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Verwalter ist nicht Erfüllungsgehilfe der Wohnungseigentümergemeinschaft im Verhältnis zu einem geschädigten Wohnungseigentümer; §§ 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG, 278 BGB
LG Köln, AZ: 29 S 60/10, 10.03.2011
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Der Verwalter nimmt seine Verpflichtungen aus § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG als eigene ihm vom Gesetz zugewiesene Aufgabe wahr und wird dabei im Übrigen für die gesamte Gemeinschaft tätig.

Er tritt indes im Verhältnis zum geschädigten Wohnungseigentümer nicht als Erfüllungsgehilfe der übrigen Wohnungseigentümer bzw. der Wohnungseigentümergemeinschaft auf (Bärmann-Merle, WEG, 11. Aufl., § 27 Rn.27; Niedenführ, WEG, 8. Aufl., § 27 Rn.114; OLG Hamm, ZWE 2008,133; OLG Düsseldorf, ZMR 1999,423; BayObLG WE 2004,27; OLG Koblenz Beschuss vom 6.1.2010 - 2 U 781/09).
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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