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Parabolantenne auf dem Balkon - Einzelfall entscheidet
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 5/05, 16.11.2005
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In Fällen, bei denen der Mieter eine Parabolantenne anbringen will, obwohl er Kabelfernsehen empfängt, und der Vermieter dieses Vorhaben nicht gestattet, treffen zwei Grundrechte aufeinander: das Recht auf Information des Mieters und das Eigentumsrecht des Vermieters.
Da grundsätzlich keines der beiden Rechte einen Vorrang hat, muss geprüft werden, ob durch den Kabelanschluss das Informationsinteresse des Mieters ausreichend bedient ist, oder ob es zusätzlich einer Antenne bedarf.
Kommentar von std. iur. Anna Theis :
Die ausländischen Senderpakete, die man bei Kabelfernsehanbietern kaufen kann, sollten eigentlich ausreichen, um dem Informationsinteresse der Mieter genug zu tun.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von std. iur. Anna Theis
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