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Urteile zu Kategorie: Verwalter

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Die vom Amtsgericht im Wege der einstweiligen Verfügung vorgenommene Verwalterbestellung ist hinsichtlich ihrer Dauer (3 Jahre) dabei so zu verstehen sein, dass sie sich ab der Verkündung der Entscheidung (21.12.2022) errechnet.

Wird der vom Amtsgericht bestellte Verwalter nicht informiert bzw. zur Tätigkeit aufgefordert, führt dies zur Selbstwiderlegung der Dringlichkeit.
LG Karlsruhe, AZ: 11 S 12/23, 01.12.2023
Ein Verwalter verliert auch bei Altverträgen vor dem 01.12.2020 seinen Vergütungsanspruch nach Ablauf von 6 Monaten seiner Abberufung.

Dies folgt neben daraus, dass es zu weiteren als in § 26 Abs. 3 S. 2 WEG vorgesehenen Vergütungsansprüchen eines abberufenen Verwalters nicht kommen soll, da § 48 WEG Übergangsregeln enthält, zu denen Regeln über den Verwaltervertrag nicht gehören.
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 6/23, 07.09.2023
Bei einem Kostenvolumen von 38.000,00 € sind Vergleichsangebote erforderlich, um den Eigentümern die Ausübung ihres Ermessens überhaupt erst zu ermöglichen.

Bei Folgeaufträgen sind Vergleichsangebote nicht erforderlich.

Für die Jahresabrechnung ist es unerheblich, ob die Erhaltungsrücklage als Sollrücklage oder Istrücklage dargestellt wird, da die Rücklagendarstellung nicht Gegenstand des Beschlusses ist.
AG München, AZ: 1292 C 11888/22, 19.04.2023
Wird eine Abstimmung in Bezug auf die Jahresabrechnung auf der Eigentümerversammlung zurückgestellt, weil die Verwaltung kurz vor der Versammlung darauf hingewiesen wurde, dass die Abrechnung in mehreren Punkten
falsch sei, kommt eine Entlastung von Verwaltung und Beirat nicht in Betracht.

Dies gilt auch für den Vorverwalter, wenn er die Abrechnung zwar nicht mehr erstellen muss, es aber unklar ist, ob die von der neuen Verwaltung zu erstellende Abrechnung Fehlbeträge oder unrechtmäßige Zahlungsabgänge aufweist.
LG Hamburg, AZ: 318 S 51/23, 26.06.2024
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