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Das in § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG enthaltene Vorrecht begründet kein dingliches Recht der Wohnungseigentümergemeinschaft.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 209/12, 13.09.2013
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Kommentar von RA Frank Dohrmann, Bottrop:
Die überaus umfassend begründete Entscheidung des BGH belegt die Schwieirgkeit des vorliegenden Sachverhalts. Der BGH musste wieder einmal eine Entscheidung treffen, wem die vermeintlichen Vorteile des § 10 ZVG im Insolvenzverfahren zugute kommen. Diesmal hat sich der BGH - wohl zu Recht - zugunsten des neuen Wohnungseigentümers der im freihändigen Kauf vom Insolvenzverwalter erworbenen Eigentumswohnung entschieden.
Verbundene Urteile
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BGH Karlsruhe, AZ: IX ZR 120/10, 21.07.2011
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BGH Karlsruhe, AZ: IX ZR 220/09, 21.10.2010
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Wohngelder Hausgelder Verzug Schuldner Insolvenz Veräußerung Insolvenzverwalter freihändiger verkauf Haftung Altschulden Altverbindlichkeiten Rechtsanwalt frank Dohrmann Bottrop
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