Detailansicht Urteil
Vermieter muss beim Wäremcontracting nicht die Rechnung des Vorlieferanten vorlegen; §§ 259, 556 Abs. 3 Satz 1, 5 und 6 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 322/12, 03.07.2013
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechnungslegung Unterlagen Einsichtsrecht Belegprüfung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Contractor
Ähnliche Urteile
- Belegeinsicht verweigert: Mieter kann Betriebskostennachzahlung verweigern; §§ 259, 556 BGB
- Belege der Betriebskostenabrechnung sind beim Vermieter einzusehen; § 535 Abs. 2 BGB
- Pauschale oder Betriebskostenvorauszahlung? - Unklarheit geht zu Lasten des Vermieters; §§ 305c, 556 BGB
- Bei fehlender Angabe der zu zahlenden Betriebskosten gilt die Betriebskostenverordnung auch ohne Nennung als vereinbart; §§ 556 abs. 1 und 2 BGB
- Zur Vereinbarng der Betriebskosten genügt Verweis auf die Betriebskostenverordnung; §§ 535, 556 BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Schimmel Nachbarrecht Telefonwerbung Wohnungseigentümer Kurioses Wirtschaftsplan Nutzungsentschädigung Organisationsbeschluss Protokoll Jahresabrechnung Beirat Tierhaltung Wurzeln Abschleppen Treppenlift Abmahnung Beschluss Makler Anfechtungsklage Sondereigentum Arzthaftung Eigenbedarfskündigung Verwaltungsbeirat Einstimmigkeit Gemeinschaftseigentum Teilungserklärung Kündigung Mietminderung Verkehrsunfall Verwalter Miete Gegenabmahnung Veränderung Eigentümerversammlung Garage
Social Networks
Unsere Autoren
![Frank Dohrmann](img/iurado/autor-dohrmann.png)
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
![Stefan Specks](img/iurado/autor-specks.png)
Rechtsanwalt
Düsseldorf
![Liubov Zelinskij-Zunik](img/iurado/autor-zelinskij.png)
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!