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Anfechtungsklage muss sich auch gegen werdende Wohnungseigentümer richten, anderenfalls ist sie unzulässig; § 46 Abs. 1 Satz 1 WEG
AG Wiesbaden, AZ: 92 C 2752/11, 08.04.2013
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Kommentar von RA Frank Dohrmann, Bottrop:
Die Entscheidung des AG Wiesbaden ist eine Selbstverständlichkeit. Sie entspricht dem Gesetzeswortlaut des § 46 WEG und der Rechtsprechung des BGH.
Verbundene Urteile
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BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 80/15, 11.12.2015
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BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 99/10, 20.05.2011
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Anfechtungsklage Wohnungseigentümer Zulässigkeit Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Parteibezeichnung Angabe im Rubrum
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