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Arbeitsüberlastung, Urlaub und Tod eines Soziuses rechtfertigen keine Wiedereinsetzung, wenn der Anwalt eine Verlängerung der Begründung beantragen konnte, §§ 113 Abs. 1 Satz 2, 117 Abs. 1 Satz 4 FamFG; 85 Abs. 2, 233 ZPO
BGH Karlsruhe, AZ: XII ZB 396/12, 08.05.2013
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand Fristversäumung Antrag verlängerung Begründungsfrist
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