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Urteile zu Kategorie: Zwangsvollstreckung

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Die Änderung von § 10 Abs. 1 Nr. 2 und § 156 Abs. 1 ZVG durch das Gesetz zur Änderung des WEG und anderer Gesetze vom 26. März 2007 hat nicht zur Folge, dass die Hausgeldforderungen der Wohnungseigentümergemeinschaft nicht mehr als Ausgaben der Verwaltung zu erfüllen wären.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 43/09, 15.10.2009
Die von dem Schuldner in einem Zwangsversteigerungsverfahren gezahlten Hausgelder vermindern im Unterschied zu den Zahlungen ablösungsberechtigter Dritter nach § 268 BGB nicht den Höchstbetrag nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 ZVG, bis zu dem die Hausgeldansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft aus der Rangklasse 2 zu befriedigen sind.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 194/11, 14.06.2012
Der Zwangsverwalter einer Mietwohnung ist dem Mieter gegenüber zur Herausgabe einer Mietkaution, die der Vermieter vom Mieter erhalten, aber nicht an den Zwangsverwalter ausgefolgt hat, nicht verpflichtet, wenn das Mietverhältnis dadurch beendet wird, dass der Mieter das Eigentum an der Wohnung durch Zuschlag in der Zwangsversteigerung selbst erwirbt. Es fehlt bereits an der Passivlegitimation.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 189/09, 09.06.2010
Der Ersteher eines Grundstücks, das nach vorangegangener Zwangsverwaltung zwangsversteigert worden ist, ist nicht Rechtsnachfolger des früheren Zwangsverwalters. Er kann die Herausgabe eines vom Zwangsverwalter erwirkten Räumungstitel nicht verlangen
BGH Karlsruhe, AZ: VII ZB 47/10, 14.06.2012
In der Insolvenz eines Wohnungseigentümers ist die Wohnungseigentümergemeinschaft wegen der nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG bevorrechtigten, vor der Insolvenzeröffnung fällig gewordenen Hausgeldansprüche ohne die Notwendigkeit einer vorherigen Beschlagnahme des Wohnungseigentums absonderungsberechtigt. Fehlt es an einem vollstreckbaren Titel, kann der Insolvenzverwalter auf Duldung der Zwangsvollstreckung verklagt werden.
BGH Karlsruhe, AZ: IX ZR 120/10, 21.07.2011
Den Insolvenzverwalter trifft keine insolvenzspezifische Pflicht, Masseunzulänglichkeit zu dem Zweck rechtzeitig anzuzeigen, dass nachfolgende Wohngeldansprüche einer Wohnungseigentümergemeinschaft als Neumasseschuld bevorzugt zu befriedigen sind.
BGH Karlsruhe, AZ: IX ZR 220/09, 21.10.2010
Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann gegen den teilenden Eigentümer einen Anspruch auf Duldung der Zwangsvollstreckung wegen Wohngeldrückständen bei Eintragung einer Auflassungsvormerkung zu Gunsten des Wohnungskäufers besitzen; §§ 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG, 16 Abs. 2 WEG.
LG Berlin I, AZ: 55 S 87/10, 28.09.2010
1. Der Nachweis der Mindesthöhe gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 ZVG ist auch noch während des Vollstreckungsverfahrens entweder durch eine Mitteilung des Finanzamts auf ein Ersuchen des Vollstreckungsgerichts nach § 54 Abs. 1 Satz 4 GKG oder durch die Feststellung des Verkehrswerts nach § 74a Abs. 5 Satz 1 ZVG möglich.

2. Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann einem eigenen Zwangsversteigerungsverfahren, das im Rang nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 ZVG betrieben wird, im Rang nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG beitreten.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 178/08, 14.05.2009
Die Kürzung einer Funkantenne stellt eine vertretbare Handlung gem. § 887 ZPO dar. Der Umfang der Kürzung kann in Ermangelung einer genauen Titulierung durch richterliche Schätzung erfolgen.
LG Düsseldorf, AZ: 25 T 425/09, 06.08.2009
Erstellt der Verwalter trotz eines Titels gegen ihn die Jahresabrechnung nicht, kann der vollstreckende Wohnungseigentümer einen Hausverwalter mit der Erstellung der Abrechnungen beauftragen, § 887 Abs. 1 ZPO und hierfür einen Vorschuss über die voraussichtlichen Kosten gem. § 887 Abs. 2 ZP0 beantragen, welche als Geldforderung zu vollstrecken ist.

Der Verwalter ist ferner verpflichtet, die zur Erstellung der Jahresabrechnung notwendigen Unterlagen an den Gläubiger vorübergehend herauszugeben.
AG Bottrop, AZ: 20 C 55/11, 01.08.2012
Einem Wohnungseigentümer steht kein Selbsthilferecht gem. § 910 BGB bei überhängenden Zweigen und Ästen der Bepflanzung eines Miteigentümers zu.

Im Falle einer Beeinträchtigung des Überwuchses gem. §§ 13, 14 22 WEG muss er erst die Gerichte gem. §§ 43 WEG anrufen.
OLG Düsseldorf, AZ: 3 Wx 79/01, 27.12.2001
Bei erfolgreichen Anfechtungsverfahren nach dem WEG (n.F.) sind die Kosten des Verfahrens den unterlegenen Wohnungseigentümern nach dem Verhältnis der auf sie entfallenden Miteigentumsanteile aufzuerlegen.

Die Vorschrift des § 100 Abs. 1 ZPO ist einschränkend auszulegen und sowohl für das Außenverhältnis (der Beklagten zu den Klägern) wie auch für das Innenverhältnis (der Beklagten untereinander) eine einheitliche Quotierung vorzunehmen.
AG Kerpen, AZ: 26 C 19/10, 19.07.2010
Haben die zur Eintragung der Zwangshypothek vorgelegten Titel keine Forderungen der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) zum Inhalt, sondern weisen sie als Gläubiger die "übrige Wohnungseigentümer" aus, handelt es sich hierbei um Dritte.

Bei einer als Berechtigten im Grundbuch eingetragenen "WEG" handelt es sich um ein anderes Rechtssubjekt als das (die) in den Titeln ausgewiesene(n) ("übrige Eigentümer").
OLG München, AZ: 34 Wx 146/13, 25.04.2013
Erwirbt ein Eigentümer Wohnungseigentum freihändig von dem Insolvenzverwalter, geht das Absonderungsrecht hinsichtlich der von dem Vorrecht des § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG erfassten Hausgeldforderungen unter und setzt sich im Wege der dinglichen Surrogation an dem Veräußerungserlös fort.

Insoweit muss der neue Eigentümer anders als der Insolvenzverwalter die Zwangsvollstreckung wegen Verbindlichkeiten des Voreigentümers nicht dulden.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 209/12, 13.09.2013
Eine (Auflassungs-) Vormerkung ist im Zwangsversteigerungsverfahren wie ein Recht der Rangklasse 4 des § 10 Abs. 1 ZVG zu behandeln.

Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft, die die Zwangsversteigerung aus der Rangklasse 2 des § 10 Abs. 1 ZVG betreibt, sind gegenüber einer Auflassungsvormerkung stets vorrangig. Diese ist nicht im geringsten Gebot zu berücksichtigen und erlischt mit dem Zuschlag; erwirbt der Vormerkungsberechtigte nach der Beschlagnahme das Eigentum, ist das Verfahren fortzusetzen und nicht gemäß § 28 Abs. 1 Satz 1 ZVG einzustellen.

Im Ergebnis setzt sich danach das Vorrecht der Wohnungseigentümergemeinschaft, die die Zwangsversteigerung aus Rechten der Rangklasse 2 des § 10 Abs. 1 ZVG betreibt, gegenüber einer Auflassungsvormerkung stets durch.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 123/13, 09.05.2014
Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann dem wegen Hausgeldrückständen in der Rangklasse 5 (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 ZVG) angeordneten Zwangsversteigerungsverfahren später in der Rangklasse 2 (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG) beitreten, wenn die Finanzbehörde dem Vollstreckungsgericht auf sein zu stellendes Ersuchen nach § 54 Abs. 1 Satz 4 GKG den Einheitswertbescheid vorgelegt und sie die übrigen Voraussetzungen nach § 10 Abs. 3 Satz 3 ZVG glaubhaft gemacht hat.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 13/08, 17.04.2008
Ein Gläubiger des eingetragenen Eigentümers kann unter dem Gesichtspunkt der Information über Zugriffsmöglichkeiten im Wege der Zwangsvollstreckung ein berechtigtes Interesse an der umfassenden Einsichtnahme in das Grundbuch eines Wohnungseigentümers grundsätzlich geltend machen, und zwar entgegen der Ansicht des Grundbuchamts auch dann, wenn er noch keinen Vollstreckungstitel hat.
KG Berlin, AZ: 1 W 6/16, 21.01.2016
Geht das in § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG verbriefte Vorrecht auf Befriedigung aus dem Grundstück infolge einer freihändigen Veräußerung des Insolvenzverwalters unter, setzt sich das ursprünglich bestehende Absonderungsrecht aus § 49 InsO i.V.m. § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG im Wege der dinglichen Surrogation an dem Veräußerungserlös fort und ist durch den Beklagten hieraus abzugelten.
AG Bochum, AZ: 94 C 12/16, 22.04.2016
Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann von dem ihr Absonderungsrecht bestreitenden Insolvenzverwalter jedenfalls dann Duldung der Zwangsvollstreckung in das Wohnungseigentum analog § 1147 BGB verlangen, wenn ihre Forderungen die Wertgrenze des § 10 Abs. 3 S. 1 ZVG überstiegen haben sollten.

Die Ausgestaltung des Vorrechts in § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG und der mit der Einführung der Vorschrift verfolgte Zweck lassen für den Fall einer freihändigen Veräußerung durch den Insolvenzverwalter zu dem Ergebnis kommen, dass das Absonderungsrecht durch die Veräußerung untergeht.
LG Landau i. d. Pfalz, AZ: 3 S 11/12, 17.08.2012
Die Verurteilung des Verwalters einer Wohnungseigentümergemein-schaft zur Erstellung einer Jahresabrechnung nach § 28 Abs. 3 WEG für Kalenderjahre, in denen er die Verwaltung geführt hat, ist als Verurteilung zur Vornahme einer nicht vertretbaren Handlung gemäß § 888 Abs. 1 Satz 1 ZPO durch Androhung von Zwangsmitteln und nicht als Verurteilung zur Vornahme einer vertretbaren Handlung gemäß § 887 Abs. 1 ZPO im Wege der Ersatzvornahme zu vollstrecken.
BGH Karlsruhe, AZ: I ZB 5/16, 23.06.2016
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