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Kostenlast des Gläubigers für einen in das Ermessen des Gerichts gestellten Ordnungsmittelantrag unter Angabe eines Mindestbetrages; §§ 92, 890, 891 S. 2 ZPO
OLG Köln, AZ: 6 W 77/13, 27.06.2013
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Kommentar von RA Frank Dohrmann, Bottrop:
Die Entscheidung des OLG Köln ist noch nicht rechtskräftig, so dass abzuwarten bleibt, ob der BGH die Rechtsauffassung des OLG Köln bestätigt oder bei der bisher herrschenden Meinung verbleibt (OLG Hamm, GRUR 1994, 83, 84).
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Ordnungsgeld Zwangsgeld Ordnungsmittelantrag Zwangsvollstreckung Wiederholung Rechtsanwalt frank DOhrmann Kosten Bezifferung
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