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Wäschetrocknen in der Wohnung erlaubt
AG Düsseldorf, AZ: 53 C 1736/08, 23.07.2008
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Vermieter dürfen Mietern das Wäschetrocknen in der Wohnung nicht verbieten. Einen Unterlassungsanspruch kann der Vermieter nicht erheben, weil dies nur in Fällen eines vertragswidrigen Gebrauches der Wohnung möglich ist. Dieser liege hier aber nicht vor.

Auch spielt es keine Rolle, dass eine bestimmte Waschordnung in der Hausordnung festgelegt ist, da eine Hausordnung nur das Verhalten der Mieter untereinander zu regeln habe. Soweit sich das Trockenaufkommen im Rahmen des Üblichen hält und der Mieter ausreichend lüftet, um Schimmelbildung vorzubeugen, sei gegen Wäschetrocknen in der Wohnung nichts einzuwenden.

Auch ein "unangenehmer Geruch" im Treppenhaus rechtfertige das Verbot zum Wäschtrocknen nicht, weil der Eindruck, es liege "unangenehmer Geruch" vor, subjektiv sei.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von std. iur. Anna Theis
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