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Zum wirksamen Zugang einer im Prozess erklärten Kündigung §§ 174 BGB, 4, 7 KSchG
LAG Frankfurt am Main, AZ: 7 Sa 800/11, 06.02.2012
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Eine ausgesprochene Kündigung des beklagten Arbeitgebers im laufenden arbeitsgerichtlichen Verfahren geht dem Kläger über das Arbeitsgericht zu, denn sie ist durch Übersendung an den Prozessbevollmächtigten angesichts dessen anwaltlicher Pflicht, den Schriftsatz an seinen Mandanten zu übermitteln, so in den Machtbereich des Empfängers gelangt, dass unter normalen Umständen mit der Kenntnisnahme zur rechnen war.

Sollte der Kläger seinem Prozessbevollmächtigten den Auftrag erteilt haben, ihm keinen Schriftsatz zuzuleiten, ist ihm dies im Sinne einer Zugangsvereitelung zuzurechnen.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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