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Der Streitwert auf Zustimmung der Änderung der Teilungserklärung dahingehend, dass die Teileigentumseinheit des Klägers auch zu Wohnzwecken genutzt werden darf, bestimmt sich gemäß § 48 Abs. 1 Satz 1 GKG i.V.m. §§ 3 ff. ZPO nach dem Angreiferinteresse.

Dieses beträgt nach § 9 Satz 1 ZPO den dreieinhalbfachen Wert der jährlichen Mieteinnahmen bei einer Nutzung als Wohnung (vgl. LG Braunschweig, Urteil vom 22.11.2016 - 6 S 11/16).
LG Karlsruhe, AZ: 11 T 59/23, 17.03.2023
Ein Mieter hat einen Anspruch auf Gestattung der Anbringung einer Markise an dem Balkon seiner Wohnung, wenn kein triftiger Grund für deren Verweigerung vorliegt.

Der Vermieter ist allerdings berechtigt, die Gestattung der Anbringung der Markise von der fachgerechten Montage sowie dem Abschluss einer entsprechenden Versicherung und einer zusätzlichen Kaution zur Absicherung der voraussichtlichen Kosten der Entfernung der Markise abhängig zu machen.
LG Berlin I, AZ: 64 S 322/20, 13.03.2023
Einer Eigenbedarfskündigung sind die Gründe für ein berechtigtes Interesse des Vermieters in dem Kündigungsschreiben anzugeben.

Die Personen müssen nicht namentlich benannt werden, jedoch müssen diese eindeutig identifizierbar sein.

Dies ist nicht der Fall, wenn der Vermieter mehrere Kinder besitzt und sich aus dem Kündigungsschreiben nicht ergibt, für welches Kind der Eigenbedarf angemeldet wird.
LG Berlin I, AZ: 67 S 288/22, 14.02.2023
Eine Hausverwaltung eines Vermieters kann Empfangsvertreter des Vermieters hinsichtlich eines Kündigungsschreibens eines Mieters sein (§ 180 und § 542 BGB).
AG Brandenburg an der Havel, AZ: 31 C 210/21, 13.02.2023
Führt der Mieter eine Eigentumswohnung bauliche Veränderungen aus, kann die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer sowohl den Mieter, als auch den Eigentümer auf Rückbau in Anspruch nehmen. Die sich hieraus ergebenden unterschiedliche Zuständigkeit der Gerichte ist wegen der Sachnähe dahingehend zu lösen, dass das WEG-Gericht auch für die Mieter sachlich zuständig ist.
OLG Hamm, AZ: 32 SA 75/22, 30.01.2023
In einem Wohnraummietverhältnis kann der Vermieter aufgrund einer vertraglichen Nebenpflicht im Verhältnis zum Mieter verpflichtet sein, eine inhaltlich fehlerhafte Betriebskostenabrechnung zu korrigieren, auch wenn die Abrechnung nur solche inhaltlichen Mängel aufweist, die der Mieter selbst beheben kann, wenn der Mieter ein berechtigtes Interesse an der Korrektur durch den Vermieter hat.
LG Krefeld, AZ: 2 S 11/22, 04.01.2023
Zu lautes Fernsehen und das Summen eines Deckenventilators kann eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses begründen.

Das hohe Alter eines Mieters ist in der Abwägung mit zu berücksichtigen, führt aber nicht dazu, dass andere Mieter Lärmbelästigungungen hinnehmen müssen.
AG Mülheim a. d. Ruhr, AZ: 27 C 1107/20, 20.12.2022
Der Gebührenstreitwert einer auf die Feststellung der preisrechtlich zulässigen Miete gerichteten Klage bemisst sich auch im Falle einer nach dem 31. Dezember 2020 erfolgten Klageerhebung nach dem 3-1/2-fachen Jahresbetrag des zwischen den Mietvertragsparteien streitigen Differenzbetrages.
LG Berlin I, AZ: 67 T 77/22, 20.12.2022
Zur Rückforderung von zuviel gezahlter Miete bei einer Wohnflächenabweichung, trotz formularmäßiger Vereinbarung des Ausschlusses einer Minderung im Fall der Unterschreitung der Wohnfläche.
LG Berlin I, AZ: 67 S 147/22, 29.11.2022
Das Vorbringen der Vermieterin, die streitgegenständlichen Schimmelbildungen sowie der Umstand, dass die Ursachen dafür aus der Risikosphäre der Vermieterin stammten, seien zwischen den Parteien unstreitig, läßt das rechtliche Interesse des Mieters an der Durchführung eines Beweissicherungsverfahrens nicht entfallen; ebensowenig das Vorbringen der Vermieterin, sie sei zur vollständigen Beseitigung der streitgegenständlichen Mängel bereit.
LG Essen, AZ: 10 T 21/22, 24.11.2022
Im Rahmen des Kündigungsfolgeschadens ist zu berücksichtigen, dass der Betrieb des Mieters - so es nicht zur außerordentlichen Kündigung gekommen wäre - während der nach der außerordentlichen Kündigung verbleibenden Vertragslaufzeit durch hoheitliche Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie beschränkt worden wäre.
KG Berlin, AZ: 8 U 129/21, 21.11.2022
Zur Frage des Vorliegens eines nach § 34 Abs. 4 GewO verbotenen Rückkaufshandels im Falle des gewerbsmäßigen Ankaufs von Kraftfahrzeugen und deren anschließender Vermietung an den Verkäufer - "sale and rent back"
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 221/21, 16.11.2022
Eine deutlich über der Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen von 130 km/h liegende Ausgangsgeschwindigkeit ist bei der Haftungsabwägung als betriebsgefahrerhöhend zu berücksichtigen.
OLG Schleswig, AZ: 7 U 41/22, 15.11.2022
Wer als einer von zwei Mietern an mehrstündigen Trinkgelagen mit lautstarken Unterhaltungen sich beteiligt und den Hauseingang für Mitmieter blockiertsowie laute Musik abspielt, kann wirksam ordentlich gekündigt werden.
AG Köln, AZ: 219 C 95/21, 11.11.2022
Die Ablehnung einer möglichen Therapie durch den suizidgefährdeten Mieter führt nicht grundsätzlich dazu, dass das Vorliegen einer Härte abzulehnen oder bei der Interessenabwägung den Interessen des Vermieters der Vorrang einzuräumen wäre.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 390/21, 26.10.2022
Herausgabe von Wohnräumen im Sinne des § 259 ZPO entziehen, kann nach den Umständen des Einzelfalls auch dann gerechtfertigt sein, wenn er seinen Widerspruch gegen die Kündigung des Mietverhältnisses gemäß §§ 574 ff. BGB damit begründet, die von ihm seit der Kündigung unternommene Suche nach Ersatzwohnraum sei bislang erfolglos geblieben, weshalb eine Räumung und Herausgabe der Wohnräume bei Beendigung des Mietverhältnisses für ihn wegen drohender Obdachlosigkeit eine nicht zu rechtfertigende Härte im Sinne von § 574 Abs. 2 BGB darstelle.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZB 58/21, 25.10.2022
"Wohnzweck" im Sinne des § 12 Abs. 2 Satz 1 WohnStG meint die Nutzung von Wohnraum als Heimstätte im Alltag. Hiervon sind als andere Nutzungszwecke Erscheinungsformen des vorübergehenden, übergangsweisen oder provisorischen, nur einem bestimmten Zweck dienenden Unterkommens abzugrenzen.
OVG Münster, AZ: 14 B 856/22, 24.10.2022
Sämtliche materiell-rechtlichen Einwände, auch der des Annahmeverzuges, können im Verfahren nach § 887 ZPO nicht berücksichtigt werden und unterfallen dem Anwendungsbereich des § 767 ZPO. Die Aufklärung etwaiger materiell-rechtlicher Einwände bleibt - abseits der Erfüllung - dem Verfahren nach § 767 ZPO vorbehalten.
LG Essen, AZ: 7 T 219/22, 19.10.2022
Eine Vermietung zum vorübergehenden Gebrauch i.S.d. § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB liegt nur vor, wenn durch die Anmietung lediglich ein vorübergehender Wohnbedarf, der aus besonderem Anlass entsteht (etwa Urlaub, Um- oder Neubau der eigentlichen Wohnung), gedeckt werden soll.
LG Heidelberg, AZ: 5 S 16/22, 13.10.2022
§ 536a Abs. 1 BGB eröffnet keinen Anspruch auf Ersatz der vom Mieter zum Zweck der Mängelbeseitigung gemachten Aufwendungen, sofern die Voraussetzungen von § 536a Abs. 2 BGB nicht vorliegen.
OLG Hamm, AZ: 18 U 205/21, 13.10.2022
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