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Nur bei der Neuwahl eines Verwalters müssen drei Vergleichsangebote eingeholt werden; § 26 WEG
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 96/10, 01.04.2011
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Bei einer Neubestellung eines Verwalters ist die Einholung von Alternativangeboten anderer Verwalter und deren Übersendung an die Wohnungseigentümer erforderlich (vgl. OLG Hamm, ZMR 2009, 58, 59).

Dies gilt nicht bei der Wiederbestellung des amtierenden Verwalters, es sei denn, seit der Erstbestellung des wieder zu bestellenden Verwalters hat sich der Sachverhalt verändert (vgl. BayObLG, WuM 1993, 488, 489; OLG Hamburg, ZWE 2002, 483, 484 unter 3; OLG Schleswig, NJW-RR 2006, 1525, 1526).
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Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
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