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kein Aufwendungsersatz des in eigener Sache wegen eines Wettbewerbsverstoß abmahnenden Rechtsanwalt; §§ 683 BGB; 1, 3, 13 Abs. 6 UWG
BGH Karlsruhe, AZ: I ZR 2/03, 06.05.2004
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BGH Karlsruhe, AZ: VI ZR 175/05, 12.12.2006
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Abmahnung erstattung Kosten Abmahnkosten Abmahngebühren Rechtsanwaltskosten Rechtsanwaltkosten 12 UWG GOA Geschäftsführung ohne Auftrag Interesse Schadenersatz Schadensersatz RechtsanwalT Frank DOhrmann Bottrop
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