellschaft - in Anspruch zu nehmen.

Bei beendetem Mietverhältnis kann der Mieter die Vorauszahlungen ohne den zeitraubenden Umweg über eine (Stufen-)Klage auf Erteilung der Abrechnung sogleich zurückverlangen.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 52/20, 07.07.2021
Häufig sind Wohnungen bei Vermietung mit Möbeln und Einrichtungsgegenständen ausgestattet. Im Zweifel gilt dieses Zubehör bei Anwendung der Auslegungsregel des § 311c BGB als mitvermietet. Hiervon umfasst sind beispielsweise Einbauschränke jedweder Art, etwa Spülen und/oder Herd, sowie Einbauküchen oder Öfen. Derartiges Zubehör gehört somit in der Regel zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache.?
AG Berlin-Neukölln, AZ: 6 C 303/19, 01.07.2021
Die durch eine landesrechtliche Corona-Schutzverordnung verfügte Betriebsschließung einer Diskothek stellt in der Regel keinen Mietmangel dar; die damit verbundene Nichtnutzbarkeit des Mietobjekts fällt in das Verwendungsrisiko des Mieters.
LG Krefeld, AZ: 2 O 546/20, 30.06.2021
Die mit der Niedersächsischen Corona-Verordnung in Kraft getretene Regelung über die Beschränkung der Teilnehmerzahl an Veranstaltungen auf nicht mehr als 50 Personen (§ 1 Abs. 5 Nds. Corona-VO) bezieht sich generell auf die Zusammenkunft von Personen. Sie knüpft damit nicht an der Beschaffenheit einer bestimmten Mietsache an und betrifft nicht ihre Benutzbarkeit.?
AG Hannover, AZ: 540 C 2255/21, 28.06.2021
Die Absage der Messe und die damit verbundene auf der Hand liegende Sinnlosigkeit, einen Messestand mit gemieteten Möbeln zu bestücken, führt nicht dazu, hierin bloß das Verwendungsrisiko der Mietsache zu sehen, welches allein der Mieter zu tragen. Der Anspruch auf Miete entfällt nicht nicht.
AG München, AZ: 191 C 15959/20, 28.06.2021
Notwendige Voraussetzung für ein kausales (deklaratorisches) Schuldanerkenntnis ist ein zwischen den Beteiligten bestehender Streit, eine Ungewissheit oder Unsicherheit über das Bestehen bzw. die Durchsetzung des Rechtsverhältnisses oder über einzelne rechtlich erhebliche Punkte im Zeitpunkt des Vertragsschlusses.?
OLG Brandenburg, AZ: 13 UF 83/19, 23.06.2021
Die Angabe der Wohnfläche im Mietvertrag ist regelmäßig nicht als unverbindliche Beschreibung, sondern als Beschaffenheitsvereinbarung anzusehen, die bei einer Abweichung von mehr als 10 % zu einem Mangel der Mietsache führt. Dies gilt auch dann, wenn die Angabe der Wohnfläche im Mietvertrag mit dem Zusatz "circa" versehen ist.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 26/20, 22.06.2021
Das Gebot rechtlichen Gehörs verpflichtet das entscheidende Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen.

Ferner gebietet Art. 103 Abs. 1 GG in Verbindung mit den Grundsätzen der Zivilprozessordnung die Berücksichtigung erheblicher Beweisanträge.

Die Nichtberücksichtigung solchen nur in erster Instanz gehaltenen Vortrags sowie erfolgter Beweisantritte verstößt dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn das Erstgericht das - unter Beweis gestellte - Vorbringen als unerheblich behandelt hat, das Vorbringen nach der Rechtsansicht des Berufungsgerichts jedoch erheblich wird.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 134/20, 22.06.2021
Sieht der Vermieter davon ab, gegen seinen Willen zurückgelassene Einbauten des scheidenden Wohnungsmieters (hier u. a.: Badewannenglasaufsatz, Einbauschrank, Laminatboden) auszubauen und vermietet die Wohnung mitsamt der Einbauten an einen Nachmieter, so steht ihm nach §§ 280, 249 BGB gegen den scheidenden Wohnungsmieter nicht ohne weiteres Anspruch auf Schadenersatz in Höhe der fiktiven Rückbaukosten zu.
LG Berlin I, AZ: 64 S 219/20, 21.06.2021
Die Einreichung und Zustellung ordnungsgemäß beglaubigter Abschriften der Klageschrift zur Zustellung an die Beklagten ist zunächst keine Zulässigkeitsfrage.

§ 189 ZPO hat den Sinn, die Zustellung auch dann als bewirkt anzusehen, wenn der Zustellungszweck anderweitig erreicht wird.
LG Berlin I, AZ: 65 S 340/20, 18.06.2021
Wird ein Räumungsanspruch auf mehrere Kündigungsgründe gestützt, erhöht sich hierdurch nicht der Streitwert
OLG Hamm, AZ: I-30 W 6/21, 16.06.2021
Aufgrund pandemiebedingt behördlich verhängter Beschränkungen, insbesondere etwa im Gastronomiegewerbe, kann eine Anpassung des geschuldeten Mietzinses nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage geboten sein, namentlich soweit die Mietsache infolge behördlicher Schließungsanordnungen nicht ihrem mietvertraglichen Zweck entsprechend benutzt werden darf, § 313 BGB.
OLG Köln, AZ: 22 U 205/20, 31.05.2021
Das LG München I hat mit diesem Urteil entschieden, dass ein Mietvertrag über Räumlichkeiten für die Austragung einer Hochzeit nicht deshalb unerfüllbar wird, weil zu der Mietzeit eine pandemische Lage besteht.

Die Corona-Pandemie führt zu einer Störung der Geschäftsgrundlage i.S.d. § 313 BGB. Dies berechtigt indes lediglich zu einer Vertragsanpassung, nicht zu einer gänzlichen Auflösung des Mietvertrags.
LG München I, AZ: 8 O 7772/20, 29.04.2021
Auch wenn ein Mieter seine Behauptung, ihm sei ein Umzug wegen einer bestehenden Erkrankung nicht zuzumuten, unter Vorlage ärztlicher Atteste geltend macht, ist im Falle des Bestreitens dieses Vortrags regelmäßig die Einholung eines Sachverständigengutachtens zu der beschriebenen Erkrankung auf die Lebensführung des betroffenen Mieters im Allgemeinen und im Falle des Verlusts der vertrauten Umgebung erforderlich.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 6/19, 28.04.2021
Die Schließung eines Einzelhandelsgeschäfts während des 1. Lockdowns im April 2020 stellt keinen Mangel der Mietsache dar.

Es hat jedoch eine Anpassung des Vertrages nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage zu erfolgen.
AG Dortmund, AZ: 425 C 7880/20, 27.04.2021
Ein Mietmangel wegen Verfärbungen der Außenfassade eines Mietobjekts kommt nur in Betracht, wenn hierdurch der Gebrauch der Mietsache beeinträchtigt ist.

Eine Verfärbung der Innenwände eines Mietobjekts ist imstande, einen Mietmangel zu begründen, wenn die Verfärbung schimmelbedingt ist.
AG Paderborn, AZ: 55 C 91/18, 23.04.2021
In dieser Entscheidung hat das LG Berlin entschieden, dass Mieter ihre Ansprüche aus ihren Mietverträgen abtreten dürfen. Ein entgegenstehendes, durch AGB geregeltes, Abtretungsverbot sei unwirksam. Hierin liege eine unangemessene Benachteiligung des Mieters i.S.d. § 307 Abs. 1 S.1 BGB.
LG Berlin I, AZ: 65 S 241/20, 20.04.2021
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