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Rauchen in der Mietwohnung-kein Schadensersatz
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 124/06, 24.06.2006
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Ein Vermieter kann keinen Schadensersatzsanspruch geltend machen,wenn durch Rauchen in der Mietwohnung Verunreinigungen in der Form von Nikotinrückständen ( "gelbe Tapeten") oder Mängel entstanden sind. Der Mieter ist dazu berechtigt, die Wohnung innerhalb der vertraglichen Grenzen zu nutzen
und muss für Schäden, die durch vertragsgemäßen Gebrauch entstehen, nicht aufkommen (§ 538 BGB). Anders ist der Fall, wenn im Mietvertrag eine wirksame, einschränkende Vereinbarung getroffen wurde.

Offen bleibt auch, ob ein Schadensersatzanspruch dann vorliegt, wenn durch exzessives Rauchen schon nach kurzer Zeit Renovierungsbedarf in der Wohnung ensteht.
Kommentar von std. iur. Anna Theis :
Der Vermieter sollte, wenn er es wünscht, entsprechende Vereinbarungen treffen, um so gegebenenfalls Schadensersatzansprüche erheben zu dürfen.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von std. iur. Anna Theis
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