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Ist eine rechtzeitige Wiederbestellung des Verwalters versäumt worden, kann dieser nicht etwa rückwirkend bestellt werden. Die organschaftliche Stellung kann nur für die Zukunft begründet werden.

War die Hausverwaltung für ein Jahr im Wege der Beschlussersetzungsklage durch das Gericht bestellt worden, beginnt die Jahresfrist mit der Verkündung des Urteils und nicht erst mit dessen Rechtskraft.

Beruft ein Verwalter nach Ablauf seiner Bestellzeit eine Eigentümerversammlung ein und hält diese ab, sind alle Beschlüsse wegen formaler Mängel anfechtbar.
AG Kiel, AZ: 111 C 15/24, 16.01.2025
Ein Eigentümer ist bei einer Beschlussersetzungsklage über einen Wirtschaftsplan zunächst aufgrund des Urteils des Amtsgerichts zu den entsprechenden Zahlungen verpflichtet.

Die Anfechtung des Anerkenntnisurteils im Wege der Berufung hat insofern keine aufschiebende Wirkung entfaltet (vgl. BGH V ZR 167/13). Unerheblich ist hierbei, wenn die nEigentumseinheit im Laufe des Jahres 2024 veräußert wurde. Denn mit dem Zahlungsverzug war bereits die Gesamtjahresrate fällig.
AG Wesel, AZ: 26 C 91/24, 16.01.2025
Ruft ein Nichtberechtigter die Versammlung der Eigentümer ein, sind auf dieser Versammlung gefasste Beschlüsse anfechtbar. Das gilt auch für einen Verwalter, der dazu nicht mehr berufen ist.

Vorjahresrückstände sind nicht Bestandteil der Jahresabrechnung und dürfen dort nicht eingestellt werden. Ein derartiger Beschluss ist nichtig.

Der aus einer im Vorjahr erhobenen Sonderumlage für eine erst im Folgejahr beendete Baumaßnahme verbliebene Liquiditätsüberschuss ist im Rahmen der Abrechnung des Folgejahres auszukehren.
AG Kiel, AZ: 111 C 79/24, 19.12.2024
Ein Beschluss der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer für eine Entziehunsgklage gem. § 17 WEG ist keine Prozessvoraussetzung. Die Möglichkeit des Verwalters rechtswirksam zu handeln, und damit zu klagen, ergibt sich aus § 9b Abs. 1 S. 1 WEG.

Jahrelange unerträgliche Gerüche aus einer Eigentumswohnung können zur Entziehung des Wohneigentums führen.

Um eine Einziehungsklage gem. § 17 WEG durch einen Umlaufbeschluss wirksam zu beschließen, ist die Zustimmung des nach § 25 Abs. 4 WEG nicht stimmberechtigten Eigentümers, dessen Wohnung entzogen werden soll, zumindest insoweit erforderlich, als er diesem Umlaufverfahren zustimmen muss.
AG Lörrach, AZ: 3 C 855/23, 16.12.2024
Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Beschlussersetzungsklage über einen Wirtschaftsplan ist gegeben, wenn ein Wirtschaftsplan zur Beschlussfassung auf einer Eigentümerversammlung stand und es zu keiner positiven Beschlussfassung gekommen ist.

Der Umstand, dass die Kläger einen spezifisch auf die Genehmigung des Wirtschaftsplans gerichteten Antrag gestellt haben, ist unschädlich. An den Wortlaut eines konkreten Klageantrags ist das Gericht im Rahmen der Beschlussersetzungsklage nicht gebunden.

Anders als der einfache Nebenintervenient kann der streitgenössische Nebenintervenient Rechtsmittel auch dann einlegen, wenn dies dem Willen der Partei nicht entspricht. Ebenso kann er einem durch die beklagte Wohnungseigentümergemeinschaft erklärten Anerkenntnis widersprechen, und zwar auch dann noch, wenn er im ersten Rechtszug noch nicht beigetreten war.
LG Düsseldorf, AZ: 19 S 59/24, 05.12.2024
An die Bestimmtheit von Beschlüssen sind keine überzogenen Anforderungen - auch nicht an die mögliche Bezugnahme - zu stellen.

Ob die Angebote tatsächlich zur Beschlusssammlung gelangten bzw. die Verwaltung diese als Anhang zum Protokoll mitübersandt hatte, ist für die Feststellung der Nichtigkeit wegen fehlender Bestimmtheit des Beschlusses ohne Bedeutung.

Die Gestattung einer baulichen Veränderung mit der Befugnis, dem Wohnungseigentümer im Detail eine gewisse Gestaltungsfreiheit bei der Farbwahl zu überlassen, ist ebenfalls vom weiten Ermessen der Wohnungseigentümer gedeckt.

Die dem Wohnungseigentümer übertragene Wahl kann er nur dahingehend ausüben, dass die Grenzen der grundlegenden Umgestaltung (§ 20 Abs. 4 WEG) nicht überschritten werden.
LG Dortmund, AZ: 1 S 62/24, 03.12.2024
Ein Beschluss, der einem Wohnungseigentümer einen Geldbetrag (hier: 12.000,00 €) zur Sanierung seiner Terrasse in Eigenregie zubilligt, ist unzulässig.

Zu den erforderlichen Erhaltungsmaßnahmen gehört die Einholung eines Gutachtens als Vorfeldmaßnahme, um die Schadensursache zu ermitteln. Denn ohne genaue Kenntnis der Ursache ist eine nachhaltige Schadensbehebung nicht möglich.
AG Bottrop, AZ: 20 C 11/24, 28.11.2024
In wohnungseigentumsrechtlichen Beschlussanfechtungsverfahren trifft den Kläger die Obliegenheit, bei Verzögerungen der Klagezustellung spätestens innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Monatsfrist zur Erhebung der Anfechtungsklage bei Gericht den Sachstand zu erfragen, selbst wenn er alle für eine ordnungsgemäße Klagezustellung von ihm geforderten Mitwirkungshandlungen erbracht, insbesondere den Gerichtskostenvorschuss ordnungsgemäß gezahlt hat.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 17/24, 25.10.2024
Eine in die Jahresabrechnung fehlerhaft eingestellte Soll-Vorauszahlung führt zur Nichtigkeit der Beschlussfassung.

Eine Änderung der Kostenverteilung kann nur für künftige Wirtschaftsjahre beschlossen werden, nicht aber für ein bereits fast abgelaufenes Wirtschaftsjahr.

Ab dem 01.12.2020 darf nur noch ein nach § 26a WEG zertifizierter Verwalter bestellt werden, es sei denn eine aus acht Parteien besthende Eigentümergemeinschaft bestellt mit 2/3 Mehrheit einen Verwalter aus der Mitte der Wohnungseigentümer.
AG Oberhausen, AZ: 334 C 75/23 WEG, 24.10.2024
Der Grundsatz ordnungsgemäßer Verwaltung erfordert bei umfangreichen Erhaltungsmaßnahmen in der Regel die Einholung von drei Vergleichsangeboten. Die Einholung von Vergleichsangeboten ist kein Selbstzweck, so dass dies in Einzelfällen entfallen kann, etwa, wenn die Beklagte sich nachweislich und nachdrücklich vergeblich um die Einholung weiterer Angebote bemüht hat.

Die Kosten einer von einem Wohnungseigentümer ohne Beschluss veranlasste Instandsetzungsmaßnahme kann ihm auch nachträglich erstattet werden, wenn die Maßnahme dem Wirtschaftlichkeitsgebot entsprach.

Zur Finanzierung einer bestimmten Erhaltungsmaßnahme können die Wohnungseigentümer eine Sonderumlage auch schon vor einer Auftragsvergabe beschließen.
AG Düsseldorf, AZ: 290a C 23/24, 23.09.2024
Die Abhaltung einer Eigentümerversammlung war auch dann ermessensgerecht, wenn einzelne Wohnungseigentümer die Vorgaben der "2G"-Regelung während der Corona-Pandemie nicht erfüllten und deshalb an der Teilnahme gehindert waren.

Ein Wohnungseigentümer, dem die Online-Teilnahme an der Eigentümerversammlung durch Beschluss gemäß § 23 Abs. 1 Satz 2 WEG gestattet ist, muss aktiv von seinem Recht auf Online-Teilnahme Gebrauch machen.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 123/23, 20.09.2024
Die Beauftragung eines Handwerkers mit der Durchführung einer Instandsetzugsmaßnahme ist eine unvertretbare Handlung, die nach § 888 ZPO zu vollstrecken ist.

Es genügt nicht, wenn eine im Wege der Beschlussersatzungsklage angeordnete Beschlussfassung gefasst wird, sie muss anschließend auch umgesetzt werden.

Eine vom Gericht angeordnete Beschlussfassung darf nicht von weiteren Bedinungen abhängig gemacht werden.

Ist für die Umsetzung einer Instandsetzungsmaßnahme eine Baugenehmigung erforderlich, kann dieser Einwand im Vollstreckungsverfahren keine Berücksichtigung mehr finden.
LG Dortmund, AZ: 17 T 22/24, 09.09.2024
Ein Beschluss, die Abschaffung der Laufenten gerichtlich durchzusetzen, ist von der Beschlusskompetenz der Eigentümer gedeckt und daher nicht nichtig.

Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist zur Geltendmachung von Zugangsrechten der einzelnen Eigentümer aktivlegitimiert, da ihr als Verband die Verwaltung gemeinschaftlichen Eigentums zugewiesen ist (§ 18 Abs. 1 WEG) und deshalb die Abwehr von Beeinträchtigungen gemeinschaftlichen Eigentums zu ihren Verbandsaufgaben gehört.
AG Bottrop, AZ: 20 C 7/23, 06.09.2024
Soll über die Zustimmung zur Veräußerung beschlossen werden, genügt es wenn die Beschlussfassung schlagwortartig in der Einladung angekündigt wird.

Die Zustimmung darf nur verweigert werden, wenn begründete Zweifel bestehen, dass der Erwerber seine Verpflichtungen gegenüber der Gemeinschaft nicht erfüllen kann, insbesondere persönlich oder wirtschaftlich als unzuverlässig einzustufen ist.
AG Oberhausen, AZ: 334 C 54/23, 27.08.2024
Eine Klausel in der Teilungserklärung, dass zur Gültigkeit eines Beschlusses das Protokoll von zwei von der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Unterschrift bestimmenden Wohnungseigentümern erforderlich ist, ist dann nicht anwendbar, wenn nur ein Wohnungseigentümer an der Versammlung teilnimmt.
AG Bottrop, AZ: 20 C 37/23, 09.08.2024
Eine Klausel in der Teilungserklärung, dass zur Gültigkeit eines Beschlusses das Protokoll von zwei von der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Unterschrift bestimmenden Wohnungseigentümern erforderlich ist, ist dann nicht anwendbar, wenn nur ein Wohnungseigentümer an der Versammlung teilnimmt.
AG Bottrop, AZ: 20 C 36/23, 09.08.2024
Ein Beschluss über die Erhöhung der Erhaltungsrücklage muss nicht durch die Einholung von Handwerker-Vergleichsangeboten vorbereitet werden.

Die Erhöhunh der Erhaltungsrücklage kann auch im Wege der Sonderumlage erfolgen.
LG Karlsruhe, AZ: 11 S 82/23, 26.07.2024
Solange eine Beschlussfassung zur Änderung der Kostenverteilung nach § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG nicht erfolgt oder durch eine gerichtliche Entscheidung ersetzt worden ist, entspricht es ordnungsmäßiger Verwaltung, bei der Beschlussfassung über eine Sonderumlage den geltenden Kostenverteilungsschlüssel anzuwenden.

Ein Beschluss über die Erhebung einer Sonderumlage nach dem geltenden Kostenverteilungsschlüssel widerspricht nicht deswegen ordnungsmäßiger Verwaltung, weil den Wohnungseigentümern bei der Beschlussfassung nicht bewusst war, dass sie nach § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG vorab einen abweichenden Kostenverteilungsschlüssel hätten beschließen können.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 139/23, 19.07.2024
Nach neuem Recht kann die Beschlussfassung gemäß § 28 Abs. 2 WEG betreffend die Einforderung von Nachschüssen oder die Anpassung der beschlossenen Vorschüsse nur noch insgesamt und nicht mehr betreffend einzelne Abrechnungspositionen für ungültig erklärt werden.

Das Gesamtinteresse der Wohnungseigentümer bemisst sich nach dem vollen Nennbetrag der Jahresabrechnung und das Individualinteresse des Anfechtungsklägers gemäß § 49 Satz 2 GKG nach seinem Anteil am Nennbetrag der Abrechnung.
LG Düsseldorf, AZ: 25 T 280/24, 16.07.2024
Der Gemeinschaft hat ohne weiteres die Beschlusskompetenz, bei der Genehmigung der fachgerechten Installation von Wallboxen Auflagen für die zu verlegenden Kabel zu machen.

Bei der Vergabe eines Auftrages in Höhe von maximal 4.150,00 € ist die Einholung von drei Vergleichsangeboten nicht verpflichtend.

Ein Grundsatzbeschluss zur Einholung weiterer Angebote, entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung.
AG Neustadt a. Rübenberge, AZ: 20 C 562/22, 20.03.2024
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