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Fehlerhafte Heizkostenabrechnung führt zu Anfechtung der Jahresabrechnung; §§ 7 Abs. 1 S. 4, 9a HeizkVO; 21 Abs. 3, 4 WEG
AG Bonn, AZ: 27 C 136/12, 21.12.2012
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§§ 7 Abs. 1 S. 4, 9a HeizkVO; 21 Abs. 3, 4 WEG
Eine in der Jahresabrechnung enthaltene Heizkostenabrechnung widerspricht ordnungsgemäßer Verwaltung, § 21 Abs. 3, Abs. 4 WEG, wenn die Heizkostenverteiler, nach deren Erfassungswerten die Heizkosten umgelegt worden sind, den tatsächlichen Verbrauch nicht ordnungsgemäß erfasst haben.

Es ist nicht zu beanstanden, wenn die in der Teilungserklärung enthaltenen Flächenangaben Abweichungen zu den tatsächlichen Größen aufweisen, sofern nicht ersichtlich ist, dass die Wohnungen der Kläger hiervon überdurchschnittlich benachteiligt würden.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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