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§ 174 S. 1 BGB ist auf wettbewerbsrechtliche Abmahnungen nicht anwendbar
BGH Karlsruhe, AZ: I ZR 30/08, 20.01.2009
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Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Zurückweisung einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung Mittelgebühr
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