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Der Leasinggeber und Eigentümer des Kraftfahrzeugs hat gegen den Leasingnehmer und Halter des Kraftfahrzeugs bei einer Beschädigung dieses Fahrzeugs keinen Anspruch aus § 7 Abs. 1 StVG.
BGH Karlsruhe, AZ: VI ZR 288/09, 07.12.2010
Das Überschreiten der Richtgeschwindigkeit um 30 km/h begründet noch keinen Verschuldensvorwurf.
OLG Hamm, AZ: I-6 U 71/10, 25.11.2010
Ein Unfallgeschädigter kann (fiktiv) die vom Gutachter geschätzten Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts in der Regel nur abrechnen, wenn er das Fahrzeug mindestens sechs Monate weiternutzt und es zu diesem Zweck - falls erforderlich - verkehrssicher (teil-) reparieren lässt.
BGH Karlsruhe, AZ: VI ZR 35/10, 23.11.2010
Der Geschädigte ist zwar nicht zu einer Erforschung des ihm zugänglichen Markts verpflichtet, um einen möglichst preisgünstigen Sachverständigen ausfindig zu machen, ihm aber das Risiko verbleibt, dass er ohne nähere Erkundigung einen Sachverständigen beauftragt, der sich später im Prozess als zu teuer erweist.
LG Dortmund, AZ: 4 S 11/10, 05.08.2010
Zur Beantwortung der Frage, ob ein Unfallgeschehen manipuliert ist, bedarf es einer Gesamtwürdigung aller für und gegen ein manipuliertes Geschehen sprechender Tatsachen und Indizien.
OLG Schleswig, AZ: 4 U 462/10, 24.06.2010
Kann der Geschädigte ohne großen Aufwand das beschädigte Fahrzeug zu einem höheren Preis veräußern, als der Sachverständige in seinem Gutachten festgestellt hat, muss er sich diesen Betrag anspruchsmindernd anrechnen lassen.
BGH Karlsruhe, AZ: VI ZR 232/09, 15.06.2010
Wird bei der Verfolgungsfahrt eines mit einem hochgeklappten Versicherungskennzeichen fahrenden Rollers ein Polizeifahrzeug beschädigt, so sind die entstandenen Schäden dem Rollerfahrer zuzurechnen. Insofern finden die Regeln über die Herausforderung zu selbstgefährdendem Verhalten Anwendung.?
LG Aachen, AZ: 10 O 59/10, 10.06.2010
1. Der Tatrichter darf bei der Beurteilung der Erforderlichkeit von Mietwagenkosten in Ausübung des Ermessens nach § 287 ZPO den "Normaltarif" grundsätzlich auf der Grundlage von Listen oder Tabellen, die bei der Schadensschätzung Verwendung finden können, ermitteln.

2. Die Eignung solcher Listen oder Tabellen zur Schadensschätzung bedarf nur der Klärung, wenn mit konkreten Tatsachen aufgezeigt wird, dass geltend gemachte Mängel der Schätzungsgrundlage sich auf den zu entscheidenden Fall in erheblichem Umfang auswirken.
BGH Karlsruhe, AZ: VI ZR 293/08, 18.05.2010
Der Geschädigte kann Ersatz der fiktiven Verbringungskosten sowie der UPE-Aufschläge verlangen, wenn ein vorgelegtes Sachverständigengutachten dargelegt hat, dass beide Schadenspositionen wie regional üblich in der markengebundenen Fachwerkstatt angefallen wären. Ferner durfte er bei der fiktiven Schadensberechnung insgesamt die Reparaturkosten einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen, weil sein Fahrzeug im Unfallzeitpunkt erst knapp zwei Jahre alt war, §249 Abs. 2 S. 1 BGB
LG Hanau, AZ: 2 S 281/09, 09.04.2010
Für den Nachweis eines Unfalls i.S.v. § 12 II Abs. 1 f AKB kommen dem Versicherungsnehmer keine Beweiserleichterungen zugute.

Dem Versicherer obliegt der Beweis dafür, dass der Versicherungsnehmer das Schadensereignis vorsätzlich gem. § 61 VVG a.F. herbeigeführt hat.
OLG Köln, AZ: 9 U 122/09, 02.03.2010
Will der Schädiger bzw. der Haftpflichtversicherer des Schädigers den Geschädigten unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht im Sinne des § 254 Abs. 2 BGB auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne weiteres zugänglichen "freien Fachwerkstatt" verweisen, muss der Schädiger darlegen und gegebenenfalls beweisen, dass eine Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualitätsstandard her der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt entspricht.
BGH Karlsruhe, AZ: VI ZR 91/09, 23.02.2010
Der Tatrichter ist bei der Feststellung des Normaltarifs nicht gehindert, einen Sachverständigen mit der Ermittlung der auf den konkreten Fall bezogenen Marktsituation zu beauftragen.?
OLG Saarbrücken, AZ: 4 U 294/09, 22.12.2009
In den Fällen, in denen der Reparaturaufwand bis zu 30 % über dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs liegt, können Reparaturkosten nur bei konkreter Schadensabrechnung ersetzt verlangt werden.
BGH Karlsruhe, AZ: VI ZR 119/09, 08.12.2009
Der Fahrer eines Kraftfahrzeugs, der nicht zugleich Halter desselben ist, muss sich die einfache Betriebsgefahr des Fahrzeugs nur dann zurechnen lassen, wenn er seinerseits für Verschulden gemäß § 823 BGB oder für vermutetes Verschulden gemäß § 18 StVG haftet.
BGH Karlsruhe, AZ: VI ZR 64/08, 17.11.2009
Der Geschädigte darf seiner (fiktiven) Schadensberechnung grundsätzlich die üblichen Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen, die ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat (Bestätigung des Senatsurteils BGHZ 155, 1 ff.). Will der Schädiger den Geschädigten unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht im Sinne des § 254 Abs. 2 BGB auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne Weiteres zugänglichen "freien Fachwerkstatt" verweisen, muss der Schädiger darlegen und ggf. beweisen, dass eine Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualitätsstandard her der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt entspricht.
BGH Karlsruhe, AZ: VI ZR 53/09, 20.10.2009
Wählt der Geschädigte den Weg der Ersatzbeschaffung, obwohl nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot nur ein Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten besteht, steht ihm jedenfalls dann kein Anspruch auf Ersatz von Umsatzsteuer zu, wenn bei der Ersatzbeschaffung keine Umsatzsteuer angefallen ist.
BGH Karlsruhe, AZ: VI ZR 312/08, 22.09.2009
Der im Fall einer Kollision mit einem Bevorrechtigten gegen den wartepflichtigen Verkehrsteilnehmer sprechende Anscheinsbeweis knüpft schon allein daran an, dass es zu einer Kollision zwischen einem Wartepflichtigen und einem Bevorrechtigten gekommen ist.
KG Berlin, AZ: 12 U 43/09, 28.05.2009
Kommt es beim Kraftfahrzeughaftpflichtschaden für den Umfang des Schadensersatzes darauf an, ob die vom Sachverständigen kalkulierten Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen, ist in der Regel auf die Bruttoreparaturkosten abzustellen.
BGH Karlsruhe, AZ: VI ZR 100/08, 03.03.2009
Das Schriftformerfordernis ergibt sich aus § 4d AKB. Diese Regelung ist entsprechend §§ 133, 157 BGB dahingehend auszulegen, dass es einer eigenhändigen Unterschrift nicht bedarf, sondern eine faksimilierte Unterschrift genügt.
LG Halle, AZ: 2 S 178/08, 16.12.2008
Mietet ein Verkehrsunfallgeschädigter bei einem Autovermieter ein Ersatzfahrzeug zu einem überhöhten Preis an, ohne sich nach der Höhe der Mietwagenkosten anderweit erkundigt zu haben, so trägt er die Darlegungs- und Beweislast für seine Behauptung, ein günstigerer Tarif sei ihm nicht zugänglich gewesen.?
BGH Karlsruhe, AZ: VI ZR 308/07, 14.10.2008
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