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Die bei Errichtung des Gebäudes geltenden Schallschutzbestimmungen bleiben auch nach einer Renovierung grds. wirksam, §§ 536 Abs. 1, 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 287/12, 05.06.2013
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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