Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Unbestimmter Kostenverteilerschlüssel in der Teilungserklärung ist nichtig; §§ 10 Abs. 3, 16 Abs. 1, 2 und 3 WEG, 139 BGB
AG Berlin-Charlottenburg, AZ: 73 C 156/12, 17.05.2013
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
1. Ein in der Teilungserklärung vereinbarter Schlüssel, wo nach der jeweiligen Wohnfläche abzurechnen ist, ist mangels Bestimmtheit nichtig, da es unterschiedliche Methoden der Flächenberechnung gibt.

2. Den Eigentümern steht es nicht frei, eine derart unbestimmte Klausel durch einen Beschluss nach § 16 Abs. 3 WEG zu konkretisieren. § 16 Abs. 3 WEG eröffnet nämlich nur eine Beschlusskompetenz für die dort aufgeführten Betriebs- und Verwaltungskosten. Für einen Beschluss, der sämtliche Kosten nach einem neuen Maßstab umlegt, fehlt nach wie vor die Beschlusskompetenz.

3. Die Kosten sind mangels wirksamer anderweitiger Vereinbarung gemäß § 16 Abs. 1 und 2 WEG nach Miteigentumsanteilen zu verteilen.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: ANfechtungsklage 46 WEG Beschlusskompetenz Wohnungseigentümerversammlung Eigentümerversammlung rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Kostenverteilung Kostenverteilerschlüssel Änderung