Detailansicht Urteil
Keine Klageänderung bei irrtümlicher Benennung eines ehemaligen Mitglieds der Eigentümergemeinschaft im Passivrubrum; Zum Kostenerstattungsanspruch eines Scheinbeklagten; §§ 45 Abs. 1 WEG; 91, 574 Abs. 1 Nr. 2, 574 Abs. 2 und 3 ZPO
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 T 60/12, 26.04.2013
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 162/11, 14.12.2012
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 230/10, 01.04.2011
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 140/10, 21.01.2011
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 62/09, 05.03.2010
-
BGH Karlsruhe, AZ: X ZR 144/06, 27.11.2007
Ähnliche Urteile
-
OLG Koblenz, AZ: 3 W 503/13, 12.09.2013
-
BGH Karlsruhe, AZ: II ZB 9/09, 31.05.2010
-
BGH Karlsruhe, AZ: XII ZB 226/03, 12.05.2004
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Teilrechtsfähigkeit teilrechtsfähig WEG Eigentümergemeinschaft Parteiwechsel Klagehäufung Klageänderung Rubrum Rubrumsberichtigung Klagefrist Begründungsfrist nachträgliche Eigentümerliste Nachreichen Frank Dohrmann Rechtsanwalt Bottrop Parteibezeichnung Berichtigung Oberhausen Parteistellung Klageumstellung mündliche Verhandlung Gericht Gerichtstermin Klageänderung zulässige
Ähnliche Urteile
- Wohnungseigentümer kann als Nebenintervenient einer Anfechtungsklage dem Anerkenntnis der Gemeinschaft widersprechen; §§ 44 Abs. 4 WEG, 69 ZPO
- Anfechtungs- und Beschlussersetzungsklagen sind gegen die Gemeinschaft, nicht gegen den Verwalter zu richten; § 44 WEG
- Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage sind gleicher Streitgegenstand/ Anfechtungsfrist trotz falscher Beklagten gewahrt?
- Beschlussanfechtungsklage gegen falsche Partei gerichtet: Klageabweisung oder Rubrumsberichtigung? - § 45 Satz 1 WEG
- Zur Kostenerstattung nach Rücknahme einer Anfechtungsklage gegen falsche Partei; §§ 44 WEG; 269 Abs. 3 ZPO
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Sondereigentum Garage Wirtschaftsplan Veränderung Miete Eigentümerversammlung Protokoll Beirat Verkehrsunfall Teilungserklärung Nachbarrecht Abmahnung Makler Gemeinschaftseigentum Schimmel Jahresabrechnung Wohnungseigentümer Beschluss Nutzungsentschädigung Gegenabmahnung Tierhaltung Verwalter Treppenlift Kündigung Anfechtungsklage Eigenbedarfskündigung Einstimmigkeit Kurioses Organisationsbeschluss Abschleppen Arzthaftung Mietminderung Verwaltungsbeirat Wurzeln Telefonwerbung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
Ob die Beauftragung eines Rechtsanwaltes erforderlich war, soll dem Kostenfestsetzungsverfahren vorbehalten bleiben.
Dies begründet für einen klagenden Wohnungseigentümer ein erhebliches Prozessrisiko. Denn insbesondere in größeren Wohnungseigentümergemeinschaften mit häufigen Eigentümerwechseln besteht die Gefahr, dass trotz aller Sorgfalt und zwischenzeitlicher Grundbucheinsicht bis zur Anhängigkeit der Klage ein erneuter Wechsel eines Eigentümers statgefunden hat.
Viele Amtsgerichte verlangen sogar entgegen § 44 Abs. 1 S. 2 WEG eine Eigentümerliste bereits mit der Klageeinreichung und stellen die Klage nicht nur an den Verwalter zu, wie es § 45 WEG auch ausdrücklich vorsieht, sondern auch noch zusäzulich an alle Wohnungseigentümer.
Wird die Liste nicht rechtzeitig eingereicht, droht sogar eine Verfristung gem. § 167 ZPO. Da hilft auch der vom BGH (V ZR 162/11) vorgeschlagene Lösungsweg, dem Verwalter per Antrag analog § 142 ZPO über das Amtsgericht aufzugeben, eine aktuelle Eigentümerliste einzureichen, nicht immer weiter, wenn die Rechtsprechung des BGH bei vielen Amtsgerichten noch nicht angekommen ist.