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Zum Streitwert einer Klage auf zukünftige Nutzungsentschädigung, §§ 546a BGB, 3 ZPO
AG Bottrop, AZ: 8 C 507/12, 11.12.2012
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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Die obergerichtliche Rechtsprechung (vgl. OLG Dresden 5 W 745/12 und OLG Celle 2 W 32/14 m.w.N.) hält einhellig einen Streitwert von einer Jahresmiete für angemessen.