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Der Hausverwalter ist gemäß § 25 Abs. 5 WEG von der Abstimmung über seine Entlastung als Bevollmächtigter anderer Wohnungseigentümer ausgeschlossen (KG NJW - RR 1989, 144; OLG Zweibrücken ZMR 1992, 206; OLG Düsseldorf WUM 1999, 59; OLG Köln NZM 2007, 334).

Die Errichtung einer Holzterrasse birgt die Gefahr einer intensiveren Nutzungsmöglichkeit des Gemeinschaftseigentums durch die auf Rasenflächen angelegten Terrassen, verbunden mit einem erhöhten Störpotential.
AG Weimar, AZ: 5 C 839/11, 01.03.2013
Die Wohnungseigentümer können den Einbau von Rauchwarnmeldern in Wohnungen jedenfalls dann beschließen, wenn das Landesrecht eine entsprechende eigentumsbezogene Pflicht vorsieht.

Die Beschlusskompetenz umfasst auch Entscheidungen über eine regelmäßige Kontrolle und Wartung der Rauchwarnmelder.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 238/11, 08.02.2013
Es ist nicht möglich, im Wege der Vollstreckungsabwehrklage gegen einen rechtskräftigen Unterlassungstitel vorzugehen, wenn vorübergehend gegen das Unterlassungsgebot nicht verstoßen wird, § 767 ZPO.

Der Schuldner muss sich im Rahmen des Vollstreckungsverfahrens damit begnügen, dem Antrags auf Festsetzung eines Ordnungsgeldes zur Wehr setzen zu können.
LG Dortmund, AZ: 1 S 305/12, 21.01.2013
Das Anfechtungsrecht dient nicht nur dem persönlichen Interesse des Anfechtenden.
LG München I, AZ: 36 S 8058/12, 10.01.2013
Das Auslegen von Tierfutter in einer Wohnungseigentümergemeinschaft zwecks Anlocken von Wildkatzen ist wegen der damit verbundenen Nachteile nicht gestattet. Ein Eigentümer, der dagegen verstößt, kann auf Unterlassen in Anspruch genommen werden, §§ 14 Ziffer 1, 15 Abs. 3 WEG, 1004 BGB.
AG Bottrop, AZ: 20 C 55/12, 10.01.2013
Bestimmt die Teilungserklärung, dass Balkone, die zum ausschließlichen Gebrauch durch einen Wohnungseigentümer bestimmt sind, auf dessen Kosten instandzusetzen und instandzuhalten sind, ist diese Bestimmung nicht einschränkend dahin auszulegen, dass hiervon Kosten ausgenommen sind, die die im Gemeinschaftseigentum stehenden Balkonteile betreffen, §§ 5 Abs. 4 Satz 1 10 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 WEG.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 9/12, 16.11.2012
Zu dem im Gemeinschaftseigentum stehenden Versorgungsnetz gehören die Leitungen nicht nur bis zu ihrem Eintritt in den räumlichen Bereich des, sondern jedenfalls bis zu der ersten für die Handhabung durch den Sondereigentümer vorgesehenen Absperrmöglichkeit.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 57/12, 26.10.2012
Unterbleibt eine Verbindung von zwei Anfechtungsklagen verschiedener Wohnungseigentümer gegen denselben Beschluss, so kann die zwingend notwendige Verbindung auch noch in der Berufungsinstanz oder instanzübergreifend erfolgen. Mit Rechtskraft der ersten Klage wird die zweite Klage unzulässig.

Eine Nebenintervention eines Beklagten auf Klägerseite ist gem. § 66 ZPO nicht mehr möglich ( a.A. noch: BGH V ZR 196/08 ).
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 7/12, 26.10.2012
Der Beschluss zur Aufnahme eines Kredits durch die Eigentümergemeinschaft zur Finanzierung einer Sanierung ist nicht nichtig, §§ 10 VI; 21 III, IV; 27 I Nr. 4; 46 WEG.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 251/11, 28.09.2012
Die Wohnungseigentümergemeinschschaft kann dem einzelnen Wohnungseigentümer als Verband für verzögerte Beschlussumsetzungen neben dem verwalter auf Schadenersatz haften.

Die Rechtskraft eines Negativbeschlusses kann den Schadensersatzanspruch des einzelnen Wohnungseigentümer ausschließen.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 94/11, 13.07.2012
Der Beginn der Verjährungsfrist für das Gemeinschaftseigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft wird nicht generell, sondern individuell bestimmt. Die Abnahme durch einzelne Erwerber oder durch eine Mehrheit von Erwerbern wirkt deshalb nicht für und gegen andere Erwerber.

Demnach kann jeder Wohnungseigentümer, dessen Ansprüche noch nicht verjährt sind, vom Bauträger einen Vorschuss zur Mangelbeseitigung verlangen.

Klagt die Wohnungseigentümergemeinschaft in Prozessstandschaft für sämtliche Wohnungseigentümer, genügt es, wenn nur ein Wohnungseigentümer unverjährte Gewährleistungsansprüche besitzt.
OLG Brandenburg, AZ: 12 U 231/11, 05.07.2012
Zwischen einem Kaufpreisanspruch gegen einen Erwerber von Wohnungseigentum und einem Anspruch auf Kostenvorschuss für die Mängelbeseitigung am Gemeinschaftseigentum besteht mangels der für eine Aufrechnung erforderlichen Gegenseitigkeit keine Aufrechnungslage, weil zwar ein Erwerber von Wohnungseigentum einen Anspruch auf Vorschuss auf Mängelbeseitigungskosten im Hinblick auf das Gemeinschaftseigentum grundsätzlich selbständig geltend machen kann, aber grundsätzlich nur auf Zahlung an die Wohnungseigentümergemeinschaft
OLG Stuttgart, AZ: 10 U 33/12, 03.07.2012
Der Beseitigungsanspruch, den ein Wohnungseigentümer gegen einen anderen Wohnungseigentümer geltend macht, unterliegt nicht dem § 902 BGB, sondern verjährt gem. § 195 BGB nach drei Jahren ab Kenntnisnahme.
LG Dortmund, AZ: 17 S 6/12, 22.06.2012
Die Kosten einer Balkonsanierung ist auch dann von der Wohnungseigentümergemeinschaft zu tragen, wenn sie in der Teilungserklärung kostenmäßig dem Sondereigentümer zugeordnet ist (a.A. BGH Urt.v. 25.09.2009 - V ZR 33/09; BGH Urt. v. 16.11.2012 - V ZR 9/12 ).
AG Mülheim a. d. Ruhr, AZ: 35 C 127/11, 24.05.2012
Die Unterbringungskosten eines Sondereigentümers nach einem Dachbrand sind mangels Verschulden nicht von der Wohnungseigentümergemeinschaft zu erstatten, § 14 Nr. 4 WEG.
AG Kassel, AZ: 800 C 4844/11, 23.05.2012
Es widerspricht grundsätzlich nicht ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft einen Kredit aufnimmt. Das Wohnungseigentumsgesetz sieht nicht vor, dass jede einzelne Schuld der Wohnungseigentümergemeinschaft sogleich auf die einzelnen Wohnungseigentümer umzulegen ist.
AG Berlin-Mitte, AZ: 22 C 73/11, 19.04.2012
Die Erschwerung der Benutzung eines in der Teilungserklärung als Gemeinschaftsweg ausgewiesenen Weges durch Anbringung eines verschlossenen Tores ist nicht zulässig, §§ 14 Nr. 1, 22 WEG.
AG Bottrop, AZ: 20 C 49/11, 15.03.2012
Die Errichtung eines Lamellenzaunes stellt eine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums dar. Diese optische Beeinträchtigung müssen die übrigen Wohnungseigentümer nicht dulden.
AG Bottrop, AZ: 20 C 53/11, 15.03.2012
In der Gemeinschaftsordnung der Wohnungseigentümergemeinschaft ist geregelt, dass ein Wohnungseigentümer eine Gartenlaube bis zu einer Größe von 5 m² errichten darf. Überschreitet die errichtete Gartenlaube dieses Maß ist der Miteigentümer berechtigt, die Entfernung dieser Gartenlaube zu verlangen, da diese zumal auch eine nicht unerhebliche Beeinträchtigung des gesamten Erscheinungsbildes der Wohnungseigentumsanlage darstellt. Zudem gilt dies auch für die Errichtung eines Zaunes, der über den sondernutzungsberechtigten Gartenteil hinaus auf dem Gemeinschaftseigentum stehend errichtet wurde.
AG Bottrop, AZ: 20 C 52/11, 15.03.2012
Durch Vereinbarung können Wohnungseigentümer einer Wohnanlage die Aufgaben zur Instandhaltung sowie zur Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums auf die Gemeinschaftsmitglieder übertragen. Die übertragenen Aufgaben müssen jedoch deutlich bestimmt sein, sodass unzweifelhaft hervorgeht, welchen Aufgaben und Kosten den einzelnen Eigentümern treffen kann.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 174/11, 02.03.2012
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