Urteile zu Kategorie: Versäumnisurteil
1. Bei dem Erlass eines zweiten Versäumnisurteils wird nicht die Rechtmäßigkeit des ersten Versäumnisurteils überprüft, § 345 ZPO.
2. Eine Berufung gegen das zweite Versäumnisurteil kann nur noch darauf gestützt werden, dass eine schuldhafte versäumung nicht vorgelegen habe, § 514 Abs. 2 Satz 1 ZPO.
OLG Schleswig, AZ: 10 U 10/05, 02.12.2005
§ 215 Abs. 1 ZPO normiert keine umfassende Belehrungspflicht vor Erlass eines zweiten Versäumnisurteils nach §§ 345, 700 Abs. 6 ZPO, VO (EG) Nr. 805/2004; Art. 17 Buchst. b und Art. 18 Abs. 1 Buchst. b VO (EG) Nr. 805/2004.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 182/09, 22.09.2010
Die Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil kann auch darauf gestützt werden, daß die Versäumung nicht schuldhaft gewesen sei.
BGH Karlsruhe, AZ: IX ZR 364/98, 22.04.1999
Die Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil kann nicht darauf gestützt werden, dass bei Erlass des ersten Versäumnisurteils ein Fall der Säumnis nicht vorgelegen habe (BGH, Beschluss vom 16. April 1986 - VIII ZB 26/85, BGHZ 97, 341).
BGH Karlsruhe, AZ: IX ZB 148/11, 06.10.2010
Gegen ein zweites Säumnisurteil besteht im Arbeitsgerichtsverfahren das Rechtsmittel der Berufung, wenn geltend gemacht wird, die Berufung sei nicht unverschuldet, § 64 Abs. 2 d ArbGG i.V.m. § 345 ZPO.
LAG Halle, AZ: 2 Sa 136/10, 22.09.2010
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OLG Frankfurt a. M., AZ: 2 U 155/08, 24.10.2008
Gegen ein zweites Versäumnisurteil des Berufungsgerichts findet ohne Rücksicht auf den Wert des Beschwerdegegenstandes die Revision ohne Zulassung statt, §§ 565, 514 Abs. 2 ZPO.
Eine unzulässige Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision kann nicht als Revision behandelt werden.
BGH Karlsruhe, AZ: II ZR 251/06, 03.03.2008
Die Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil kann auch darauf gestützt werden, dass das zweite Versäumnisurteil zu Unrecht ergangen ist, weil die Voraussetzungen des § 345 ZPO nicht vorgelegen haben (vgl. OLG Düsseldorf, OLGR 2001, 280), also die prozessuale Lage für den Erlass eines zweiten Versäumnisurteils (Säumnis der Partei in zwei aufeinanderfolgenden Terminen) nicht gegeben gewesen sei.
OLG Hamm, AZ: II 8 UF 218/10, 23.02.2011
Wurde die säumige Partei gerade aufgrund des Hinweises des Gerichtes veranlasst, „kein streitiges Urteil, sondern ein (weiteres) Versäumnisurteil gegen sich ergehen“ zu lassen, um „kostengünstig die Überprüfung durch das
Oberlandesgericht“ zu erreichen, ist das zweite Versäumnisurteil aufzuheben und an das erstinstanzliche Gericht zurückzuverweisen.
OLG Jena, AZ: 1 U 398/01, 18.04.2002
Ist die Klageschrift als verfahrenseinleitendes Schriftstück der beklagten Partei ordnungsgemäß zugestellt und die in § 184 Abs. 2 Satz 3 ZPO vorgesehene Belehrung erteilt worden, erfordert die Situation der im Ausland ansässigen Beklagten keinen weitergehenden Rechtsschutz.
BGH Karlsruhe, AZ: VI ZR 239/11, 03.07.2012
Der Nichtigkeitsgrund des § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO unterliegt als einziger Nichtigkeitstatbestand keinen Einschränkungen (vgl. § 579 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 ZPO), der prozessunfähigen Partei ist damit die Wahl eröffnet, diesen Verfahrensmangel entweder im Rechtsmittelwege oder - nach Rechtskraft der Ausgangsentscheidung - durch Erhebung einer Nichtigkeitsklage geltend zu machen.
Hierbei macht es keinen Unterschied, ob die Partei von vornherein von einem Rechtsmittel abgesehen oder ob sie ein zunächst eingelegtes Rechtsmittel zurückgenommen hat.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 100/13, 15.01.2014
Wenn das Gericht ein schriftliches Vorverfahren anordnet, muss das Anerkenntnis nicht schon in der Verteidigungsanzeige erklärt werden.
Gegen die Annahme der Sofortigkeit des Anerkenntnisses nach Erlass eines Versäumnisurteils spricht, dass dieses nicht mehr aus freien Stücken, sondern unter dem Druck der für den Beklagten nachteiligen Entscheidung des Gerichts erfolgt.
BGH Karlsruhe, AZ: IX ZB 54/18, 21.03.2019
1. Eine isolierte Anfechtung der Kostenentscheidung des Versäumnisurteils durch Einspruch ist zulässig.
2. Ein sofortiges Anerkenntnis liegt dann nicht vor, wenn es erst nach Ablauf einer ursprünglich gesetzten Frist zur Klageerwiderung erklärt wird, sofern innerhalb dieser Frist eine inhaltliche Stellungnahme zur Klage erwartet werden konnte.
LG Mannheim, AZ: 2 O 200/08, 09.06.2009
Kann ein Rechtsanwalt seine Prozessvollmacht trotz Rüge und Aufforderung des Gerichts nicht vorlegen, ist der Einspruch gegen ein Versäumnisurteil durch kontradiktorisches Endurteil als unzulässig zu verwerfen.
Die Vollmacht muss gem. § 80 ZPO im Original vorgelegt werden.
Die erforderliche Vorlage einer echten Originalvollmacht kann nicht durch eine Beweisaufnahme über die behauptete Beauftragung durch Zeugenvernehmung ersetzt werden.
LG Essen, AZ: 19 O 148/22, 18.12.2023