Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Schwackeliste ist ausreichende Schätzgrundlage für Mietwagenkosten; §§ 249, § 254 Abs. 2 BGB; 287 ZPO
AG Frankfurt am Main, AZ: 32 C 1718/11, 06.06.2012
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. dazu BGH VI ZR 293/08, Urteil vom 18.05.2010) darf der Tatrichter bei der Beurteilung der Erforderlichkeit von Mietwagenkosten in Ausübung des Ermessens nach § 287 ZPO den "Normaltarif grundsätzlich auf der Grundlage von Listen oder Tabellen, die bei der Schadensschätzung Verwendung finden können, ermitteln.

Zu Listen der vorgenannten Art gehört auch der Schwacke-Mietpreisspiegel, so dass es grundsätzlich nicht rechtsfehlerhaft ist, den Normaltarif auf der Grundlage des gewichteten Mittels des Schwackemietpreisspiegels im Postleitzahlengebiet des Geschädigten zu ermitteln.

Internetanmietungen stellen dagegen keine geeignete Vergleichsgrundlage dar, da die Voraussetzungen einer Internetanmietung nicht vergleichbar sind mit den Voraussetzungen einer Vorortanmietung. So setzt die Internetanmietung eine Vorabreservierung voraus und die Anmietzeit ist von Anfang an befristet.

Auch bei einem acht Jahre alten PKW kann eine merkantile Wertminderung in Betracht kommen.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Verkehrsunfall Mietwagen Mietfahrzeug Ersatzfahrzeug Miete Schadenersatz Schadensersatz Verbringekosten verbringung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Schätzung Sachverständiger Sachverständigengutachten Bottrop Mietpreisspiegel Schwacke haftpflichtversicherung