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Widerspricht der Mieter einer an sich gerechtfertigten ordentlichen Kündigung des Vermieters unter Berufung auf § 574 Abs. 1 Satz 1 BGB, können das Alter des Mieters und die lange Mietdauer mit einer damit einhergehenden langjährigen Verwurzelung im bisherigen Umfeld für sich genommen noch nicht die Annahme einer Härte im Sinne des § 574 BGB rechtfertigen.
LG Heidelberg, AZ: 5 S 36/19, 27.02.2020
Das Hinzusetzen eines (Firmen-)Stempels zu der Unterschrift eines von mehreren gesamtvertretungsberechtigten Geschäftsführern weist denjenigen, der die Unterschrift geleistet hat, dann nicht als allein unterschriftsberechtigt für die Gesellschaft aus, wenn die Urkunde aufgrund ihres sonstigen Erscheinungsbilds nicht den Eindruck der Vollständigkeit erweckt.
BGH Karlsruhe, AZ: XII ZR 51/19, 26.02.2020
Anders als eine Räumungsfrist nach § 721 ZPO soll die Norm des § 574 Abs. 2 BGB nicht bloß einer Obdachlosigkeit vorbeugen, sondern Mieter auch vor anderen Härten bewahren.
LG Berlin I, AZ: 64 S 160/19, 17.02.2020
Eine formularmäßige Vergütungsvereinbarung, welche eine Mindestvergütung des Rechtsanwalts in Höhe des Dreifachen der gesetzlichen Vergütung vorsieht, ist jedenfalls im Rechtsverkehr mit Verbrauchern wegen unangemessener Benachteiligung des Mandanten unwirksam, wenn das Mandat die Kündigung des Arbeitsverhältnisses des Mandanten betrifft und die Vergütungsvereinbarung zusätzlich eine Erhöhung des Gegenstandswertes um die Abfindung vorsieht.
BGH Karlsruhe, AZ: IX ZR 140/19, IX ZR 141/19, 13.02.2020
Aus dem Persönlichkeitsrecht eines Arbeitnehmers folgt, dass in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis grundsätzlich ein Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung besteht.

Das allgemeine Beschäftigungsinteresse eines Arbeitnehmers ist besonders verstärkt, wenn dieser in mehreren Bereichen tätig ist und die Tätigkeiten nur gemeinsam ausgeführt werden können.
LAG Kiel, AZ: 3 SaGa 7 öD/19, 06.02.2020
Im Rahmen einer Verwertungskündigung gem. § 573 Abs. 1, 2 Nr. 3 BGB kann im Rahmen der dort anzustellenden Interessenabwägung zu berücksichtigen sein, ob ein erheblicher Sanierungsstau besteht. Verstößt der Vermieter gegen die diesem obliegenden Instandhaltungspflichten bezüglich des Mietobjekts und hat dadurch die Immobilie dem sichtbaren Verfall preisgegeben, kann dieser sich nicht darauf berufen, dass das Unterbleiben von Renovierungsarbeiten nicht mit dem Ziel erfolgt sei, später eine Verwertungskündigung auszusprechen.
LG Osnabrück, AZ: 1 S 117/19, 29.01.2020
Der Missbrauch von Kundendaten durch einen Mitarbeiter im IT-Bereich ist ist an sich geeignet einen wichtigen Grund i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB für eine außerordentliche Kündigung darzustellen.
ArbG Siegburg, AZ: 3 Ca 1793/19, 15.01.2020
Wird die Abweisung einer Räumungsklage darauf gestützt, dass der Vermieter die Ernsthaftigkeit und hinreichende Verfestigung des Eigennutzungswunsches nicht habe beweisen können, erwächst damit nicht in Rechtskraft, dass der im Kündigungsschreiben beschriebene Eigenbedarf die Beendung des Mietverhältnisses nicht rechtfertigen könne.
LG Berlin I, AZ: 64 S 91/18, 18.12.2019
Bei der Prüfung, ob sich eine nach dem in der Teilungserklärung vereinbarten Zweck (hier: „Laden mit Lager“) ausgeschlossene Nutzung (hier: Betreiben eines Eltern-Kind-Zentrums) als zulässig erweist, weil sie bei typisierender Betrachtungsweise nicht mehr stört als die vorgesehene Nutzung, ist regelmäßig die Ausstrahlungswirkung des § 22 Abs. 1a BImSchG auf das Wohnungseigentumsrecht zu berücksichtigen.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 203/18, 13.12.2019
Der Härtegrund des zu zumutbaren Bedingungen nicht zu beschaffenden Ersatzwohnraums setzt konkrete tatrichterliche Feststellungen voraus, welcher Ersatzwohnraum für den Mieter nach seinen finanziellen und persönlichen Verhältnissen angemessen ist, welche Bemühungen von dem Mieter nach diesen Verhältnissen anzustellen sind und ob er diesen Anstrengungen genügt hat.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 144/19, 11.12.2019
Kündigungen stellen keine Sanktion auf ein Verhalten in der Vergangenheit dar. Es ist vielmehr zu prüfen, ob einem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers trotz Vorliegens einer erheblichen Pflichtverletzung zumutbar ist.
LAG Berlin, AZ: 15 Sa 1496/19, 11.12.2019
Beleidigt ein Arbeitnehmer einen Arbeitskollegen durch die wiederholte Versendung von Nachrichten und Filmen per WhatsApp massiv, stellt dies einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung dar.
LAG Stuttgart, AZ: 17 Sa 3/19, 05.12.2019
Aus dem BDSG aF folgt grundsätzlich nicht die Nichtigkeit der Bestellung bei fehlender Zuverlässigkeit eines Beauftragten für Datenschutz.
BAG Erfurt, AZ: 2 AZR 223/19, 05.12.2019
Die vorherige Anhörung des Arbeitnehmers ist grundsätzlich keine Wirksamkeitsvoraussetzung einer Kündigung.
BAG Erfurt, AZ: 2 AZR 107/19, 05.12.2019
Ein Nutzer verstößt gegen die Gemeinschaftsregeln einer Social-Media-Plattform, wenn dessen Post herabsetzende Bemerkungen bezüglich des Journalisten beinhaltet, weil dieser dort als Denunziant bezeichnet und ihm unterstellt wird, er werde von Gleichschaltungsgelüsten getrieben.
LG Görlitz, AZ: 1 O 295/19, 29.11.2019
Das Ausheben eines falschen Grabs und Entsorgen darin befindlicher Sarg- und Leichenteile durch einen Mitarbeiter der Friedhofsgärtnerei rechtfertigt nicht die fristlose Kündigung des Friedhofspflegevertrages mit der Gärtnerei.
OLG Düsseldorf, AZ: 7 O 59/17, 26.11.2019
Das OLG Hamm hat mit diesem Urteil entschieden, dass eine durch den Vermieter entgegen § 112 Nr. 1 InsO vorgenommene Kündigung nichtig ist. Nach § 112 Nr. 1 InsO darf der Vermieter das Mietverhältnis mit einem Insolvenzschuldner nicht kündigen.

"Bestätigt" der Insolvenzverwalter diese Kündigung, führt dies nicht ohne Weiteres zur Beendigung des Mietverhältnisses. Dies ist nur dann der Fall, wenn diese Bestätigung als Angebot an den Vermieter auf Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung anzusehen und wenn diese durch den Vermieter angenommen worden ist.
OLG Hamm, AZ: 18 U 19/19, 25.11.2019
Mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses geht regelmäßig die Schließung des Arbeitszeitkontos einher, eine Vergütung für Überstunden ist nach dem Ausscheiden des Arbeitnehmers nicht mehr möglich.
BAG Erfurt, AZ: 5 AZR 578/18, 20.11.2019
Die bei einem Betriebsübergang nach in das Arbeitsverhältnis transformierten Inhaltsnormen einer teilmitbestimmten Betriebsvereinbarung sind kündbar, wenn der Betriebserwerber deren finanzielle Leistungen vollständig und ersatzlos einstellen will.
BAG Erfurt, AZ: 1 AZR 386/18, 19.11.2019
Der Verwalter ist Sachwalter fremden Vermögens. Er hat dabei uneigennützig die Interessen der Gemeinschaft und sämtlicher Eigentümer gleichermaßen wahrzunehmen.

Das Vorliegen eines wichtigen Grundes zur Abberufung der Verwaltung verpflichtet die Wohnungseigentümer nicht ohne weiteres dazu, den Verwalter abzuberufen. Sie haben vielmehr einen Beurteilungsspielraum und dürfen von einer Abberufung absehen, wenn dies aus objektiver Sicht vertretbar erscheint.
LG Hamburg, AZ: 318 S 48/18, 06.11.2019
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