Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Urteile zu Kategorie: Mängelbeseitigung

Einträge 1 - 20 von 51
Ein auf den Anspruch auf Beseitigung eines Mietmangels gestütztes Leistungsverweigerungsrecht des Mieters nach § 320 Abs. 1 Satz 1 BGB erstreckt sich nicht auf Mietzahlungen, die der Mieter für einen vor der Anzeige des - dem Vermieter unbekannten - Mangels liegenden Zeitraum schuldet.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 330/09, 03.11.2010
Gemäß § 548 Abs. 1 S. 2 und § 200 Satz 1 BGB beginnt die Verjährung von Ersatzansprüchen des Vermieters zum Zeitpunkt der Wohnrückgabe. Das gilt auch, wenn die Ansprüche erst später entstehen.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 114/04, 19.01.2005
Verhält sich ein Mieter vertragsuntreu, verwirkt er unter Umständen sein Recht auf Mietminderung bei Mietmängeln (Zurückbehaltungsrecht) .
OLG Düsseldorf, AZ: 10 U 62/09, 08.10.2009
Fällt im Winter die Heizung über längere Zeit aus, ist die Nutzbarkeit der Mieträume erheblich beeinträchtigt und der Mieter darf die halbe Miete kürzen.
LG Bonn, AZ: 6 S 396/81, 02.11.1981
Bei nicht ausreichender Trittschalldämmung des Fußbodens müssen Schuhe mit harten Absätzen an der Wohnungstür ausgezogen werden, um Lärmbelästigungen zu vermeiden.
LG Hamburg, AZ: 316 S 14/09, 15.12.2009
Ein Mangel einer Mietwohnung, der die Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt oder mindert, ist eine für den Mieter nachteilige Abweichung des tatsächlichen Zustands der Mietsache vom vertraglich geschuldeten Zustand.

Ohne eine dahingehende vertragliche Regelung hat ein Mieter einer Wohnung regelmäßig keinen Anspruch auf einen gegenüber den Grenzwerten der zur Zeit der Errichtung des Gebäudes geltenden DIN-Norm erhöhten Schallschutz (Bestätigung des Senatsurteils vom 6. Oktober 2004 - VIII ZR 355/03, NJW 2005, 218).
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 85/09, 07.07.2010
Nimmt der Vermieter bauliche Veränderungen an einem älteren Gebäude vor, so kann der Mieter, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, nur dann erwarten, dass der Tritt- und Luftschallschutz anschließend den höheren Anforderungen der zur Zeit der baulichen Veränderungen geltenden DIN-Normen genügt, wenn die Maßnahmen von der Intensität des Eingriffs in die Gebäudesubstanz her mit einem Neubau oder einer grundlegenden Veränderung des Gebäudes vergleichbar sind.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 287/12, 05.06.2013
Nimmt der Vermieter bauliche Veränderungen an einem älteren Gebäude vor, so kann der Mieter, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, nur dann erwarten, dass der Tritt- und Luftschallschutz anschließend den höheren Anforderungen der zur Zeit der baulichen Veränderungen geltenden DIN-Normen genügt, wenn die Maßnahmen von der Intensität des Eingriffs in die Gebäudesubstanz her mit einem Neubau oder einer grundlegenden Veränderung des Gebäudes vergleichbar sind.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 287/12, 05.06.2013
Die Kündigung eines Mietverhältnisses, die von einem sachlichen Grund zur fristlosen Kündigung getragen ist, steht, auch wenn sie an einem formellen Mangel leidet, einem auf § 536a Abs. 1 BGB gestützten Ersatz derjenigen Schäden nicht entgegen, die darauf beruhen, dass der Mieter bestehende Mängel der Mietwohnung berechtigterweise zum Anlass nimmt, wegen einer nicht mehr vorhandenen Tauglichkeit der Wohnung zum vertragsgemäßen Gebrauch eine den Umständen nach angemessene neue Wohnung anzumieten (Fortführung des Senatsurteils vom 13. Juni 2007 - VIII ZR 281/06, WuM 2007, 570).
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 191/12, 03.07.2013
Da die Minderung nach § 536 Abs. 1 BGB kraft Gesetzes eintritt, genügt der Mieter seiner Darlegungslast schon mit der Darlegung eines konkreten Sachmangels, der die Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch beeinträchtigt; das Maß der Gebrauchsbeeinträchtigung (oder einen bestimmten Minderungsbetrag) braucht er hingegen nicht vorzutragen.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 155/11, 29.02.2012
Die Kenntnis des Hauswarts von der Rückgabe der Wohnungsschlüssel ist dem Vermieter oder der ihn vertretenden Hausverwaltung nur dann zuzurechnen, wenn der Hauswart konkret damit beauftragt ist, die Wohnungsschlüssel zum Zweck der Übergabe der Wohnung entgegenzunehmen.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 402/12, 23.10.2012
Das Amtsgericht hat festgestellt, dass geringfügige Mängel in der Mietwohnung nicht zu einem Anspruch auf Mängelbeseitigung führen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn sich die Mängel auf eine rein optische Beeinträchtigung beschränken und der Vermieter beabsichtigt, in absehbarer Zeit ohnehin Renovierungsmassnahmen durchzuführen.
AG Bottrop, AZ: 11 C 459/12, 16.01.2014
Maßgebend für die Frage, ob die Wohnung eine vertragsgemäße Beschaffenheit aufweist, sind in erster Linie die vertraglichen Vereinbarungen der Parteien.

Fehlt eine vertragliche Vereinbarung über die Beschaffenheit der gemieteten Wohnung - wozu auch Einwirkungen durch Immissionen gehören können -, ist die Einhaltung der einschlägigen technischen Normen geschuldet.

Dementsprechend ist anerkannt, dass eine Mietwohnung keinen Sachmangel (§ 536 BGB) aufweist, wenn eine in der Nähe gelegene Mobilfunksendeanlage die in der 26. BImSchV festgelegten Grenzwerte für elektromagnetische Felder nicht überschreitet.

Ein anderer Beurteilungsmaßstab ist entgegen der Auffassung der Revision nicht deshalb anzulegen, weil die wissenschaftliche Diskussion über die von Mobilfunksendeanlagen ausgehenden Gefahren noch nicht abgeschlossen ist.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 74/05, 15.03.2006
Kann der Vermieter davon ausgehen, dass die Stadt sich um einen gemeldeten Rattenbefall kümmert, so ist er zunächst seiner Pflicht zur Mängelbeseitigung in ausreichender, wenn auch minimalistischer Weise nachgekommen.

Der Mieter muss, um den Vermieter eine bis dato noch nicht erkannte bzw. nicht erkennbare Erheblichkeit der Beanstandung vor Augen zu führen, ihn zu weiteren Maßnahmen zu veranlassen. Der Mieter ist vor Ausübung eines Kündigungsrechts aus § 542 Abs. 1 BGB a.F. gemäß § 545 Abs. 1 BGB a.F. oder § 242 BGB verpflichtet, den Vermieter nochmals zur Mängelbeseitigung aufzufordern.
OLG Düsseldorf, AZ: 10 U 16/02, 30.01.2003
Der Mieter hat grundsätzlich Anspruch auf eine Elektrizitätsversorgung, die zumindest den Betrieb eines größeren Haushaltsgeräts wie einer Waschmaschine und gleichzeitig weiterer haushaltsüblicher Geräte wie zum Beispiel eines Staubsaugers ermöglicht.

Ein baufälliger und damit praktisch nicht nutzbarer Balkon oder ein vollständig "abgängiger" Fußboden sind auch bei einem Altbau nicht vertragsgemäß. Ein unter dem Mindeststandard liegender Zustand ist nur dann vertragsgemäß, wenn er eindeutig vereinbart ist (Senatsurteil vom 20. Januar 1993 - VIII ZR 22/92).

Befindet sich der Vermieter bereits mit der Mangelbeseitigung in Verzug, ist es dem Mieter nicht zumutbar, vor der Selbstbeseitigung noch die Zustimmung des Vermieters einzuholen oder den Vermieter zunächst auf Zustimmung zur Mangelbeseitigung gerichtlich in Anspruch zu nehmen.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 343/08, 10.02.2010
Eine vom Vermieter verwendete formularmäßige Klausel, wonach der Mieter von Gewerberaum gegenüber den Ansprüchen des Vermieters auf Zahlung des Mietzinses kein Minderungsrecht wegen Mängeln der Mietsache geltend machen kann, es sei denn, der Vermieter hat die Mängel vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten, ist im Zweifel dahin auszulegen, dass sie die Minderung wegen sonstiger Mängel vollständig ausschließt und dem Mieter auch nicht die Möglichkeit der Rückforderung der Miete nach § 812 BGB verbleibt.

Eine solche Klausel benachteiligt den Mieter unangemessen und ist deswegen unwirksam.
BGH Karlsruhe, AZ: XII ZR 147/05, 12.03.2008
Wenn dem Vermieter binnen angemessener Frist die Mangelbeseitigung nicht möglich ist, ist eine Fristsetzung entbehrlich (OLG Düsseldorf, Urt. v. 14. Januar 2010, I-10 U 74/09).

Der Vorbehalt, eine Mangelbeseitigung abzulehnen und die Mängel im Wege der Ersatzvornahme sodann auf Kosten des Vermieters beseitigen zu lassen, beinhaltet keine Androhung, also die Ankündigung, genau diese Rechte bei Fristablauf zu ergreifen. Wenn sich jedoch eine Vertragspartei lediglich vorbehält, von einem bestimmten Mängelgewährleistungsrecht Gebrauch zu machen, bedeutet dies nicht, dass die Mieterin von diesem Recht in jedem Fall Gebrauch machen wird, und insbesondere nicht, dass die Mieterin andere Rechte nicht ausüben wird.
OLG Celle, AZ: 2 U 83/14, 15.07.2014
Ein Mieter ist nicht zur Schaffung von Baufreiheit verpflichtet. Eine Mitwirkungspflicht des Mieters ergibt sich aus seiner Pflicht, Modernisierungsarbeiten zu dulden, nicht. Insbesondere ist er nicht verpflichtet, innerhalb der Wohnung den notwendigen Platz für die Durchführung der Arbeiten zu schaffen.

Eine Pflichtverletzung liegt auch nicht darin, dass der Mieter den Handwerkern untersagte, seine Sachen aus der Wohnung zu tragen, wenn ihm nicht mitgeteilt wird, wo die Sachen hingeschafft werden sollen.
LG Berlin I, AZ: 63 S 373/13, 24.06.2014
Zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Wohnung gehört auch, dass Fenster und Terrassentüren, sei es zum Lüften oder aus anderen Gründen vollständig geöffnet werden können.

Das Eindringen durch die nachbarschaftliche Katze stellt ohne Zweifel eine nicht nur unerhebliche Beeinträchtigung der Kläger an der Nutzung der Wohnung dar.
AG Potsdam, AZ: 26 C 492/13, 19.06.2014
Eine etwaige Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Einzug kann den Mängelbeseitigungsanspruch gemäß § 535 Abs. 1 S. 2 BGB nicht ausschließen.

Für die Frage der bauseitigen Verursachung von Schimmel gemäß §§ 535, 536 BGB ist entscheidend, ob sich der bauliche Zustand nach der Errichtung bzw. dem Vertragsschluss verändert hat und ob hierdurch eine bauseits bedingte Schimmelgefahr entstanden ist.

Sofern der Vermieter bei Vertragsschluss keinen Hinweis auf ein notwendiges, gesteigertes Heiz- und Lüftungsverhalten erteilt, ist von einem Lüftungsverhalten von zweimaligem (morgens/abends) Stoß- oder Querlüften für jeweils ca. 10 Minuten auszugehen.
LG Bonn, AZ: 6 S 69/12, 13.09.2012
Vorwärts