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Beauftragung eines Umzugsunternehmens durch Gerichtsvollzieher im Rahmen der Zwangsvollstreckung (Räumung) einer Wohnung kann den Straftatbestand der Untreue erfüllen; § 266 Abs. 1 StGB
KG Berlin, AZ: 121 Ss 10/13, 19.02.2013
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Untreue Vollstreckung Wohnung Mieter vermieter Kosten Spedition Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Gerichtsvollzieherin Obergerichtsvollzieherin Zwangsräumung Vorschuss
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