Urteile zu Kategorie: Prozessrecht
Geht es um die Frage, welche Rechtsregeln auf Mischmietverhältnisse anzuwenden sind, richtet sich die Antwort nach dem vereinbarten Vertragszweck (vgl. BGH MDR 1986, 46, 47; MDR 1986, 842).
OLG Düsseldorf, AZ: I-24 U 150/10, 03.05.2011
Beansprucht er für einen Monat weniger als die volle Miete und sind Betriebskostenvorschüsse vereinbart, hat er unter Zulässigkeitsgesichtspunkten klarzustellen, ob und in welchem Umfang er Zahlung auf die Grundmiete oder auf den Betriebskostenvorschuss beansprucht, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO.
OLG Brandenburg, AZ: 3 W 18/06, 08.05.2006
Macht der Verwalter Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft im eigenen Namen geltend, kann das für eine gewillkürte Prozessstandschaft erforderliche schutzwürdige Eigeninteresse nicht mehr aus der sich aus dem Wohnungseigentumsgesetz ergebenden Rechts- und Pflichtenstellung des Verwalters hergeleitet werden, § 51 Abs 1 ZPO.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 145/10, 28.01.2011
Der Vermieter ist nicht berechtigt, sich im Wege der Selbsthilfe Zugang zu den Mieträumen des Mieters zu verschaffen, um Reparaturarbeiten durch Handwerker verrichten zulassen.
Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn dringend notwendige Reparaturen ausgeführt werden müssen.
Verschafft sich der Vermieter selbst oder einem von ihm beauftragten Handwerker Zugang zu den Miteräumen seines Mieters, kann dieser den Vermieter wegen verbotener Eigenmacht auch im Wege einer einstweiligen Verfügung auf Unterlassen in Anspruch nehmen; §§ 823, 858, 1004 BGB, 935 ff ZPO.
AG Bottrop, AZ: 10 C 281/11, 26.10.2011
Im Rahmen eines Schadensersatzanspruches nach § 536c Abs. 2 Satz 1 BGB trägt der Vermieter die Darlegungs- und Beweislast für die Verletzung der den Mieter treffenden Anzeigepflicht (im Anschluss an BGH, Urteil vom 17. Dezember 1986 - VIII ZR 279/85, NJW 1987, 1072; Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 14. November 2001 - XII ZR 142/99, NJW-RR 2002, 515).
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 74/12, 05.12.2012
Die positive Kenntnis des Vermieters von der Besitzerlangung und der Person des Dritten ist daher erst dann gegeben, wenn dieser Gelegenheit hatte, die in der mündlichen Verhandlung gewonnene Information zu überprüfen, was zwangsläufig erst nach Schluss der mündlichen Verhandlung geschehen kann.
AG Hanau, AZ: 34 C 170/13, 17.09.2013
Eine fristlose Kündigung kann auch dann gerechtfertigt sein, wenn eine von einem schuldunfähigen Mieter ausgehende nachhaltige Störung des Hausfriedens zu einem unzumutbaren Verlust an Lebensqualität der anderen Mieter führt.
Eine Härtefallregelung ist bei Vorliegen eines Grundes, der die außerordentliche Kündigung rechtfertigt, gemäß § 574 Abs. 1 S. 2 BGB ausgeschlossen.
AG Berlin-Wedding, AZ: 7 C 148/12, 25.06.2013
Die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung auf Räumung eines Geschäftslokals nicht in Betracht, wenn der Schuldner es versäumt hat, im Berufungsrechtszug einen Vollstreckungsschutzantrag gemäß § 712 ZPO zu stellen, obwohl ihm ein solcher Antrag möglich und zumutbar gewesen wäre.
Ein im Berufungsrechtszug gemäß §§ 719 Abs. 1 Satz 1, 707 ZPO gestellter Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung gilt nur für diese Instanz und wirkt nicht über den Erlass des Berufungsurteils hinaus, so dass er nicht den erforderlichen Antrag nach § 712 ZPO ersetzen kann, der dahin geht, dass das Berufungsgericht auch gegenüber seiner Entscheidung Vollstreckungsschutz gewähren soll.
BGH Karlsruhe, AZ: XII ZR 65/14, 02.07.2014
§ 174 BGB findet auf eine von einem Rechtsanwalt im Rahmen des gesetzlichen Umfangs seiner Prozeßvollmacht abgegebenen Erklärung keine Anwendung.
Eine Prozeßvollmacht ermächtigt nach § 81 ZPO den Bevollmächtigten zu allen den Rechtsstreit betreffenden Prozeßhandlungen. "Prozeßhandlungen" im Sinne dieser Vorschrift sind auch materiell-rechtliche Willenserklärungen, wenn sie sich auf den Gegenstand des Rechtsstreits beziehen, weil sie zur Rechtsverfolgung innerhalb des Prozeßziels oder zur Rechtsverteidigung dienen.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 72/02, 18.12.2002
1. Verstirbt auf Vermieterseite ein Ehegatte, wird der andere Ehegatte nicht automatisch alleiniger Vermieter des Mietverhältnisses, da § 1931 BGB auch die Erben erster Ordnung bedacht hat. Insoweit ist zum Nachweis der Aktivlegitimation ein Erbschein erforderlich.
2. Bei einer Personenmehrheit auf Mieterseite kommt es beim schriftlichen Mietertrag grundsätzlich darauf an, wer im Kopf der Vertragsurkunde als Mieter aufgeführt ist und wer den Vertrag unterzeichnet hat.
3. Für die Annahme einer Vertretungssituation bestehe nur dann eine Vermutung, wenn eine typische Vertretungssituation vorliege, wenn etwa ein Ehegatte aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen an der Unterschrift gehindert ist.
LG Stuttgart, AZ: 10 S 112/15, 11.12.2015
Ein Mieter kann bei einer unberechtigten Geltendmachung einer Forderung des Vermieters negative Feststellungsklage erheben.
Ein sofortiges Anerkenntnis scheitert, wenn der Mieter den Vermieter unter Androhung einer negativen Feststellungsklage zur unverzüglichen Aufklärung aufgefordert hat und der Vermieter daraufhin den Mieter erneut angemahnt hat.
AG Bottrop, AZ: 8 C 27/16, 16.03.2016
Die Erhebung einer Klage zur Mängelbeseitigung ist eine hinreichende Mängelanzeige. Erkennt der Vermieter den Anspruch nicht sofort an, beseitigt er aber während des Rechtsstreites den Mangel, so sind ihm insoweit die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen.
Die alleinige Aufforderung des Mieters, einen Mangel zu beseitigen und das darin enthaltene Einverständnis mit der Erhaltungsmaßnahme lassen die Ankündigungspflicht nach § 555a BGB nicht entfallen.
LG Essen, AZ: 15 S 172/15, 19.04.2016
Eine fristlose Kündigung wegen erhöhungsbedingter Rückstände der Betriebskostenerhöhung ist auch dann möglich, wenn die der Erhöhung zugrunde liegende Abrechnung streitig und noch nicht rechtskräftig entschieden ist.
Eine Prozessvollmacht eines Rechtsanwaltes in einem Räumungsprozess umfasst auch das Recht zur Kündigung. Eine so ausgesprochene Kündigung kann nicht gem. § 174 BGB zurückgewiesen werden.
LG Essen, AZ: 10 T 226/16, 05.08.2016
In einer Streitigkeit über die Räumung von Wohnraum bestimmt sich der Wert der Beschwer gemäß §§ 8, 9 ZPO nach dem dreieinhalbfachen Jahreswert der Nettomiete, wenn es sich um ein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit handelt und sich deshalb die "streitige" Zeit nicht bestimmen lässt.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 178/16, 17.01.2017
Die Zuständigkeit des Amtsgerichts gemäß § 23 Nr. 2 a GVG kann nur gegeben sein, wenn ein zu Wohnzwecken dienendes Mietverhältnis wenigstens schlüssig behauptet worden ist.
Entscheidend ist nicht die tatsächliche Nutzung, sondern der zugrunde liegende Vertrag.
OLG Düsseldorf, AZ: I-24 U 108/06, 21.09.2006
Wird ein Räumungsanspruch auf mehrere Kündigungsgründe gestützt, erhöht sich hierdurch nicht der Streitwert
OLG Hamm, AZ: I-30 W 6/21, 16.06.2021
Zu einer von Amts wegen zu prüfenden Sachurteilsvoraussetzung der ordnungsgemäßen Klageerhebung gehört grundsätzlich auch die Angabe der ladungsfähigen Anschrift des Klägers.
Die Angabe der c/o-Anschrift der Klägerin stellt jedenfalls dann einen ordnungsgemäßen Ablauf des gerichtlichen Verfahrens sicher, wenn es sich bei der in der Klageschrift genannten Adresse um die Anschrift der Rechtsanwaltskanzlei, in welcher der Vorsitzende des Vorstands der Klägerin tätig ist, handelt.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 262/20, 06.04.2022