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Urteile zu Kategorie: Kaution

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Der Mieter, der seinem Vermieter ein Sparbuch als Kautionsleistung verpfändet hat, ist nach Treu und Glauben gem. § 242 BGB verpflichtet bei einem Vermieterwechsel an eine Übertragung des Sparbuchs mitzuwirken, da die beteiligte Bank den vermieterwechsel nicht ohne weiteres kennt.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 206/10, 07.12.2011
Der Vermieter ist berechtigt, aufgrund der andauernden unpünktlichen Mietzahlung seitens des Mieters, nach bereits erfolgter Abmahnung, diesem das Mietverhältnis fristlos zu kündigen.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 91/10, 01.06.2011
Der Erwerber einer Immobilie, welcher Wohnraum vermietet ,haftet gegenüber dem Mieter zur Rückerstattung der Kaution, auch wenn er sie vom Voreigentümer nicht erhalten hat.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 304/10, 01.06.2011
Eine geleistete Mietkaution ist so eng mit dem Mietbesitz verknüpft, dass sie dann, wenn das Mietverhältnis nach dem Tod eines Mieters mit einem weiteren Mieter fortgeführt wird, auf den fortführenden Mieter übergeht.
AG Bottrop, AZ: 15 C 3/12, 27.08.2012
Mangels anderweitiger ausdrücklicher Vereinbarung ist dem Treuhandcharakter der Mietkaution ein stillschweigendes Aufrechnungsverbot im Hinblick auf Forderungen zu entnehmen, die nicht aus dem Mietverhältnis stammen.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 36/12, 11.07.2012
Der Zwangsverwalter einer Mietwohnung ist dem Mieter gegenüber zur Herausgabe einer Mietkaution, die der Vermieter vom Mieter erhalten, aber nicht an den Zwangsverwalter ausgefolgt hat, nicht verpflichtet, wenn das Mietverhältnis dadurch beendet wird, dass der Mieter das Eigentum an der Wohnung durch Zuschlag in der Zwangsversteigerung selbst erwirbt. Es fehlt bereits an der Passivlegitimation.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 189/09, 09.06.2010
Auch nach der Neugestaltung des Verjährungsrechts durch das am 1. Januar 2002 in Kraft getretene Schuldrechtsmodernisierungsgesetz genügt weder die Erhebung einer negativen Feststellungsklage durch den Schuldner noch die Verteidigung des Gläubigers hiergegen, um eine Hemmung der Verjährung zu bewirken.
BGH Karlsruhe, AZ: XII ZR 86/11, 15.08.2012
Der Erwerber eines gewerblich vermieteten Hausgrundstücks tritt gemäß §§ 566 Abs. 1, 578 BGB in den vor Eigentumsübergang entstandenen und fälligen Anspruch des Veräußerers auf Leistung der Kaution ein.
BGH Karlsruhe, AZ: XII ZR 22/11, 25.07.2012
Bei dem Anspruch des Mieters auf vertragsgemäße Anlage der Mietsicherheit handelt es sich um eine einfache Insolvenzforderung nach § 38 InsO. Ansprüche aus einem gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 InsO nach Insolvenzeröffnung fortbestehenden Mietverhältnis sind allerdings Masseverbindlichkeiten, wenn ihre Erfüllung für die Zeit nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgen muss (§ 55 Abs. 1 Nr. 2 Fall 2 InsO).

Ein allein auf § 273 Abs. 1 BGB gestütztes Zurückbehaltungsrecht hat zugunsten bloßer Insolvenzgläubiger innerhalb des Insolvenzverfahrens keine Wirkung.
BGH Karlsruhe, AZ: IX ZR 9/12, 13.12.2012
Die in § 551 Abs. 1 BGB enthaltene Begrenzung der Mietsicherheit auf drei Monatsmieten dient dem Interesse des Mieters vor zu hohen Belastungen.

Dieser Schutzzweck ist nicht betroffen, wenn Eltern für ihre Kinder - anstelle einer Anmietung im eigenen Namen - von sich aus dem Vermieter eine Bürgschaft für den Fall eines Vertragsschlusses zusagen; in einem solchen Fall steht die gesetzliche Begrenzung der Mietsicherheit einer wirksamen Übernahme einer Bürgschaft durch die Eltern nicht entgegen (BGH, Urteil vom 7. Juni 1990 - IX ZR 16/90, BGHZ 111, 361, 363).

Auf eine Sicherheit, die dem Vermieter zur Abwendung einer Kündigung wegen Zahlungsverzugs gewährt wird, findet § 551 Abs. 1, 4 BGB keine Anwendung.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 379/12, 10.04.2013
1. Die Rechtsstellung des Mitmieters wird durch den Tod des Mieters nicht beeinträchtigt; er tritt im Wege der Sonderrechtsnachfolge in den Vertrag ein. Das Erbrecht wird verdrängt, und zwar auch dann, wenn der Mitmieter gleichzeitig Erbe ist.

2. Inhaber der Mieterrechte und -pflichten wird ausschließlich der überlebende Mitmieter. Der zuvor grundsätzlich beiden Mietern zustehende Kautionsrückzahlungsanspruch fällt danach unabhängig der geltenden erbrechtlichen Regelungen allein dem überlebenden Mitmieter zu.

3. Verschmutzungen der Wände, die im Wesentlichen darauf beruhen, dass sich im Verlauf einer langen Mietzeit hinter Möbelstücken oder Bildern Schmutzränder gebildet haben, rechtfertigt nicht zum Schadenersatz wegen Beschädigung der Mietsache.
AG Düsseldorf, AZ: 50 C 3305/11, 18.08.2011
Eine "ungewöhnliche" Farbwahl während des Mietverhältnisses stellt keine Vertragsverletzung dar (vgl. BGH NJW 08, 2499 ff.).

Dem Vermieter steht es allerdings frei, für den Zeitpunkt der Rückgabe eine eingeschränkte Farbauswahl zu vereinbaren.

Ist der Mieter nach einer Klausel im Mietvertrag verpflichtet, die Wohnung in "einem neurenovierten Zustand" herauszugeben, wäre ein Mieter verpflichtet, die Wohnung auch bei einem noch ordnungsgemäßen Zustand zu renovieren. Eine derartige Klausel ist wegen Verstoßes gegen § 307 BGB unwirksam.

Hat der Mieter die Kosten der Schönheitsreparaturen zu tragen und kann der Vermieter nach der Klausel im Mietvertrag ohne Einhaltung der Voraussetzungen des § 281 BGB die Kosten für fällige Schönheitsreparaturen verlangen, ist eine derartige Abrede unbillig, da sie den Mietern das Selbsteintrittsrecht verwehrt.
AG Berlin-Schöneberg, AZ: 3 C 95/13, 10.09.2013
Während des laufenden Mietverhältnisses darf der Vermieter eine Mietsicherheit wegen streitiger Forderungen gegen den Mieter nicht verwerten.

Mit der Pflicht zur treuhänderischen Sonderung der vom Mieter erbrachten Kaution wollte der Gesetzgeber sicherstellen, dass der Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses auch in der Insolvenz des Vermieters ungeschmälert auf die Sicherheitsleistung zurückgreifen kann, soweit dem Vermieter keine gesicherten Ansprüche zustehen (BGH, Urteil vom 20. Dezember 2007 - IX ZR 132/06).
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 234/13, 07.05.2014
§ 215 BGB ist auf die Ausschlussfrist des § 556 Abs. 3 S. 2 BGB nicht anwendbar.

Formal ordnungsgemäß ist eine Abrechnung, wenn sie die Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und ggf. Erläuterung der zugrunde gelegten Umlageschlüssel, die Berechnung des Anteils des Mieters, den Abzug der Vorauszahlungen des Mieters und die gedankliche und rechnerische Verständlichkeit enthält.
AG Kleve, AZ: 36 C 36/14, 30.07.2014
Ist eine Betriebskostenabrechnung fehlerhaft, kann der Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses vom Vermieter die zur Sicherheit geleistete Kaution auch dann komplett zurückverlangen, wenn sich aus der Abrechnung eine Nachzahlung des Mieters ergab.
AG Gladbeck, AZ: 12 C 289/15, 13.10.2015
Hat der Mieter einer Eigentumswohnung die Mietkaution nicht an den Vermieter, sondern an den Verwalter des Wohnungseigentums entrichtet, ist der Zwangsverwalter der Wohnung, dem nach § 152 Abs. 1 ZVG die Aufgabe obliegt, das Objekt in seinem wirtschaftlichen Bestand zu erhalten und ordnungsgemäß zu verwalten, berechtigt, die Überlassung der Mietkaution direkt von dem Verwalter des Wohnungseigentums zu fordern.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 300/14, 23.09.2015
Die Bürgschaftserklärung eines Dritten für ein Mietverhältnis ist wirksam, insbesondere verstößt sie nicht gegen § 551 Abs. 4 BGB, auch wenn sie drei Monatsmieten übersteigt (BGH, VIII ZR 243/03; VIII ZR 379/12).

Die Begrenzung der Mietsicherheit dient dem Interesse des Mieters vor zu hohen Belastungen. Sie greift nicht ein, wenn dritte Personen dem Vermieter eine Bürgschaft für den Fall eines Vertragsschlusses anbieten.
AG Saarbrücken, AZ: 120 C 51/15, 28.05.2015
Zur Wirksamkeit einer mietvertraglichen Kautionsvereinbarung im Falle einer unzulässigen Einschränkung des gesetzlichen Rechts des Mieters, die Mietsicherheit in Teilzahlungen zu leisten.

Zur Wirksamkeit einer Kautionsvereinbarung, wenn der Vermieter zusätzlich zur Leistung der Kaution durch Hinterlegung eines Geldbetrages eine weitere Sicherheit verlangt.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 243/03, 30.06.2004
Der Kautionsrückzahlungsanspruch wird dann fällig, wenn der Vermieter übersehen kann, ob er zur Befriedigung seiner Ansprüche auf die Kaution zurückgreifen muss.

Dem Vermieter steht eine angemessene Frist zur Abrechnung zu, die von den Umständen des Einzelfalles abhängt. Diese kann so beschaffen sein, dass mehr als sechs Monate für den Vermieter erforderlich und dem Mieter zumutbar ist.

Das Zurückbehaltungsrecht erlischt, wenn nicht in angemessener Zeit über die Betriebskosten abgerechnet wird.
AG Frankenthal (Pfalz), AZ: 3a C 270/14, 30.10.2014
Der Anspruch des Mieters auf Rückgabe einer Mietsicherheit wird erst fällig, wenn eine angemessene Überlegungsfrist abgelaufen ist und dem Vermieter keine Forderungen aus dem Mietverhältnis mehr zustehen, wegen derer er sich aus der Sicherheit befriedigen darf.

Dem Vermieter ist es nach § 216 Abs. 3 BGB verwehrt, sich wegen bereits verjährter Betriebskostennachforderungen aus der Mietsicherheit zu befriedigen.

Der mit dieser Regelung verfolgte Zweck besteht darin, dass hinsichtlich wiederkehrender Leistungen für die Befriedigung des Gläubigers aus einer Sicherheit nur ein begrenzter Zeitraum zur Verfügung stehen soll, so dass der Schuldner nach Eintritt der Verjährung die Verwertung der Sicherheit verhindern kann.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 263/14, 20.07.2016
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