Detailansicht Urteil
Mietkaution darf nicht darlehensweise von laufenden Regelleistungen eines ALG-II-Empfängers getilgt werden, § 42a Abs. 2 Satz 2 SGB II
SG Berlin, AZ: S 37 AS 24431/11 ER, 30.09.2011
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Wohnung Umzug KAution Darlehen Darlehn Rückzahlung Widerspruch Hartz IV Bezieher Mietkaution Regelbedarf Kürzung Rechtsanwalkt Frank Dohrmann Bottrop Mietvertrag Übernahme Kosten Kautionsbetrag
Ähnliche Urteile
- Übernahme der Kosten von Schönheitsreparaturen durch Leistungsträger?
- Direktzahlung der Miete durch das Jobcenter auf das Vermieterkonto
- Leistungsanspruch bei vollständiger Erwerbsminderung
- Fiktion der dauerhaften Erwerbsminderung bei Menschen in einer WfbM
- Indizien für eine dauerhafte Erwerbsminderung, § 41 Abs. 3a SGB XII
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Nachbarrecht Eigenbedarfskündigung Verwalter Wurzeln Verkehrsunfall Sondereigentum Wirtschaftsplan Makler Arzthaftung Wohnungseigentümer Kündigung Veränderung Schimmel Miete Treppenlift Gemeinschaftseigentum Kurioses Telefonwerbung Jahresabrechnung Gegenabmahnung Mietminderung Abschleppen Garage Organisationsbeschluss Abmahnung Beirat Nutzungsentschädigung Protokoll Teilungserklärung Einstimmigkeit Eigentümerversammlung Verwaltungsbeirat Anfechtungsklage Beschluss Tierhaltung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!