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Zur Abwendung wesentlicher Nachteile kann das Gericht auf Antrag eines Eigentümers einen Verwalter per einstweiliger Verfügung für die Wohnungseigentümergemeinschaft bestellen.

Der Einholung von Vergleichsangeboten bedarf es bei einer Neuwahl des Verwalters nicht (sehr fraglich, Anm.d.Red.).
AG Kiel, AZ: 119 C 131/22, 26.10.2022
Ein Anspruch auf den Rechenschaftsanspruch aus dem Verwaltervertrag besteht zwar auch nach der Streichung von § 28 Abs. 4 WEG aF fort. Gläubiger dieses Anspruchs ist aber nicht der einzelne Wohnungseigentümer, sondern der Verband der Wohnungseigentümer.

Verweigern die übrigen Miteigentümer ihre Mitwirkung, muss ein Beschluss der Gemeinschaft herbeiführt und im Falle der Ablehnung ggf. im Wege der Beschlussersetzungsklage gegen den Verband vorgegangen werden.
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 59/22, 21.10.2022
Vollmachtsformulare des Verwalters müssen nur die Stimmrechtsweisung mit Ja, Nein oder Enthaltung vorsehen. Auf einen Beschlussantrag kann nicht anders reagiert werden.
AG Brühl, AZ: 29 C 5/22, 20.10.2022
Eine Klausel mit der Formulierung, dass weitere Kosten nur für Sonderleistungen bei Bearbeitung von Angelegenheiten, die jedem Wohnungseigentümer obliegen, entstehen, ist unwirksam.

Ohne besondere Regelung im Verwaltervertrag hat der Verwalter grundsätzlich keinen Anspruch auf Zahlung einer zusätzlichen Verwaltervergütung für solche Tätigkeiten, die im Rahmen der ihm vom Gesetz zugewiesenen Aufgaben und Befugnisse liegen und zum typischen Berufsbild eines Verwalters gehören.
AG Buxtehude, AZ: 31 C 389/21, 13.10.2022
Wenn ein Wohnungseigentümer weniger als 3 Wochen vor der angesetzten Eigentümer-Versammlung bei Gericht beantragt, der GdWE aufzugeben, in die Tagesordnung der Eigentümerversammlung bereits Monate vorher dem Verwalter mitgeteilte TOPs (u.a. Abberufung des Verwalters und Kündigung des Verwaltervertrags) aufzunehmen, so fehlt es schon am Verfügungsanspruch, da die neue Ladungsfrist von 3 Wochen nicht mehr eingehalten werden kann.
AG Schwerin, AZ: 14 C 299/22, 07.10.2022
Der Verzicht auf einen Wohnungs - oder Teileigentumsanteil ist unzulässig.
OLG Zweibrücken, AZ: 3 W 52/22, 06.10.2022
Zu den von Amts wegen zu prüfenden Sachurteilsvoraussetzung der ordnungsgemäßen Klageerhebung gehört nach der ständigen Rechtsprechung des BGH grundsätzlich auch die Angabe der ladungsfähigen Anschrift des Klägers, und zwar auch dann, wenn der Kläger durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten ist.

Es entspricht der Rechtsprechung des BGH, dass in Altverfahren bei Klagen auf Beseitigung baulicher Veränderungen am Gemeinschaftseigentum in analoger Anwendung des § 48 Abs. 5 WEG die Prozessführungsbefugnis des Klägers so lange weiter besteht, bis dem Gericht eine schriftliche Äußerung des nach § 9b WEG vertretungsberechtigten Organs über einen entgegenstehenden Willen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu Kenntnis gebracht wird.
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 95/21, 06.10.2022
Der Zweck der Regelung in § 9b Abs.2 WEG entfällt jedoch, wenn die verklagte Verwaltung im Laufe des Rechtsstreits ausscheidet und eine neue Verwaltung bestellt ist. Die Handlungsfähigkeit ist dann gerade nicht mehr gefährdet, sodass die ursprüngliche Vertretungsregel nach § 9b Abs.1 WEG wieder auflebt.
AG Neustadt an der Weinstraße, AZ: 4 C 201/21, 28.09.2022
Wenn der Gemeinschaftsordnung nicht zu entnehmen ist, dass dort Abweichungen zur damaligen Gesetzeslage begründet wurden, deren Fortgeltung auch bei einer Gesetzesänderung gewollt ist, gelten die §§ 20, 21 WEG für bauliche Veränderungen.
AG Dortmund, AZ: 514 C 52/21, 27.09.2022
Die in § 10 Abs. 6 Satz 3 Halbsatz 2 WEG a.F. vorgesehene so genannte gekorene Ausübungsbefugnis der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE), ist mit dem WEMoG ersatzlos entfallen.
LG Düsseldorf, AZ: 25 S 1/22, 21.09.2022
Maßgeblich für die Bestimmung des Streitwerts in WEG-Verfahren ist die Vorschrift des § 49 GKG, der eine besondere Wertvorschrift für wohnungseigentumsrechtliche Beschlussklagen enthält.

Der Streitwert darf weder das 7,5-fache seines (Individual-) Interesses an der Entscheidung noch den Verkehrswert seines Wohnungseigentums übersteigen.
LG München I, AZ: 36 T 6052/22, 19.09.2022
In einer verwalterlosen Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bedarf die Erhebung einer gegen einen einzelnen Wohnungseigentümer gerichteten Klage auf anteilige Zahlung einer beschlossenen Sonderumlage keiner auf die Klageerhebung bezogenen Beschlussfassung.

Hat die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer keinen Verwalter, so wird sie bei einer gegen einzelne Wohnungseigentümer gerichteten Klage durch die übrigen Wohnungseigentümer gemeinschaftlich vertreten. Verbleibt nur ein Wohnungseigentümer, der keinem Vertretungsverbot unterliegt, vertritt er den klagenden Verband allein
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 180/21, 16.09.2022
Eine Eigentümerversammlung kann nur durch den Verwalter einberufen werden. Fehlt ein Verwalter oder weigert er sich einzuberufen, darf der Beiratsvorsitzende einladen.

Existiert kein Beirat, darf ein Wohnungseigentümer nicht zur Versammlung einladen ohne vorher vom gericht hierzu ermächtigt worden zu sein.
AG Bottrop, AZ: 20 C 21/22, 16.09.2022
Ein Wohnungseigentümer hat einen Anspruch auf Vorlage eines neuen Vermögensberichtes, wenn die Gemeinschaft den Anspruch lediglich mangelhaft erfüllt hat.

Ein Vermögensbericht ist mangelhaft, wenn die vom Verwalter mitgeteilten Ein- und Ausgaben nicht mit den Anfangs- und Endbeständen der Bankkonten korrespondieren.

Wird die Instandhaltungsrücklage lediglich buchhalterisch geführt, muss aus dem Vermögensbericht selbst ersichtlich sein, woraus sich die Differenz des Liquiditätskontos ergibt.
LG Dortmund, AZ: 1 S 64/22, 13.09.2022
Allein die Eigentümerstellung berechtigt nicht zur ersatzweisen Einberufung einer Eigentümerversammlung, selbst wenn kein Verwalter und kein Verwaltungsbeirat bestellt sind und kein Eigentümer zur ersatzweisen Einberufung ermächtigt worden ist.

Bei Anordnung eines frühen ersten Termins muss die anerkennende Erklärung grundsätzlich innerhalb der Klageerwiderungsfrist abgegeben werden.
LG Karlsruhe, AZ: 11 T 17/22, 12.09.2022
Hat ein Verwalter Instandsetzungsbeschlüsse vor dem 01.12.2020 unzureichend umgesetzt und kommt es zu einem weitergehenden Schaden in der Wohnung eines Wohnungseigentümers, richten sich die Schadensersatzansprüche nicht gegen die Gemeinschaft, sondern gegen den Verwalter.
AG Bonn, AZ: 210 C 52/21, 09.09.2022
Wurde die Eigentümerversammlung durch eine nichtberechtigte Person einberufen und nimmt diese auch an der Versammlung teil, führen diese Formmängel nicht zur Ungültigkeit der Beschlüsse, wenn sich dieser Mangel nicht kausal auf das Beschlussergebnis ausgewirkt hat.

Die Wirksamkeit von Klauseln oder einzelner vertraglicher Gestaltungen in einem Verwaltervertrag nicht im Rahmen einer Anfechtung der Verwalterbestellung überprüft werden kann, sondern bei Anwendung des Vertrages im Verhältnis zwischen der Wohnungseigentümergemeinschaft und dem Verwalter vorzunehmen ist.
LG Dortmund, AZ: 1 S 40/22, 30.08.2022
Verhält sich der angefochtene Beschluss inhaltlich zu einer Auftragsvergabe an bestimmte Firmen mit einem bestimmten Kostenvolumen, können die Grundsätze der Wertbemessung bei Verwalterentlastungen nicht herangezogen werden.
LG Hamburg, AZ: 318 T 20/22, 09.08.2022
Da der Gesetzgeber in § 18 Abs. 4 WEG nur das Einsichtsrecht einerseits als Kern der Informationsrechte geregelt hat, ist § 18 Abs. 4 WEG aber mit Blick auf das Informationsrecht des Wohnungseigentümers nicht als abschließend anzusehen.

Ein solcher Auskunftsanspruch setzt aber dann voraus, dass der Anspruchsteller die gewünschte Information nicht bereits im Wege des Einsichtsrechts erlangen kann.
AG Kamenz, AZ: 1 C 305/21, 26.07.2022
Eine über das Kalenderjahr hinausgehende Abrechnung entspricht nicht ordnungsgemäßer Verwaltung.

Auch ein Wirtschaftsplan, der nicht das Kalenderjahr umfasst, widerspricht der ordnungsgemäßen Verwaltung, da er gegen die gesetzliche Regelung des § 28 Abs. 1 S. 2 WEG versößt.

Ohne Kenntnis des konkreten Sanierungsvorhabens haben die Eigentümer keine Möglichkeit, Kriterien wie Zweckmäßigkeit, Dringlichkeit oder Wirtschaftlichkeit gegeneinander abzuwägen und Argumente für oder gegen eine Durchführung der Maßnahme zu sammeln.

Ein Wohnungeigentümer kann die Erstellung eines Vermögensberichtes verlangen, wenn der Verwalter infolge der Gesetzesreform keine Zeit hatte, den Vermögensbericht 18 Monate nach dessen Fälligkeit zu erstellen.
AG Bottrop, AZ: 20 C 28/21, 26.07.2022
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