Urteile zu Kategorie: Dienstvertrag
Die erstmalige Androhung einer Mandatsniederlegung kurz vor Aufruf der Sache im Zivilprozess zur Durchsetzung einer günstigeren Vergütungsabrede oder einer entsprechenden Haftungsübernahme ist kein angemessenes Mittel zur Erreichung des an sich berechtigten Anliegens, eine beträchtliche, offenstehende Vergütung zu erhalten oder zu sichern.
BGH Karlsruhe, AZ: IX ZR 138/11, 07.02.2013
Mit Rücksicht auf das auch bei Richtern nur unvollkommene menschliche Erkenntnisvermögen und die niemals auszuschließende Möglichkeit eines Irrtums ist es Pflicht des Rechtsanwalts, nach Kräften dem Aufkommen von Irrtümern und Versehen des Gerichts entgegenzuwirken.
BGH Karlsruhe, AZ: IX ZR 4/10, 14.10.2010
Eine Haftung des Rechtsanwalts wird im Regelfall auch dann angenommen, wenn ein Fehler des Gerichts insbesondere bei der rechtlichen Aufarbeitung des Streitfalls für den Schaden einer Prozesspartei mitursächlich geworden ist.
BVerfG Karlsruhe, AZ: 1 BvR 386/09, 22.04.2009
Auch als "Organe der Rechtspflege" (§ 1 BRAO) haften die Rechtsanwälte nicht ersatzweise für Fehler der Rechtsprechung, nur weil sie haftpflichtversichert (§ 51 BRAO) sind.
Die Gerichte sind verfassungsrechtlich nicht legitimiert, den Rechtsanwälten auf dem Umweg über den Haftungsprozess auch die Verantwortung für die richtige Rechtsanwendung zu überbürden.
Rechtskenntnis und -anwendung sind vornehmlich Aufgabe der Gerichte.
Ein unklarer geschlossener Vergleich kann eine Anwaltshaftung begründen.
BVerfG Karlsruhe, AZ: 1 BvR 399/02, 12.08.2002
Unterlässt es der Berufungsanwalt, auf ein die Rechtsauffassung seines Mandanten stützendes Urteil des Bundesgerichtshofs hinzuweisen, und verliert der Mandant deshalb den Prozess, wird der Zurechnungszusammenhang zwischen dem Anwaltsfehler und dem dadurch entstandenen Schaden nicht deshalb unterbrochen, weil auch das Gericht die Entscheidung des Bundesgerichtshofs übersehen hat.
Die Pflicht des Anwalts zur Rechtsprüfung und zu Rechtsausführungen im Prozess dient auch und gerade dazu, den Mandanten vor Fehlentscheidungen infolge nachlässiger Arbeit des zur Entscheidung berufenen Richters zu bewahren.
BGH Karlsruhe, AZ: IX ZR 179/07, 18.12.2008
Der Versuch, einen Kangal mit Hilfe eines Hundetrainers und unterstützendem Ziehen und Zerren in den Kofferraum eines Twingo zu verbringen, ist nicht tierschutzwidrig, sondern sinn- und hilflos.
Der Hundehalter des Kangal kann einen Hundetrainervertrag nicht deshalb fristlos kündigen, wenn der Kangal sich weigert, an dieser Übung teilzunehmen, weil dem Hund als einzigem Beteiligten aufgefallen war, wie unsinnig diese Übung ist.
AG Essen-Borbeck, AZ: 6 C 72/16, 13.12.2016
Ein Hundetrainervertrag darf nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes und einer vorherigen Abmahnung gekündigt werden. Bloße Spannungen zwischen den Vertragspartnern genügen hierfür noch nicht.
Wird der Vertrag für eine Dauer von einem Jahr ohne Kündigungsmöglichkeit geschlossen, ist diese Regelung wegen Verstosses gegen § 307 Abs. 1 S. 2 BGB unwirksam.
LG Essen, AZ: 19 O 158/16, 03.03.2017
Die Übergabe eines Prospekts kann grundsätzlich eine mündliche Beratung ersetzen, sofern der Prospekt nach Form und Inhalt geeignet ist, dass die nötige Information verständlich und wahrheitsgemäß vermittelt werden. Er muss dem Anlageinteressenten rechtzeitig vor dem Vertragsschluss unstreitig übergeben werden, und zwar so, dass sein Inhalt zur Kenntnis genommen werden kann.
LG Kempten, AZ: 23 O 1063/13, 04.02.2015
Ein Unternehmen ist bereits bei Vertragsabschluss dazu verpflichtet, den Vertragspartner ausgiebig zu beraten und aufzuklären, wenn es sich dazu verpflichtet diesem eine Standard- und Spezialsoftware zu liefern und zu installieren, bei dem der Datentausch zwischen dem Warenwirtschaftssystem des Bestellers und seinen Kunden ermöglicht werden soll. Hierzu gehörte insbesondere die Überprüfung der Kompatibilität der zu verbindenden Warenwirtschaftssysteme.
OLG Hamm, AZ: 12 U 26/07, 08.08.2007
Ein Hundetrainer hat auch dann einen Anspruch auf seine Vergütung, wenn er keine behördliche Erlaubnis zum gewerblichen Hundetraining besitzt. Denn § 11 Abs. I Nr. 8 TierSchG stellt kein Verbotsgesetz i.S.d. § 134 BGB dar.
AG Bottrop, AZ: 8 C 135/17, 18.01.2018
Die Haftung ist in solchen Fällen stillschweigen beschränkt, in denen ein Helfer aus reiner Gefälligkeit für jemand anderen tätig wird, weil der Helfer keine rechtsgeschäftliche Verpflichtung bezüglich der Leistung übernehmen will.
AG Plettenberg, AZ: 1 C 345/05, 03.11.2006
Ausnahmsweise kann wie beim Rücktritt nach § 323 IV BGB ein Schadenersatzanspruch schon vor Fälligkeit gegeben sein, und zwar immer dann, wenn die Voraussetzungen eines Schadenersatzanspruchs statt der Leistung offensichtlich eintreten werden.
BGH Karlsruhe, AZ: X ZR 151/00, 28.01.2003
Ein Rechtsanwalt haftet nicht auf Schadensersatz, wenn er in einem aussichtlosen Verfahren zur Vermiedung weiterer Kosten die Klageforderung anerkennt. Dies gilt auch dann, wenn seine Bevollmächtigung zur Prozessführung bestritten wird.
Auch eine unterbliebene Streitverkündung, die für das Klageverfahren völlig irrelevant ist, ändert daran nichts.
LG Essen, AZ: 18 O 191/18, 25.09.2019
In diesem Urteil entschied der BGH, dass es sich bei dem Vertrag mit dem Betreiber eines sog. Video-Partnerportals um einen Dienstvertrag handelt. Dies hat zur Konsequenz, dass die §§ 627 Abs. 1, 628 Abs. 1 S.1, 3 BGB zur vorzeitigen Kündigung Anwendung finden.
Zugleich hat der BGH die von der Beklagten verwandte AGB-Klausel, nach welcher abweichend von § 628 Abs. 1 S.1, 3 BGB im Falle der Kündigung durch den Kunden die vertraglich vereinbarte volle Vergütung unabhängig von der Erbringung der durch den Dienstberechtigten geschuldeten Leistungen geschuldet sein soll.
BGH Karlsruhe, AZ: III ZR 93/09, 08.10.2009