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Urteile zu Kategorie: Beschlußanfechtung

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Bei der erstmaligen Verwalterwahl ist das Informationsbedürfnis der Wohnungseigentümer nur durch eine persönliche Vorstellung des Verwalters auf der Wohnungseigentümerversammlung gewährleistet.
AG Pforzheim, AZ: 12 C 1654/23, 27.02.2024
Bei einem Kostenvolumen von 38.000,00 € sind Vergleichsangebote erforderlich, um den Eigentümern die Ausübung ihres Ermessens überhaupt erst zu ermöglichen.

Bei Folgeaufträgen sind Vergleichsangebote nicht erforderlich.

Für die Jahresabrechnung ist es unerheblich, ob die Erhaltungsrücklage als Sollrücklage oder Istrücklage dargestellt wird, da die Rücklagendarstellung nicht Gegenstand des Beschlusses ist.
AG München, AZ: 1292 C 11888/22, 19.04.2023
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