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Erstattungen aus einer Betriebs- und Heizkostenabrechnung aus einem Mietvertrag stellen Einkommen i.S.d. § 11 SGB II dar.
BSG Kassel, AZ: B 14 AS 188/11 R, 16.10.2012
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BGH Karlsruhe, AZ: IX ZR 310/12, 20.06.2013
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Arbeitslosengeld II - Minderung der Unterkunfts- und Heizkosten durch Rückzahlung bzw Gutschrift nach Nebenkostenabrechnung auch bei Insolvenz des Leistungsempfängers - kein Verfügungsverbot - Rückzahlung nicht Teil der Insolvenzmasse - Pfändungsschutz Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop Mieter Vermieter Mietrecht Nebenkostenabrechnung Sozialrecht Leistungsempfänger Pfändungsfreigrenze Rückzahlung Nachzahlung Vorschuss Erstattung Schuldner Gläubiger Drittschuldner Rechtsanwalt Frank DOhrmann unpfändbarkeit Zwangsvollstreckung
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