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Zur fristlosen Kündigung eines psychisch erkrankten Mieters; §§ 543 Abs. 1, 569 Abs. 2, 574 Abs. 1 BGB; 721 ZPO
AG Berlin-Wedding, AZ: 7 C 148/12, 25.06.2013
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BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 218/03, 08.12.2004
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: psychisch krank Psychopath Kündigung Miete Mietverhältnis Mietvertrag Belästigung andere Mieter rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Abwägung Beeinträchtigung ständige Beleidigung Bedrohung Bedrohungen Verletzungen HAndgreiflichkeiten Tätlichkeiten Störungen Lräm nächtliche Ruhestörung Nachtruhe
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