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Exotische Haustiere müssen mit dem Vermieter abgesprochen werden.
LG Essen, AZ: 1 S 497/90, 21.12.1990
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Ist laut Mietvertrag die Haltung von Haustieren gestattet, ist damit gemeint, dass man einen großen oder zwei kleine Hunde oder ein zwei Katzen halten darf. Die Haltung von Schlangen, Spinnen, Reptilien, Insekten, Raubkatzen, Affen etc. bedarf prinzipiell der Erlaubnis des Vermieters. Dies gelte auch für Ratten, die zwar Kleintiere sind, aber bei den Nachbarn Ekelgefühle auslösen könnten.
Kommentar von std. iur. Anna Theis :
Das Urteil ist sehr zu begrüßen, denn Schlangen, Spinnen etc. sind keine Tiere, die man üblicherweise hält und die auch Angst und Ekel bei Mitmietern auslösen können. Dass der Vermieter um Erlaubnis gefragt werden muss, ist daher nur rechtens.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von std. iur. Anna Theis
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