Urteile zu Kategorie: Protokoll
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Ein Anspruch auf Beseitigung einer baulichen Veränderung, § 22 WEG verjährt in drei Jahren. Die verjährte bauliche Veränderung (hier: Funkantenne) darf im Rahmen von Sanierungen nicht erweitert werden.
Das OLG Düsseldorf vertritt ferner die Auffassung, dass ein Organisationsbeschluss selbständig anfechtbar sei.
OLG Düsseldorf, AZ: I-3 Wx 217/07, 26.06.2008
Ist in der Teilungserklärung eine besondere Form der Protokollierung von Beschlüssen vorgesehen, führt eine Nichtbeachtung der Form zur Anfechtbarkeit der gefassten Beschlüsse.
OLG Hamm, AZ: 15 W 393/04, 29.09.2005
Ist in der Teilungserklärung eine besondere Form der Protokollierung von Beschlüssen vorgesehen, führt eine Nichtbeachtung der Form zur Anfechtbarkeit der gefassten Beschlüsse.
LG Düsseldorf, AZ: 16 S 111/09, 04.05.2010
Die fehlenden Unterschriften von zwei von der Eigentümergemeinschaft zu bestimmenden unterzeichnenden Wohnungseigentümer kann nachträglich geheilt werden.
AG Mülheim a. d. Ruhr, AZ: 35 C 12/09, 02.09.2009
Ein unrichtiger Kostenverteilerschlüssel führt grds. nicht zur Aufhebung eines beschlossenen Wirtschaftsplans.
LG Dortmund, AZ: 1 S 338/09, 22.11.2011
Eine in der Teilungserklärung enthaltene Bestimmung, dass zur Gültigkeit eines Beschlusses der Wohnungseigentümerversamm-lung die Protokollierung des Beschlusses erforderlich ist und das Protokoll von zwei von der Eigentümerversammlung bestimmten Wohnungseigentümern zu unterzeichnen ist, ist wirksam. Ein Verstoß hiergegen macht den Beschluss anfechtbar.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 2/97, 03.07.1997
Enthält die Teilungserklärung eine Bestimmung, dass zur Gültigkeit eines Beschlusses der Wohnungseigentümerversammlung die Protokollierung des Beschlusses erforderlich ist und das Protokoll von zwei von der Eigentümerversammlung bestimmten Wohnungseigentümern zu unterzeichnen ist, so gilt dies auch für die zu fassenden Organisationsbeschlüsse, §§ 23 IV, 24 VI WEG (Fortführung von BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 2/97, 03.07.1997, OLG Schleswig, 2 W 230/03, OLG Frankfurt a. M., AZ: 20 W 500/08, OLG Hamm, AZ: 15 W 509/04, OLG Hamm, AZ: 15 W 393/04)
AG Bottrop, AZ: 20 C 40/12, 28.12.2012
1. Der Feststellung und Bekanntgabe des Beschlußergebnisses durch den Vorsitzenden der Wohnungseigentümerversammlung kommt grundsätzlich konstitutive Bedeutung zu, § 24 Abs. 6 WEG.
2. Die formal einwandfrei zustande gekommene Ablehnung eines Beschlußantrages durch die Wohnungseigentümer hat Beschlußqualität.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 10/01, 23.08.2001
Ist die Unterschrift eines Miteigentümers erforderlich und unterschreibt dieser mit dem Zusatz "Beirat", ist die Unterschrift zugleich auch in der Eigenschaft als Miteigentümer erfolgt, § 24 Abs. 6 WEG.
OLG Hamm, AZ: I 15 Wx 183/11, 08.06.2011
§ 24 Abs. 6 WEG ist nur dann Genüge getan, wenn die betreffende Niederschrift auch tatsächlich von drei Personen und nicht lediglich von zwei Personen in welcher Doppelfunktion auch immer unterzeichnet ist.
OLG Düsseldorf, AZ: I-3 Wx 263/09, 22.02.2010
Zwar wird der Verstoß gegen eine qualifizierte Protokollierungsklausel als heilbar angesehen (BGH NJW 2012, 2512; OLG München NJW 2008, 156). Geht es aber nicht um eine bloße Nachholung zunächst unterbliebener Unterschriften, sondern um die Ersetzung einer Unterschriftenverweigerung durch die Unterschriften anderer Wohnungseigentümer, können die nachträglichen Unterschriften nicht mehr den Zweck erfüllen, dass durch sie die inhaltliche Richtigkeit des Protokolls bestätigt wird, da diese bereits durch die vorherige Verweigerung der Unterschriften in Frage gestellt ist.
LG Dortmund, AZ: 1 S 298/12, 06.08.2013
Ist in der Teilungserklärung eine besondere Form der Protokollierung von Beschlüssen vorgesehen, führt eine Nichtbeachtung der Form zur Anfechtbarkeit der gefassten Beschlüsse.
LG Düsseldorf, AZ: 19 S 24/14, 16.10.2014
Trägt ein Wohnungseigentümer detailliert vor, dass vor Versammlungsbeginn einer WEG-Versammlung nicht alle überprüften Vollmachten in Schriftform vorlagen und führt das Fehlen dieser Vollmachtsnachweise zu einem anderen Beschlussergebnis, obliegt es ausnahmsweise den Beklagten, darzulegen und zu beweisen, dass die im Protokoll der Wohnungseigentümerversammlung festgehaltene Stimmenmehrheit auch tatsächlich bestanden hat, insbesondere dass die behauptete Zahl an Vollmachten tatsächlich erteilt wurde.
AG Offenbach am Main, AZ: 330 C 8/11, 29.06.2012
Das Rechtsschutzinteresse an der gerichtlichen Geltendmachung eines Protokollberichtigungsanspruchs ist nur gegeben, wenn sich die Rechtsposition des Klägers durch die begehrte Änderung verbessern oder zumindest rechtlich erheblich verändern würde.
Der Protokollberichtigungsanspruchs kann sich nicht gegen den Verwalter richten, der an der Versammlung gar nicht teilgenommen und einen Dritten mit der Versammlungsleitung und der Protokollierung beauftragt hat.
Es ist rechtlich relevant, ob die Wohnungseigentümer nur die Bestellung eines Verwalters beschließen oder ob gleichzeitig der Abschluss bzw. die Verlängerung eines Verwaltervertrages beschlossen wird.
LG Stuttgart, AZ: 10 S 10/15, 05.08.2015
Ist dem Grundbuchamt im Eintragungsverfahren eine Beschlussfassung der Wohnungseigentümerversammlung nachzuweisen, so kann - wenn nicht ein gesetzlich speziell geregelter Fall vorliegt - der Nachweis durch Vorlage einer Niederschrift über die Beschlussfassung erfolgen, der den Anforderungen des § 26 Abs. 3 WEG entspricht.
OLG München, AZ: 34 Wx 305/16, 16.11.2016
Ein Rechtsschutzbedürfnis für die gerichtliche Geltendmachung eines Protokollberichtigungsanspruchs ist nur dann gegeben, wenn sich die Rechtsposition des Klägers durch die begehrte Änderung verbessern oder zumindest rechtlich erheblich verändern würde.
AG München, AZ: 483 C 13301/16, 14.09.2017
Der Mangel der Vollmacht bei Einlegung eines Rechtsmittels kann nach § 89 Abs. 2 ZPO durch Genehmigung des Vertretenen, die auch in der Erteilung einer Prozessvollmacht liegen kann, mit rückwirkender Kraft geheilt werden, soweit noch nicht ein das Rechtsmittel als unzulässig verwerfendes Prozessurteil vorliegt.
Wegen ihrer Rückwirkung braucht die Genehmigung nicht innerhalb der Frist erklärt zu werden, die für die genehmigte Verfahrenshandlung gilt ( BGH, Beschluss vom 10. Januar 1995 - X ZB 11/92); sie ist vielmehr bis zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz möglich.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 37/17, 14.12.2017
Ein als Anfechtungsantrag formulierte Klageantrag ist analog §§ 133, 154 BGB dahin auszulegen, im Fall der Nichtigkeit des Beschlusses eine entsprechende Feststellung zu treffen.
Ein Beschluss über eine Jahresabrechnung, die anstelle der Soll-Zahlungen die tatsächlich geleisteten Zahlungen berücksichtigt, ist nichtig.
Eine Jahresabrechnung muss gemäß § 28 Abs. 3 WEG das gesamte Kalenderjahr umfassen, die Einnahmen und Ausgaben für das gesamte Jahr müssen übersichtlich dargestellt werden.
Die Missachtung einer qualifizierten Protokollierungsklausel in der Teilungserklärung macht die gefassten Beschlüsse anfechtbar.
AG Bottrop, AZ: 20 C 7/18, 20.07.2018
Ein wichtiger Grund für die außerordentliche Abberufung eines Verwalters ist gegeben, wenn den Wohnungseigentümern unter Berücksichtigung aller, nicht notwendig vom Verwalter verschuldeter Umstände nach Treu und Glauben eine Fortsetzung der Zusammenarbeit mit dem Verwalter nicht mehr zugernutet werden kann und deshalb das erforderliche Vertrauensverhäitnis zerstört ist.
Dies ist der Fall, wenn der Verwalter ein fehlerhaftes Protokoll erstellt, in welchem er einen Beschluss über seine Kündigung mit einem späteren Datum versieht.
AG Langenfeld (Rhld.), AZ: 64 C 95/16, 16.08.2018
Ein Rechtsschutzinteresse für eine Protokollberichtigung kann nur gegeben sein, wenn die fehlerhafte Wiedergabe Auswirkungen auf ein Beschlussergebnis hat, denn das Protokoll ist nicht über den Verlauf der Sitzung sondern über die Beschlussfassung zu erstellen (§ 21 Abs. 6 WEG).
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 107/17, 12.10.2017