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Schadensersatz des Mieters wegen mängelbedingtem Umzug auch bei formell unwirksamer Kündigung begründet; § 536a Abs. 1 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 191/12, 03.07.2013
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Kommentar von RA Frank Dohrmann, Bottrop:
Die auf dem ersten Blick etwas merkwürdige Entscheidung des BGH wird verständlicher, wenn man sich verdeutlicht, dass das Recht des Mieters zur Kündigung des Mietverhältnisses wegen Mietmängel losgelöst von den Schadensersatzansprüchen zu sehen ist.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Schadenersatz Schimmel Feuchtigkeit Mängel Wohnung vermieter Mieter Mietvertrag Umzug Auszug Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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