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Bei fehlerhafter Parteibezeichnung ist der tatsächliche Prozessgegner im Wege der Auslegung als Partei zu ermitteln, der falsche Beklagte ist bei Kostentragungslast des Klägers aus dem Verfahren zu entlassen; §§ 50, 91 Abs. 1 S. 1 ZPO
BGH Karlsruhe, AZ: X ZR 144/06, 27.11.2007
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LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 T 60/12, 26.04.2013
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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