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§ 16 Abs. 3 gestattet nur die Änderung des Kostenverteilerschlüssels, nicht aber die Begründung neuer Verbindlichkeiten
LG Düsseldorf, AZ: 25 S 99/12, 06.03.2013
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BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 162/10, 01.04.2011
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BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 114/09, 15.01.2010
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AG Bottrop, AZ: 20 C 31/08, 30.10.2008
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AG Marl, AZ: 34 C 6/07, 13.08.2008
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Anfechtungsklage Rechtsanwalt Frank DOhrmann Nebenkosten betriebskosten Änderung Eigentümerversammlung Bottrop Beschlusskompetenz fehlende BeschlussfaSSSUNG
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