Detailansicht Urteil
Anschaffung einer Videoüberwachungsanlage in einer Eigentümergemeinschaft ist nicht immer zustimmungspflichtig, §§ 22 I, 14 Nr. 1, 21 Abs. 8 WEG, 6b BDSG
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 220/12, 24.05.2013
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 210/10, 08.04.2011
-
OLG Köln, AZ: 16 Wx 13/07, 09.05.2007
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: 6 b BDSG Überwachungskamera Kontrolle Überwachung Abschreckung Aufklärung Präventivmassnahmen WEG Eigentümergemeinschaft bauliche Veränderung Negativbeschluss Anfechtung Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop Videoanlage Minus weitergehender Antrag Vorbefassung Eigentümerversammlung Beschlussfassung Abstimmung Negativbeschluss Ablehnung Mehr oder Weniger
Ähnliche Urteile
- Erhöhung der Erhaltungsrücklage durch Sonderumlage auch ohne Kostenvoranschläge möglich; § 19 WEG
- Drei Vergleichsangebote nicht immer erforderlich / Zur Kostenerstattung nicht beschlossener Instandsetzungsmaßnahmen / Sonderumlage zur Bildung einer Rücklage?
- Obsiegender Anfechtungskläger muss Kosten der Gemeinschaft anteilig mittragen; §§ 16 Abs. 2, 28 WEG
- Streitwert der Anfechtung einer Jahresabrechnung richtet sich nach tatsächlicher Auswirkung auf die klägerische Abrechnung
- Garageneigentümer müssen Garagentore selber Instand setzen / abweichende Kostenregelung in der Teilungserklärung ist nicht mehr wirksam; §§ 16 Abs. 2, 47 WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Nutzungsentschädigung Telefonwerbung Wurzeln Kurioses Eigentümerversammlung Miete Kündigung Sondereigentum Veränderung Jahresabrechnung Schimmel Wohnungseigentümer Abschleppen Eigenbedarfskündigung Anfechtungsklage Verwaltungsbeirat Beschluss Wirtschaftsplan Protokoll Gegenabmahnung Organisationsbeschluss Garage Teilungserklärung Verkehrsunfall Einstimmigkeit Nachbarrecht Treppenlift Arzthaftung Tierhaltung Beirat Makler Gemeinschaftseigentum Verwalter Mietminderung Abmahnung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
Zum einen führt ein rechtskräftiger Beschluss einer Eigentümerversammlung nicht immer zur abschließenden Bestandskraft. Insbesondere wenn veränderte Umstände die Interessen und Rechte eines Eigentümers stark beeinträchtigen, kann dieser die Änderung des bestandskräftigen Beschlusses verlangen.
Zum anderen stellt der BGH klar, dass ein zu weit gefasster Verpflichtungsantrag nicht zur vollständigen Klageabweisung führen darf, wenn in diesem Antrag ein weniger weit gehender Antrag enthalten ist, der zulässig und begründet ist.
Die Rechtsauffassung des BGH zur Zulässigkeit von Videoanlagen in Wohnungseigentümergemeinschaften wird man zur Kenntnis zu nehmen haben, unabhängig davon, wie man zu dieser Rechtsauffassung steht. Je nachdem, ob man der von der Überwachung Betroffene oder der Nutznießer ist, werden sich immer genügend Argumente für das Für und Wider im Einzelfall finden, so das der BGH hier nur eine grundsätzliche Klärung erreichen konnte.